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Thema: Grundgesetz (GG) Artikel 23

Baum-Darstellung

  1. #17
    Hände weg von Syrien! Benutzerbild von cajadeahorros
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    Standard Grundgesetz (GG) Artikel 23

    hiermit möchte ich eine Diskussion anstoßen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
    Was bedeutet eigentlich........................................ .............?


    Artikel 26 [Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges; Kriegswaffenkontrolle]

    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
    (2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
    Geändert von cajadeahorros (31.05.2007 um 13:47 Uhr)
    Auf geb' ich mein Werk; nur Eines will ich noch: das Ende - das Ende!

    (Wotan, Die Walküre)

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