+ Auf Thema antworten
Seite 1 von 7 1 2 3 4 5 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1 bis 10 von 93

Thema: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.771

    Standard Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Im Moment haben wir hier sehr angeregte Diskussionen rund um das GG. Immer wieder taucht in diesen Diskussionen die Grundfrage auf:

    Ist das Grundgesetz eine Verfassung oder nicht?

    Dabei tauchen die unterschiedlichsten Begründungen auf, das das GG eine Verfassung ist oder nicht.
    Allein die Häufigkeit des Auftretens der Frage und die unterschiedlichen Begründungen, rechtfertigen eine alleinige Auseinandersetzung mit dieser Frage.

    1. Verfassung per Definition
    Nun im Internet gibt es viele Seiten, die die Definition des Begriffes Verfassung enthalten. Im Großen und Ganzen sagen sie aber das selbe aus, deswegen verweise ich nur auf zwei Seiten:

    Verfassung [Links nur für registrierte Nutzer]

    Verfassung auf [Links nur für registrierte Nutzer]

    Ausgehend von diesen Definitionen muss die Antwort auf die Ausgangsfrage heißen:
    Das deutsche Grundgesetz ist eine Verfassung

    2. Verfassung aufgrund der Bezeichnung
    Wir haben die Behauptung, das das GG keine Verfassung ist, weil es nicht den Namen Verfassung trägt. Nun das wird schon durch die unter 1. genannten Definitionen widerlegt, trotzdem weise ich darauf hin, das es Länder wie Dänemark gibt, die ihre Verfassung auch Grundgesetz nennen.
    Die Antwort auf die Ausgangsfrage muss also lauten:
    Das deutsche Grundgesetz ist eine Verfassung

    3. Keine Verfassung, da durch die Alliierten aufgezwungen.
    Nun für die Beantwortung der Ausgangsfrage ist der Wahrheitsgehalt dieser Behauptung irrelevant, daher gehe ich nicht näher darauf ein, denn trotzdem wäre das GG eine Verfassung, zwar nicht nach heutigen Ansichten, aber vergleichbar mit den oktroyierten Verfassungen des 19. Jahrhunderts.

    4. Keine Verfassung aufgrund fehlender Legitimation
    Nun es gibt die Behauptung, das das GG keine Verfassung sei, weil ihm die Legitimation durch das Volk fehlt. Nun für diese Behauptung gibt es zwei ausgehende grundlegende Argumentationen:

    a.) Ein Verfassung braucht grundsätzlich die explizite direkte Zustimmung des Volkes.
    Nun dabei bei handelt es sich um eine Idealvorstellung von Verfassungsrechtlern, es ist aber keine niedergelegte Vorschrift bzw. Norm und somit keine Voraussetzung damit eine Verfassung eine Verfassung ist, sonst wären die oktroyierten Verfassungen des 19. Jahrhunderts ja auch keine Verfassungen.
    Interessanterweise möchte ich auf einen Teil der Definition aus Meyers Lexikon hinweisen:
    Die Verfassung verliert ihre Legitimität, wenn sie auf Dauer oder in wesentlichen Teilen den Grundüberzeugungen des Staatsvolkes widerspricht.
    Es ist nicht die Rede von direkter Zustimmung, sondern von den Grundüberzeugungen des Staatsvolkes. Sicherlich gibt es Teile des GG, die im Widerspruch zu den Überzeugungen des Einzelnen stehen, aber der Einzelene ist nicht das Staatsvolk.
    Es gibt hier durchaus Vorbehalte, trotzdem lautet die Antwort:
    Das deutsche Grundgesetz ist eine Verfassung

    b) Die Problematik der indirekten Demokratie
    Hier ist die Grundfrage einfach, können gewählte Volksvertreter\Delegierte in Parlamenten\Konventen durch ihre Zustimmung des Volkes repräsentieren.
    Nun, das ist eine Frage, die eine an sich eine eigene Diskussion erfordert.
    Würde man diese Frage jedoch generell mit nein beantworten, so hätten selbst die Vereinigten Staaten keine legitime Verfassung:
    ARTIKEL VII
    Die Ratifikation durch neun Staatskonvente ist ausreichend, diese Verfassung für die ratifizierenden Staaten in Kraft zu setzen.
    Gegeben im Konvent mit einmütiger Zustimmung der anwesenden Staaten am 17. Tage des Monats September im Jahre des Herrn 1787 und im 12. Jahre der Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten von Amerika; zu Urkund dessen wir hier unsere Namen unterzeichnen.
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Nun da man nicht behaupten kann, das die USA keine Verfassung haben, ergibt sich folgende Antwort:
    Das deutsche Grundgesetz ist eine Verfassung

