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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 8 - 15

  1. #11
    bernhard44
    Gast

    Standard GRUNDGESETZ (GG) Artikel 14

    hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
    Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



    Artikel 14
    [Eigentum; Erbrecht; Enteignung]
    (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

  2. #12
    bernhard44
    Gast

    Standard GRUNDGESETZ (GG) Artikel 15

    hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
    Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



    Artikel 15
    [Sozialisierung]
    Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

  3. #13
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 10

    Zitat Zitat von Alevi_Playa Beitrag anzeigen
    Das geheim bleiben soll, dass die deutsche Post Briefe öffnet und begutachtet, wenn sie es für nötig hält
    das macht die "Deutsche Post" mit Sicherheit nicht! Das machen :cool2: diese Herren!

  4. #14
    GESPERRT
    Registriert seit
    29.05.2007
    Beiträge
    90

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 10

    Oh ja, wie bei den G8 Gegnern.

    Die Polizei filzt Briefe! Versichert aber, keinen Geöffnet zu haben Wie soll das bitte gehen?

  5. #15
    GESPERRT
    Registriert seit
    16.06.2006
    Beiträge
    3.340

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 10

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    das macht die "Deutsche Post" mit Sicherheit nicht! Das machen :cool2: diese Herren!
    Achtung verbrenn dich nicht! Dafür würde ich meine Hand nicht so schnell ins Feuer legen

  6. #16
    Hände weg von Syrien! Benutzerbild von cajadeahorros
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    Beiträge
    16.088

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 10

    Gehört nicht zu diesem Artikel aber die Angestellten der Bahn sollen ja jetzt auch schon "größere Gruppen" in den Zügen nach Norden an die Polizei melden.
    Auf geb' ich mein Werk; nur Eines will ich noch: das Ende - das Ende!

    (Wotan, Die Walküre)

  7. #17
    Kenshin-Himura
    Gast

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 10

    Zitat Zitat von Donar Beitrag anzeigen
    Oh ja, wie bei den G8 Gegnern.

    Die Polizei filzt Briefe! Versichert aber, keinen Geöffnet zu haben Wie soll das bitte gehen?
    Was ist mit Absatz 2 ?

  8. #18
    GESPERRT
    Registriert seit
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    Beiträge
    1.304

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12a

    Ich habe den Wehrdienst abgelehnt, nicht wegen dem Grundgesetz allein, dann da steht auch was von Verbot von Führen von Angriffskriegen, einen Ersatzdienst habe ich nicht geleistet, weil ich der Meinung war , dass ich damit die Opfer die die NatoTerrorNacht in Belgrad erlebn mussten, verspotten würde.

    Der Angriffskrieg deutscher Soldaten gegenüber Serbien und Belgrad war ein imperilalistischer und Babaraischer Akt, und aus diesem Grund habe ich Strafanzeige gegen die Bundesregierung gestellt und leider hat sich die Staatsanwaltschaft nie dazu geäußert, zudem hat Deutschland eingehend auch gegen das 2+4 Abkommen verstossen.

    Noch Fragen, was nützt ein Grundgesetz wenn es mit Füssen getreten wird.

  9. #19
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    12.771

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12a

    Zum Artikel des Grundgesetzes betreffend des Wehrdienstes kann man eigentlich nicht viel sagen. An sich müsste man das Konzept des Wehr- und Zivildienstes überdenken.
    Aus meiner Sicht besteht nämlich in der jetzigen Form zum einen ein Konflikt mit Artikel 3 GG hinsichtlich der Gleichberechtigung zum anderen ist aufgrund der Sparmaßnahmen der Bundesregierung auch keine Wehrgerechtigkeit.
    Anmerkungen über die Länge des Wehrdienstes möchte ich nicht machen, da dies eine andere Diskussion ist und hier Off Topic wäre.

    Ich mache hier nur den Vorschlag, das man folgendes einführt:
    Ein soziales Pflichtjahr für alle, egal ob männlich oder weiblich, ohne Wahlrecht zwischen der sozialen Dienstleistung und dem Wehrdienst, sondern nur der Möglichkeit den Wunsch zum Wehrdienst zu äußern, damit sich die Bundeswehr nach Bedarf bedienen kann. Dadurch das auf jedenfall dieses soziale Pflichtjahr geleistet werden muss, wäre somit auch die Wehrgerechtigkeit wieder gegeben.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  10. #20
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    12.771

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 10

    Zitat Zitat von Donar Beitrag anzeigen
    Oh ja, wie bei den G8 Gegnern.

    Die Polizei filzt Briefe! Versichert aber, keinen Geöffnet zu haben Wie soll das bitte gehen?
    Du glaubst kaum, was es für technische Möglichkeiten gibt!

    Aber mal im Ernst, würde es nicht diese Arschlöcher geben, die das Demonstrationsrecht zum Steineschmeissen, Randalieren etc. missbrauchen und würde es nicht noch die Arschlöcher geben, die die Handlungen dieses kriminellen Gesocks als legitim ansehen und sie schützen, dann würde sich ein Teil dieser Diskussion erübrigen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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