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Thema: Wie ist die genaue Gesetzeslage der Volksverhetzung?

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Wie ist die genaue Gesetzeslage der Volksverhetzung?

    Was erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung?

    Bisher dachte ich, daß sich der 130er speziell auf den Holocaust bezieht

    soweit so klar

    Aber dann schrieb Biskra:


    Zitat Zitat von Biskra Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Geronimo Beitrag anzeigen
    Hier in diesem Strang? Das belege doch mal bitte. Hast Paranoia?

    Verherrlichung des NS-Regimes ist z.B. ohne weiteres dadurch gegeben:


    Zitat Zitat von holyhoax Beitrag anzeigen
    Die Besetzung der Resttschechei durch deutsche Truppen mag man zwar für außenpolitisch unklug halten, jedoch erfolgte auch sie im Einklang mit der tausendjährigen Verbundenheit Böhmens und Mährens mit dem Deutschen Reich. Die in den anschließenden Jahren gewährte weitgehende Autonomie dieses Protektorates schließlich hätte Vorbild für so manchen westlichen Staat gegenüber dessen Kolonien oder besetzten Fremdvölkern sein können

    Frage deinen örtlichen Anwalt.
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    Mal abgesehen davon, daß ich gar nicht vorhatte, die NS-Zeit zu verherrlichen und das Zitat diesen Zweck auch nicht erfüllt, würde mich mal interessieren, was man unter der NS-Verherrlichung versteht, ob sie strafbar ist, und was sonst noch alles darunter fällt. Ist die Ablehnung der Alleinschuld Deutschlands am 2.WK bereits Volksverhetzung? Dann ist ja jede Ansicht über 1933-1945, die nicht der orthodoxen Meinung entspricht, strafbar. Dann ist die Antwort auf die Frage:" Was hättet ihr gemacht, wenn ihr im 3. Reich gelebt hättet" , Soldat zu sein und für Deutschland zu kämpfen wie viele Millionen andere auch, schon strafbar.
    Wenn das so ist, dann bin ich weg. Dann können sich die Orthodoxen in den Geschichtssträngen ihre verleierten Schallplatten immer wieder anhören.
    Schade, ich dachte, das ist ein Forum, in dem man auch kontrovers diskutieren kann, aber wenn das so ist, dann bin ich weg.

  2. #2
    Deutschland statt BRDDR Benutzerbild von Vril
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    Standard AW: Wie ist die genaue Gesetzeslage der Volksverhetzung?

    Zitat Zitat von holyhoax Beitrag anzeigen
    Aber dann schrieb Biskra:

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    Mal abgesehen davon, daß ich gar nicht vorhatte, die NS-Zeit zu verherrlichen und das Zitat diesen Zweck auch nicht erfüllt, würde mich mal interessieren, was man unter der NS-Verherrlichung versteht, ob sie strafbar ist, und was sonst noch alles darunter fällt. Ist die Ablehnung der Alleinschuld Deutschlands am 2.WK bereits Volksverhetzung?

    Schade, ich dachte, das ist ein Forum, in dem man auch kontrovers diskutieren kann, aber wenn das so ist, dann bin ich weg.
    Na wen du wegen solchen Pappnasen wie Biskra hier aufgibst oder andere Genossen wie Walterchen oder Antideutsche aus der Linksfraktion dann bist du aber echt ein weinerliches Weichei .... sollen diese Heinis doch schreiben was sie wollen ich bleibe bei bestimmten Geschichtlichen Vorgängen bei meiner Meinung und du tätest auch gut daran deswegen nicht gleich hier aufzugeben und den Kopf in den Sand zu stecken.

    Also Hiergeblieben und weiterkämpfen !!! germane

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Wie ist die genaue Gesetzeslage der Volksverhetzung?

    Zitat Zitat von Vril Beitrag anzeigen
    Na wen du wegen solchen Pappnasen wie Biskra hier aufgibst oder andere Genossen wie Walterchen oder Antideutsche aus der Linksfraktion dann bist du aber echt ein weinerliches Weichei .... sollen diese Heinis doch schreiben was sie wollen ich bleibe bei bestimmten Geschichtlichen Vorgängen bei meiner Meinung und du tätest auch gut daran deswegen nicht gleich hier aufzugeben und den Kopf in den Sand zu stecken.

    Also Hiergeblieben und weiterkämpfen !!! germane
    Hast Recht, ich bleib hier.

    Die genaue Gesetzeslage würde mich dennoch mal interessieren.