    So, nun könnt ihr euch zu dem niedergeschriebenen äußern.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #2
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
    Registriert seit
    01.02.2005
    Ort
    Homburg/Saar
    Beiträge
    27.616

    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Im Moment haben wir hier sehr angeregte Diskussionen rund um das GG. Immer wieder taucht in diesen Diskussionen die Grundfrage auf:

    Ist das Grundgesetz eine Verfassung oder nicht?

    Dabei tauchen die unterschiedlichsten Begründungen auf, das das GG eine Verfassung ist oder nicht.
    Allein die Häufigkeit des Auftretens der Frage und die unterschiedlichen Begründungen, rechtfertigen eine alleinige Auseinandersetzung mit dieser Frage.

    1. Verfassung per Definition
    Nun im Internet gibt es viele Seiten, die die Definition des Begriffes Verfassung enthalten. Im Großen und Ganzen sagen sie aber das selbe aus, deswegen verweise ich nur auf zwei Seiten:

    Verfassung [Links nur für registrierte Nutzer]

    Verfassung auf [Links nur für registrierte Nutzer]

    Ausgehend von diesen Definitionen muss die Antwort auf die Ausgangsfrage heißen:
    Das deutsche Grundgesetz ist eine Verfassung

    2. Verfassung aufgrund der Bezeichnung
    Wir haben die Behauptung, das das GG keine Verfassung ist, weil es nicht den Namen Verfassung trägt. Nun das wird schon durch die unter 1. genannten Definitionen widerlegt, trotzdem weise ich darauf hin, das es Länder wie Dänemark gibt, die ihre Verfassung auch Grundgesetz nennen.
    Die Antwort auf die Ausgangsfrage muss also lauten:
    Das deutsche Grundgesetz ist eine Verfassung

    3. Keine Verfassung, da durch die Alliierten aufgezwungen.
    Nun für die Beantwortung der Ausgangsfrage ist der Wahrheitsgehalt dieser Behauptung irrelevant, daher gehe ich nicht näher darauf ein, denn trotzdem wäre das GG eine Verfassung, zwar nicht nach heutigen Ansichten, aber vergleichbar mit den oktroyierten Verfassungen des 19. Jahrhunderts.

    4. Keine Verfassung aufgrund fehlender Legitimation
    Nun es gibt die Behauptung, das das GG keine Verfassung sei, weil ihm die Legitimation durch das Volk fehlt. Nun für diese Behauptung gibt es zwei ausgehende grundlegende Argumentationen:

    a.) Ein Verfassung braucht grundsätzlich die explizite direkte Zustimmung des Volkes.
    Nun dabei bei handelt es sich um eine Idealvorstellung von Verfassungsrechtlern, es ist aber keine niedergelegte Vorschrift bzw. Norm und somit keine Voraussetzung damit eine Verfassung eine Verfassung ist, sonst wären die oktroyierten Verfassungen des 19. Jahrhunderts ja auch keine Verfassungen.
    Interessanterweise möchte ich auf einen Teil der Definition aus Meyers Lexikon hinweisen:

    Es ist nicht die Rede von direkter Zustimmung, sondern von den Grundüberzeugungen des Staatsvolkes. Sicherlich gibt es Teile des GG, die im Widerspruch zu den Überzeugungen des Einzelnen stehen, aber der Einzelene ist nicht das Staatsvolk.
    Es gibt hier durchaus Vorbehalte, trotzdem lautet die Antwort:
    Das deutsche Grundgesetz ist eine Verfassung

    b) Die Problematik der indirekten Demokratie
    Hier ist die Grundfrage einfach, können gewählte Volksvertreter\Delegierte in Parlamenten\Konventen durch ihre Zustimmung des Volkes repräsentieren.
    Nun, das ist eine Frage, die eine an sich eine eigene Diskussion erfordert.
    Würde man diese Frage jedoch generell mit nein beantworten, so hätten selbst die Vereinigten Staaten keine legitime Verfassung:


