Zitat von
GG146
"Sippenhaft" ist rein strafrechtliche Terminologie und bei einer Anwendung des Begriffes ausserhalb dieses Rahmens Rabulistik. In anderen Rechtsbereichen gibt es durchaus eine kollektive und vom persönlichen Verschulden unabhängige Haftung, z. B. im Gesellschaftsrecht.
Wenn Mitglieder einer Religionsgemeinschaft regelmäßig die Grenzen der Religionsfreiheit überschreiten und diese Freiheit systematisch missbrauchen, ist es eine Bringschuld der anderen Angehörigen dieser Gemeinschaft, sich diesen Missbräuchen entgegenzustellen. Wenn absolut nichts in dieser Richtung passiert - Demos von Moslems gegen islamistische Verfassungsfeinde habe ich noch nicht gesehen - ist die kollektive Inanspruchnahme der ganzen Gemeinschaft hinsichtlich gewisser Einschränkungen der Religionsgemeinschaft zur Bekämpfung des Missbrauches verfassungslegal und nicht menschenrechtswidrig.
Übrigens sagen Beobachter und Analysten der Schweizer Minarett - Abstimmung, dass die Stimmen von Leuten aus dem links / frauenbewegten Bereich für das Minarettverbot die Abstimmung entschieden hätten.