  4. #4
    Mitglied
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    Standard AW: Wie ist die genaue Gesetzeslage der Volksverhetzung?

    Zitat Zitat von holyhoax Beitrag anzeigen
    Hast Recht, ich bleib hier.

    Die genaue Gesetzeslage würde mich dennoch mal interessieren.
    Der §130 Volksverhetzung ist ein sehr schwammiges Gesetz und lässt sich so 1 zu 1 nicht übersetzen. Letztendlich muss man sich durch das ganze StGb durcharbeiten. Die Auslegung ist immer abhängig von Richter und Anwalt.

    Der Knackpunkt ist: "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den ..."
    Wer legt fest was geeignet ist ? Und ist das geeignet den öffentlichen Frieden zu stören ? Sehr kompliziert.

    Der §130 hat nichts mit Rassenhass zu tun sondern mit der Menschenwürde. Wenn also jemand gegen Unternehmer hetzt ist das genauso Volksverhetzung wie die Hetze gegen Ausländer.

    Anders der §131 Aufstachelung zum Rassenhass. Da ist klar geregelt was nicht erlaubt ist.

  5. #5
    Hail to the King, baby! Benutzerbild von Hexenhammer
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    Standard AW: Wie ist die genaue Gesetzeslage der Volksverhetzung?

    Ich habe den Eindruck, der §130 dient nur dazu, jedes Nationalgefühl für Deutschland unterdrücken zu können, da er gegen jegliche Form von deutschnationalem anwendbar ist.

    Eimy

    Requiem aeternam dona ei, Domine.
    Et lux perpetua luceat ei.
    Requiescat in pace.

  6. #6
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Wie ist die genaue Gesetzeslage der Volksverhetzung?

    Zitat Zitat von StGB, § 130
    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    1.
    zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
    2.
    die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1.
    Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

    a)
    verbreitet,
    b)
    öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
    c)
    einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
    d)
    herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

    2.
    eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

    (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

    (5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.

    (6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

    Siehe auch:

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    sowie zu diesem Fall:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    sowie:

    [Links nur für registrierte Nutzer] gefolgt von
    [Links nur für registrierte Nutzer]


    sowie:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    sowie:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    sehr aufschlussreich auch für unsere Hardcoreantizionisten mit Vorliebe für Nazivergleiche (Efna, Grom, Kaltduscher, Fritz Fullriede, Nitup etc.pp.) und die Forenleitung:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    weiterhin:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Eine gute Zusammenfassung, nicht nur zum 130er gibts hier:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Übrigens kommt neben dem 130er auch noch 189er in Betracht:

    Zitat Zitat von StGB, § 189
    Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

    Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  7. #7
    AnuSeth
    Gast

    Standard AW: Wie ist die genaue Gesetzeslage der Volksverhetzung?

    Jeder kann billigen, verherrlichen & rechtfertigen was er will, denn das steht schon in den Grundrechten "Freie Meinungsäußerung und so"

    Da kann der Panzer drüberfahren.... Ich bin auch kein Nazi, und trotzdem sehe ich net ein, dass man denen die daran glauben wollen nicht ihren Glauben läst.
    Der Kommunismus hat auch Millionen Opfer gekostet und ist er deshalb verboten ?!

    (Ich sag nur Lenin/Stalin... damals war ja schon Kommunismus)

  8. #8
    Mitglied
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    Standard AW: Wie ist die genaue Gesetzeslage der Volksverhetzung?

    Oh ... habe ein altes Gesetzbuch aus den 90ern. Das StGB wurde geändert - so wie ich das gesehen habe sind §130 und §131 zusammengelegt bzw. erweitert worden. Sorry für die Falschinformation in meinem Beitrag.

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von RosaRiese
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    Standard AW: Wie ist die genaue Gesetzeslage der Volksverhetzung?

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    ....Der §130 hat nichts mit Rassenhass zu tun sondern mit der Menschenwürde. Wenn also jemand gegen Unternehmer hetzt ist das genauso Volksverhetzung wie die Hetze gegen Ausländer.
    Habe selten einen solchen Blödsinn gelesen wie diesen hier.

  10. #10
    Mitglied
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    33.752

    Standard AW: Wie ist die genaue Gesetzeslage der Volksverhetzung?

    Zitat Zitat von RosaRiese Beitrag anzeigen
    Habe selten einen solchen Blödsinn gelesen wie diesen hier.
    Blasphemie wurde noch vergessen.

    Wer gegen die Telekom hetzt kommt wg. Blasphemie dran.germane

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