    Nun da man nicht behaupten kann, das die USA keine Verfassung haben, ergibt sich folgende Antwort:
    Das deutsche Grundgesetz ist eine Verfassung

    So, nun könnt ihr euch zu dem niedergeschriebenen äußern.
    Ich weiß nur eins, das unsere grundgesetzliche Vefassung in keiner sehr guten Verfassung ist!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  3. #3
    he is a CHAR_ Benutzerbild von borisbaran
    Registriert seit
    24.04.2007
    Ort
    Stuttgart, Deutschland
    Beiträge
    31.091

    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    naja de facto ist das GG ne verfassung.
    Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
    Mitglied der Fraktion der Liberalen

  4. #4
    GESPERRT
    Registriert seit
    27.03.2006
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    46.709

    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von borisbaran Beitrag anzeigen
    naja de facto ist das GG ne verfassung.
    Es gibt eine klare Trennung.
    Die ersten 20 Artikel unseres Grundgesetzes sind die Verfassung, in der die unveräusserlichen Rechte jedes Bürgers festgeschireben sind. Sie kann auch durch eine 2/3 Mehrheit im Bundestag nicht geändert werden. Über die Einhaltung wacht das Bundesverfassunggericht. Eine Partei oder Gruppierung, deren Ziel die Abschaffung oder Änderung ist, kann verboten werden.
    Die anderen Artikel des GG können mit 2/3 Mehrheit der Bundestagsabgeordneten geändert werden. Über die Einhaltung des GG wacht der Bundesgerichtshof.

  5. #5
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
    Registriert seit
    17.05.2005
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    19.323

    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Es gibt eine klare Trennung.
    Die ersten 20 Artikel unseres Grundgesetzes sind die Verfassung, in der die unveräusserlichen Rechte jedes Bürgers festgeschireben sind. Sie kann auch durch eine 2/3 Mehrheit im Bundestag nicht geändert werden. Über die Einhaltung wacht das Bundesverfassunggericht. Eine Partei oder Gruppierung, deren Ziel die Abschaffung oder Änderung ist, kann verboten werden.
    Die anderen Artikel des GG können mit 2/3 Mehrheit der Bundestagsabgeordneten geändert werden. Über die Einhaltung des GG wacht der Bundesgerichtshof.
    Die meisten der ersten 20 Artikel können sehr wohl geändert werden, dies ist auch schon geschehen. Stichwort Recht auf Asyl.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  6. #6
    GESPERRT
    Registriert seit
    27.03.2006
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    46.709

    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von Biskra Beitrag anzeigen
    Die meisten der ersten 20 Artikel können sehr wohl geändert werden, dies ist auch schon geschehen. Stichwort Recht auf Asyl.
    Das Asylrecht wurden nicht abgeschafft, sondern nur an neue Konditionen geknöpft. Du irrst also. Es wurde soagr erweitert auf geschlechtspezifische Verfolgung.

  7. #7
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
    Registriert seit
    17.05.2005
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    19.323

    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Das Asylrecht wurden nicht abgeschafft, sondern nur an neue Konditionen geknöpft. Du irrst also. Es wurde soagr erweitert auf geschlechtspezifische Verfolgung.
    Es sprachst von Änderungen, nicht von Abschaffung. Weiteres Beispiel: Großer Lauschangriff.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  8. #8
    GESPERRT
    Registriert seit
    15.07.2007
    Beiträge
    460

    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Das Asylrecht wurden nicht abgeschafft, sondern nur an neue Konditionen geknöpft. Du irrst also. Es wurde soagr erweitert auf geschlechtspezifische Verfolgung.
    Heißt das, daß jetzt alle Männer, die in irgendeinem Land Opfer der Emanzen werden oder denen Emanzen das Leben unnötig erschweren, zu uns kommen und um Asyl anfragen können?

  9. #9
    Arbeiterkind Benutzerbild von Arminius66
    Registriert seit
    23.07.2007
    Ort
    49324 Melle
    Beiträge
    669

    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Es gibt eine klare Trennung.
    Die ersten 20 Artikel unseres Grundgesetzes sind die Verfassung, in der die unveräusserlichen Rechte jedes Bürgers festgeschireben sind. Sie kann auch durch eine 2/3 Mehrheit im Bundestag nicht geändert werden. Über die Einhaltung wacht das Bundesverfassunggericht. Eine Partei oder Gruppierung, deren Ziel die Abschaffung oder Änderung ist, kann verboten werden.
    Die anderen Artikel des GG können mit 2/3 Mehrheit der Bundestagsabgeordneten geändert werden. Über die Einhaltung des GG wacht der Bundesgerichtshof.
    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    >

    VII. Die Gesetzgebung des Bundes (Art. 70 - 82)

    Artikel 79

    (1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.

