Das Grundgesetz ist das Gesetz über allen anderen Gesetzen. Alle anderen Gesetze fußen auf ihm.
Wenn das Grundgesetz beschreibt, dass weiteres in einem anderen Gesetz geregelt ist, so ist das ein Verweis darauf. Ein Verweis, dass ein Verstoß gegen einen Artikel des Grundgesetzes strafbar ist, verweist auf das StGB. Dieser Verweis legt eindeutig fest, was Sache ist und ist nicht interpretierbar.
Das gilt auch für den Artikel 23 GG. Wer einen Angriffskrieg nur plant, macht sich strafbar.
Beispiel: Wäre ich 2003 noch Soldat gewesen und Deutschland hätte sich am Golfkrieg beteiligt, so hätte ich einen eventuellen Marschbefehl verweigert.
Begründung: In meinen Augen, ich bin kein Jurist, handelte es sich beim Irakfeldzug um einen Angriffskrieg, da er nicht von einer übergeordneten Organisation, wie der UN genehmigt war.
Somit hätte ich von §11 Soldatengesetz (SG) Gebrauch gemacht. Dieser § besagt, dass ein Soldat einen Befehl nicht ausführen darf, wenn er dadurch eine Straftat begehen würde.
Die Verweigerung hätte ich mit Art. 23 GG begründet: Irakfeldzug = Angriffskrieg = Straftat.
Selbst bei einer entsprechenden Bestrafung durch die BW wäre ich zum BVG gegangen und ich bin mir ziemlich sicher, dass ich Recht bekommen hätte.