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Thema: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

  1. #71
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Ferner: Die Praemble bestimmt eindeutig, dass das GG "kraft der verfassungsgebenden Gewalt" erlassen wurden. Die verfassungsgebende Gewalt kann aber nur eine Verfassung geben - ergo ist das GG eine Verfassung.
    Das GG ist also Ausdruck der Gewaltherrschaft, aber nicht des freien und Souveränen Volks-Willens, wie eine Verfassung.

    Besser kann die BRD-Tyrannei gar nicht die Hosen runterlassen, als es gleich in die Präambel zu schreiben. Als nächstes wäre zu fragen, von wem die Gewaltherrschaft ausgeübt wird. Vermitlich genau von denen, denen das GG erst zur Genehmigung vorzulegen gewesen ist.

  2. #72
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Titelblatt:
    GRUNDGESETZ (GG)
    für (sic!) die Bundesrepublik Deutschland

    Artikel 144
    Annahme des Grundgesetzes
    (1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretung in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.

    (2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.

    Artikel 145
    Inkrafttreten des Grundgesetzes
    (1) Der Parlamentarische Rat stellt in öffentlicher Sitzung unter Mitwirkung der Abgeordneten Groß-Berlins die Annahme dieses Grundgesetzes fest, fertigt es aus und verkündet es.

    (2) Dieses Grundgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Verkündung in Kraft.

    (3) Es ist im Bundesgesetzblatte zu veröffentlichen.

    Artikel 146
    Geltungsdauer des Grundgesetzes
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
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    Neun mal "Grundgesetz", wo in Wahrheit "Verfassung" stehen sollte, und auf dem Titelblatt das verräterische "für" die Bundesrepublik Deutschland, wo eigentlich ein "der" Bundeserepublik Deutschland zu erwarten wäre.

    Auch wenn alle sagen, wie schön doch die neuen Kleider des Kaisers sind, ändert das nichts daran, daß er in Wahrheit nackt ist.
    So ist es !!!
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  3. #73
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Das GG ist also Ausdruck der Gewaltherrschaft, aber nicht des freien und Souveränen Volks-Willens, wie eine Verfassung.

    Besser kann die BRD-Tyrannei gar nicht die Hosen runterlassen, als es gleich in die Präambel zu schreiben. Als nächstes wäre zu fragen, von wem die Gewaltherrschaft ausgeübt wird. Vermitlich genau von denen, denen das GG erst zur Genehmigung vorzulegen gewesen ist.
    Schwall - Jeder Staat uebt Gewalt aus. Er mag so demokratisch oder frei sein, wie er will, oder die uebelste Diktatur, er uebt Gewalt aus. Das ist die urseachliche Definiton des Staates, dass er Gewalt ausuebt.

  4. #74
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Schwall - Jeder Staat uebt Gewalt aus. Er mag so demokratisch oder frei sein, wie er will, oder die uebelste Diktatur, er uebt Gewalt aus. Das ist die urseachliche Definiton des Staates, dass er Gewalt ausuebt.
    Die Kernfrage ist, ob der Staat für seine Gewaltausübung vom Volk die Erlaubnis (=Verfassung) erhalten hat.

    Es macht einen großen Unterschied, ob die Anwendung staatlicher Machtmittel mit Erlaubnis und im Interesse des Staatsvolks erfolgt, oder im Auftrag der Fremdherrscher. Dieser Unterschied definiert, ob wir es mit Besatzung und Fremdherrschaft zu tun haben, oder freier demokratischer Souveränität.

  5. #75
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Du verstehst den 146er nicht.

    Grundsaetzlich gibt es keine Regel im Staatsrecht wer eine Verfassung geben und wie. Verfassungen wurden Kolonialmaechten erlassen (Canada), von Monarchen gegeben (Luxemburg, Niederlande), von Nationalversammlungen beschlossen (Deutschland 1849/1918), u.s.w.

    Der Art. 146 legt aber den Verfassungsgeber fesst ("Deutsches Volk") und die grundsaetzliche Art-und-Weise - eine solche Festlegung kann aber nur ein Verfassungsgeber machen, da nur dieser den Verfassungsgeber selber binden kann. Ergo ist GG eine Verfassung.

