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Thema: Grundgesetz (GG) Artikel 23

  1. #11
    Arbeiterkind Benutzerbild von Arminius66
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    Standard AW: Grundgesetz (GG) Artikel 23

    Das Grundgesetz ist das Gesetz über allen anderen Gesetzen. Alle anderen Gesetze fußen auf ihm.

    Wenn das Grundgesetz beschreibt, dass weiteres in einem anderen Gesetz geregelt ist, so ist das ein Verweis darauf. Ein Verweis, dass ein Verstoß gegen einen Artikel des Grundgesetzes strafbar ist, verweist auf das StGB. Dieser Verweis legt eindeutig fest, was Sache ist und ist nicht interpretierbar.
    Das gilt auch für den Artikel 23 GG. Wer einen Angriffskrieg nur plant, macht sich strafbar.

    Beispiel: Wäre ich 2003 noch Soldat gewesen und Deutschland hätte sich am Golfkrieg beteiligt, so hätte ich einen eventuellen Marschbefehl verweigert.

    Begründung: In meinen Augen, ich bin kein Jurist, handelte es sich beim Irakfeldzug um einen Angriffskrieg, da er nicht von einer übergeordneten Organisation, wie der UN genehmigt war.
    Somit hätte ich von §11 Soldatengesetz (SG) Gebrauch gemacht. Dieser § besagt, dass ein Soldat einen Befehl nicht ausführen darf, wenn er dadurch eine Straftat begehen würde.
    Die Verweigerung hätte ich mit Art. 23 GG begründet: Irakfeldzug = Angriffskrieg = Straftat.

    Selbst bei einer entsprechenden Bestrafung durch die BW wäre ich zum BVG gegangen und ich bin mir ziemlich sicher, dass ich Recht bekommen hätte.

  2. #12
    don't mess with the Pig Benutzerbild von Peaches
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    Standard AW: Grundgesetz (GG) Artikel 23

    Zitat Zitat von Arminius66 Beitrag anzeigen

    Selbst bei einer entsprechenden Bestrafung durch die BW wäre ich zum BVG gegangen und ich bin mir ziemlich sicher, dass ich Recht bekommen hätte.
    BVG - Berliner Verkehrsbetriebe. Ich weiß nicht, ob du da richtig gewesen wärst.
    Ich nehme an du meinst das Bundesverfassungsgericht? Auch BVerG abgekürzt...
    don't blame the pig!

  3. #13
    Arbeiterkind Benutzerbild von Arminius66
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    Standard AW: Grundgesetz (GG) Artikel 23

    Zitat Zitat von Peaches Beitrag anzeigen
    BVG - Berliner Verkehrsbetriebe. Ich weiß nicht, ob du da richtig gewesen wärst.
    Ich nehme an du meinst das Bundesverfassungsgericht? Auch BVerG abgekürzt...
    natürlich
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  4. #14
    Mehrtürer Benutzerbild von SKEPSIS
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    Standard AW: Grundgesetz (GG) Artikel 23

    Zitat Zitat von NITUP Beitrag anzeigen
    Ja............
    Ja grundsätzlich ja. ABER: Nein! es gibt zahlreiche sog. Gesetzesvorbehalte, i.B. im Völkerrecht und bzgl. Internationaler Bündnisverpflichtungen, selbst im EU-Recht, welche dominant gegenüber nationalem Recht sind. Dazu zählt auch die Bündnisverpflichtung in Afghanistan "humanitär" tätig zu werden. Selbst der Tornado-Einsatz wurde vom BverfG als rechtens gewertet, da er offiziell aufklärerische Aufgaben übernimmt.


    Was Du und Consorten da dann hineininterpretieren, mag nicht abwegig sein, aber rechtstaatlich-juristisch völlig irrelevant, da ihr keine adäquate Begründung liefern KÖNNT! Es ist schlicht Ideologie, welches Dich veranlasst, hier ein "Ja" in den Thread zu liefern!

    Begründe Dein "Ja" verfassungsrechtlich stringent!

