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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7

  1. #21
    GESPERRT
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    Fragezeichen AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
    Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?


    Artikel 5
    [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.




    Dieser Artikel steht nur auf dem Papier und hat in Deutschland keinerlei bedeutung geschweige man kann sich darauf berufen.

  2. #22
    Kenshin-Himura
    Gast

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5

    Zitat Zitat von Werwolf1972 Beitrag anzeigen
    Dieser Artikel steht nur auf dem Papier und hat in Deutschland keinerlei bedeutung geschweige man kann sich darauf berufen.
    Du hast offenbar den Absatz 2 nicht gelesen. Na ja, das machen NPD'-ler auch nicht so gerne.

  3. #23
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5

    Zitat Zitat von Werwolf1972 Beitrag anzeigen
    Dieser Artikel steht nur auf dem Papier und hat in Deutschland keinerlei bedeutung geschweige man kann sich darauf berufen.
    gerade weil er da steht, sollte man sich darauf berufen!
    Nur bedeutet Meinungsfreiheit nicht automatisch auch die freie Verbreitung von Verbotenen oder moralisch verwerflichen Dingen.

  4. #24
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5

    und wann endlich wird der Artikel 4 (Religionsfreiheit...) im GG ueberarbeitet bzw. angepasst ?
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  5. #25
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5

    Zitat Zitat von Seekuh Beitrag anzeigen
    und wann endlich wird der Artikel 4 (Religionsfreiheit...) im GG ueberarbeitet bzw. angepasst ?
    warum fragst du das nicht im Strang zu Artikel 4?

  6. #26
    GESPERRT
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    gerade weil er da steht, sollte man sich darauf berufen!
    Nur bedeutet Meinungsfreiheit nicht automatisch auch die freie Verbreitung von Verbotenen oder moralisch verwerflichen Dingen.

    In einer waren Demokratie darf ich sagen was ich will weil ich ein Mensch mit eigenen Gedanken und einem freien Willen bin.Im gegensatz zu dem Selbsthass der in Deutschland von Politik und Medien ständig neu entfacht wird,haben die einstigen Sieger kein Problem mit unserer Vergangenheit.(Natinalsozialistische Symbole und Meinungen sind weder in den USA noch in England,um nur die beiden Hauptzerschläger Deutschlands zu nennen,verboten.

    Das ist schon merkwürdig oder,zeigt aber wieder einmal wie unsouverän Deutschland ist und sich nach Richtlinien anderer richtet.Unser einst so stolzes Land mit seiner(noch)mehrheit an Bürgern ist verkommen zu einem Staat ohne eigenen Willen.

  7. #27
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4

    [QUOTE=Bernhard44;1376842]hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
    Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



    Artikel 4
    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    [Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]
    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
    Leider kann dies vom Staat alleine nicht gewährleistet werden. Hier ist auch die Einstellung des Bürgers gefragt.
    Zwar propagieren die großen Religionen, Christentum, Judentum und Islam, wenn man von ihren Schriften ausgeht, den Freien Willen des Menschen und Glauben ohne Zwang, was in Sinne diese Absatzes wäre. Die Realität der Glaubenslehren und Handlungen der Anhänger der verschiedenen Religionen zeigt etwas anderes.

    Insbesondere fundamentalistische Gruppierungen, unabhängig gesehen von der Religion der sie angehören, stellen automatisch ihre Glaubenslehren über diesen Artikel. Auch gibt es Gruppen mit Ansicht, das ihre Vorstellungen keinen Verstoß gegen diesen Artikel darstellen, z.B. die Partei Bibeltreuer Christen.

    Um wirkliche Religionsfreiheit zu garantieren und sie auch jedem Bürger klar zu machen müsste Artikel erweitert werden und zwar um folgendes:

    - Religion ist die private Entscheidung eine jeden einzelnen Bürgers, die er frei und ohne Zwang treffen für sich treffen kann. Niemand hat das Recht diese Entscheidung für andere zu treffen oder in wegen dieser Entscheidung zur verurteilen.

    - Niemand hat das Recht hat das Recht anderen sein religiösen Glaubensansichten aufzuzwingen. Dies gilt insbesondere im Schul- und Bildungswesen, näheres regeln die Gesetze.

    - Weder für den Staat noch für andere Institutionen besteht die Pflicht, dafür zu sorgen, das jemand seine Glaubensvorschriften einhält, das ist Privatsache.

    - Eine Einschränkung der Religionsfreiheit, die eine Verbot eine Religionsgemeinschaft zur Folge hat ist in folgenden Fällen zulässig:

    - wenn die Anhänger einer Religionsgemeinschaft/Gruppierung durch ihre Handlungen die in diesem Artikel definierte Religionsfreiheit missachten oder offen zur ihrer Missachtung aufrufen. Die Handlungen oder der Aufruf müssen innerhalb Deutschland geschehen

    - wenn die Anhänger einer Religionsgemeinschaft/Gruppierung durch Handlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgehen oder dazu aufrufen.

    - enthält die Glaubenslehre einer Religionsgemeinschaft/Gruppierung Aspekte, die im Widerspruch zur Religionsfreiheit oder zur freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen, für dies nicht automatisch zum Verbot, sondern nur dann, wenn die Anhänger durch ihre Handlungen aufzeigen, das sie diesen Aspekten folgen. Näheres regeln die Gesetze.

    - bei einem Verbotsverfahren sind Konfessionen bzw. konfessionelle Strömungen innerhalb einer Religion zu beachten und für den Fall, das das widrige Verhalten das zum Verbot führt, nur innerhalb einer Konfession oder einer konfessionellen Strömung auftritt, ist auch nur gegen diese Konfession oder konfessionelle Strömung ein Verbot aus zu sprechen. Näheres regeln die Gesetze.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #28
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4

    Art. 4 GG lädt heute eine äußerst aggressive "Religion" dazu ein, mit seiner Hilfe andere Grundrechte zu relativieren oder gar auszuhebeln. Solches konnte man sich 1949 offenbar nicht vorstellen.

    Die Verfassungsväter von 1849 (!!) waren da schon weiter und klarsichtiger. In der Verfassung von 1849 heißt es dazu:

    Art. V.
    § 145
    "Jeder Deutsche ist unbeschränkt in der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Übung seiner Religion. Verbrechen und Vergehen, welche bei Ausübung (Anm.: unter Berufung auf..) dieser Freiheit begangen werden, sind nach dem Gesetz zu bestrafen."

    § 146
    "Durch das religiöse Bekenntnis wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt. Den staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch tun."

    Wie man daraus sehen kann, wäre es so heute kaum möglich die Grundrechte unter Berufung auf irgendeine Religion einzuschränken. Passiert aber heute manigfaltig und wird sogar geduldet.
    Geändert von quer (05.06.2007 um 20:08 Uhr)

  9. #29
    GESPERRT
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    234

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 6

    daran hätten sich die 5 linken BVG-Richter beim Thema Homo-Ehe mal halten sollen.

  10. #30
    Undress your mind Benutzerbild von Wolf
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    4.626

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 6

    Leer Worte . Mehr nicht .
    It´s all a matter of opinion

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