    Ferner: Die Praemble bestimmt eindeutig, dass das GG "kraft der verfassungsgebenden Gewalt" erlassen wurden. Die verfassungsgebende Gewalt kann aber nur eine Verfassung geben - ergo ist das GG eine Verfassung.

    Ferner: Die Verfassungen anderer Staaten tragen auch nicht den Namen "Verfassung" und sind denoch welche (Canda: "North America Act", Niederlande: "Grondwet voor het Koninkrijk der Nederlanden", etc.).


    Ferner: Die Praemble bestimmt eindeutig, dass das GG "kraft der verfassungsgebenden Gewalt" erlassen wurden
    Die verfassungsgebenden Gewalt lag bei den Militärgouverneuren der westlichen Besatzungszonen .
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  6. #76
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Die Kernfrage ist, ob der Staat für seine Gewaltausübung vom Volk die Erlaubnis (=Verfassung) erhalten hat.
    Schonmal gesagt - die Herkunft ener Verfassng ist fuer ihr Funktionieren, auch als demokratische Verfassung, irrelevant. Die Verfassung Kanadas ist ein britsches Parlamentsgesetz, denoch ist Kanada eine Demokratie. Die verfassung der Niedrlande wurde von Willem I 1815 auf koenglicher Machtvollkommenheit erlassen, dennoch sind die Nierlande eine Demokraite.

    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Es macht einen großen Unterschied, ob die Anwendung staatlicher Machtmittel mit Erlaubnis und im Interesse des Staatsvolks erfolgt, oder im Auftrag der Fremdherrscher. Dieser Unterschied definiert, ob wir es mit Besatzung und Fremdherrschaft zu tun haben, oder freier demokratischer Souveränität.
    Eine Erlaubnis zur Aendeurng des GG braucht es seit 1952 nicht mehr. Deutschland kann sich, so es will, jederzeit eine neue Verfassung geben. Offensichtlich besteht hierzu kein Bedarf warum auch? Das GG funktioniert ganz brauchbar.

    ---

    Die Kanadier koennen sich auch jederzeit eine neue Verfassung geben, ohne das Parlament in Westminster zu fragen. Wozu? Die North America Act von 1867 tuts bisher ganz gut. Aehnlicher Fall.

  7. #77
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.



    Diese freie Entscheidung wird dem deutschen Volk bis heute vorenthalten
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  8. #78
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Hofer Beitrag anzeigen
    Die verfassungsgebenden Gewalt lag bei den Militärgouverneuren der westlichen Besatzungszonen .
    Die Verfassunggebende Gewalt lag beim Deutschen Volk, vertretten durch den Parlamentarischen Rat und die Landtage. Die Allierten haetten nur die Ausfuehrung verhindern koennen. Ihre Einsprueche bezueglich des Inkrafttrettens des GG aenderten ausdruecklich nicht den Text, sondern setzen die Umsetzung aus.

  9. #79
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Hofer Beitrag anzeigen
    Diese freie Entscheidung wird dem deutschen Volk bis heute vorenthalten
    Wieso vorenthalten? Das Volk ruft nicht danach - also? Die entscheidung des Volkes ist klar: Bei der letzten Bundestagwahl mehr als 90% der Stimmen fuer Parteien, die auf dem Boden des GG stehen.

  10. #80
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Eine Erlaubnis zur Aendeurng des GG braucht es seit 1952 nicht mehr. Deutschland kann sich, so es will, jederzeit eine neue Verfassung geben. Offensichtlich besteht hierzu kein Bedarf warum auch? Das GG funktioniert ganz brauchbar.
    So wie Du argumentierst, könnte die Staatsgewalt der BRD auch von der Mafia ausgeübt werden.

    Da die Organe der BRD ihre Gewalt ausüben, ohne vom Volk dazu berechtigt worden zu sein, haben wir es bei der BRD mit einem Räuber- und Verbrecherstaat zu tun.

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