    Danke!
    mfg
    was da passiert ist! Wen interessiert es? Ich würde es immer wieder tun! n.s.

  5. #15
    kritischer Beobachter
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    Standard AW: Grundgesetz (GG) Artikel 23

    Zitat Zitat von NITUP Beitrag anzeigen
    Schon mal was vom StGB gehört?
    Oh mann, PISA läßt grüßen.
    Nur weil ein Gesetzeswerk sich auf ein anderes Werk bezieht hat dies noch nichts mit Verurteilungen und Strafmaßen zu tun.
    Geändert von Hexagon (01.08.2007 um 12:47 Uhr)
    "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig." (Grundgesetz für die Bundespepublik Deutschland, Artikel 21 Absatz 2)

  6. #16
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    Standard AW: Grundgesetz (GG) Artikel 23

    Zitat Zitat von SKEPSIS Beitrag anzeigen
    Begründe Dein "Ja" verfassungsrechtlich stringent!
    Die BRD hat kein Verfassungsrecht, da die Verfassung fehlt. Es gilt das GG solange, bis sich das deutsche Volk eine Verfassung gibt. Das geht entweder über die Regierung der BRD, als auch über eine Nationalversammlung. Ich plädiere auf NV und auf die Verhaftung der Regierung und aller noch lebenden Vorgänger seit 1949 und deren Aburteilung nach StGB, Fassung 1930!

  7. #17
    kritischer Beobachter
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    Standard AW: Grundgesetz (GG) Artikel 23

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Die BRD hat kein Verfassungsrecht, da die Verfassung fehlt. Es gilt das GG solange, bis sich das deutsche Volk eine Verfassung gibt. Das geht entweder über die Regierung der BRD, als auch über eine Nationalversammlung. Ich plädiere auf NV und auf die Verhaftung der Regierung und aller noch lebenden Vorgänger seit 1949 und deren Aburteilung nach StGB, Fassung 1930!
    Eine Neubildung der Verfassung ist im GG nicht zwingend vorgesehen. Eine verfassungsgebende Nationalversammlung hat es gegeben. Das GG kann als Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland angesehen werden.
    "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig." (Grundgesetz für die Bundespepublik Deutschland, Artikel 21 Absatz 2)

  8. #18
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    Standard AW: Grundgesetz (GG) Artikel 23

    Zitat Zitat von Hexagon Beitrag anzeigen
    Eine Neubildung der Verfassung ist im GG nicht zwingend vorgesehen. Eine verfassungsgebende Nationalversammlung hat es gegeben. Das GG kann als Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland angesehen werden.
    Wann? Wo?

    Nie im Leben. Denn ein GG kann keine Verfassung sein. Eine Verfassung hat jedes souveräne Land. Ein besetztes nicht!

  9. #19
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    Standard AW: Grundgesetz (GG) Artikel 23

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Die BRD hat kein Verfassungsrecht, da die Verfassung fehlt. Es gilt das GG solange, bis sich das deutsche Volk eine Verfassung gibt. Das geht entweder über die Regierung der BRD, als auch über eine Nationalversammlung. Ich plädiere auf NV und auf die Verhaftung der Regierung und aller noch lebenden Vorgänger seit 1949 und deren Aburteilung nach StGB, Fassung 1930!
    Leider muss ich ihre rechtsradikale Traumblase zum Platzen bringen, sämtliche Bundesdeutschen Gesetzbücher wurden in korrekten Vorgängen demokratisch gewählt und legitimiert.

  10. #20
    kritischer Beobachter
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    Standard AW: Grundgesetz (GG) Artikel 23

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Wann? Wo?

    Nie im Leben. Denn ein GG kann keine Verfassung sein. Eine Verfassung hat jedes souveräne Land. Ein besetztes nicht!
    Au weia. Wer ist hier besetzt?

    "Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16.-22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Ländern angenommen worden ist" (GG)
    "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig." (Grundgesetz für die Bundespepublik Deutschland, Artikel 21 Absatz 2)

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