    (2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

    (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.



    Aus Absatz 3 des Artikels 79 GG interpretiere ich, das die Artikel 1 und 20 nicht änderbar sind und zwar grundsätzlich. Alle anderen sind mit 2/3 Mehrheit änderbar.
    Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden

    Freiheit statt Liberalismus

  10. #10
    GESPERRT
    Registriert seit
    21.04.2005
    Ort
    Thüringen
    Beiträge
    70

    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Ich zitiere mal aus einem anderen Forum:


    1. Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen! Die Existenz des Staates Deutsches Reich ist völkerrechtlich und mit Bundesverfassungsgerichtsurteilen (u.a. 2BvL6/56, 2Bvf1/73 und 2BvR373/83) unwiderruflich festgestellt.

    2. Berlin ist bis zum heutigen Tage kein Land der Bundesrepublik Deutschland.
    Die Alliierten haben die Absätze 2 und 3 des Artikels 1 der Berliner Verfassung vom 01.September 1950 im Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandantura zur Verfassung von Berlin, BK/O (50) 75 vom 29. August 1950 (VOBl. I S. 440), zurückgestellt. Absatz 2 besagt: "Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland." Absatz 3 besagt: "Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend." Im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1274) wird diese Tatsache des Nichtgeltens des Grundgesetzes für Berlin nochmals bestätigt. Hier besagt der Artikel 4: "Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt." Aus diesem Grunde sind Bürger von Berlin (Ost und West) keine Bürger der BRD.

    3. Der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 890) ist ungültig. Artikel 1 besagt, daß die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 03.10.1990 gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes Länder der Bundesrepublik Deutschland werden. Der Artikel 23 des Grundgesetzes ist jedoch bereits am 17.07.1990, aufgrund der alliierten Vorbehaltsrechte zum Grundgesetz, mit Wirkung zum 18.07.1990, 0:00 Uhr MESZ durch die Alliierten aufgehoben worden (siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885, 890 vom 23.09.1990). Nochmals hat auch Artikel 4 Satz 2 des Einigungsvertrages selbst den Artikel 23 des Grundgesetzes am 29.09.1990 aufgehoben. Daher konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu keinem Zeitpunkt danach mehr erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR nach diesem Datum dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.

    4. Der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland ("2+4 Vertrag") vom 12.09.1990 ist nichtig, da weder ein besatzungsrechtliches Provisorium Bundesrepublik Deutschland, noch ein besatzungsrechtliches Provisorium Deutsche Demokratische Republik über die Grenzen Deutschlands verhandeln kann. Außerdem konnte dieser Vertrag nicht durch die BRD ratifiziert werden.

    5. Im "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin" vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1274) heißt es im Artikel 2: Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft. Artikel 4: siehe Punkt 3 dieser Rechtsgrundlagen. Das heißt, alle Vorbehaltsrechte der Alliierten in bezug auf Berlin und Deutschland bleiben weiter in Kraft und sind Bestandteil deutschen Rechts. Daher verfügt Deutschland weiterhin über keine Souveränität!

    6. Da Artikel 53 und 107 der UN-Charta ("Feindstaatenklausel") immer noch gilt und Deutschland einen fälligen Friedensvertrag mit den Siegermächten des II. Weltkrieges unterzeichnen muß, kann nur eine vom Volk legitimierte handlungsfähige Regierung des Deutschen Reiches den Friedensvertrag schließen, da die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches oder identisch mit ihm ist.

    7. Im Artikel 146 des Grundgesetzes heißt es: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Die Einheit und Freiheit Deutschlands jedoch ist bis heute nicht vollendet!

    8. Weil ein Grundgesetz völkerrechtlich gemäß Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetztem Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine vom Volk gewählte Verfassung ist, muß sich Artikel 146 des Grundgesetzes zwangsläufig erfüllen. Die einzig gültige Verfassung Deutschlands ist die vom deutschen Volk frei gewählte (Weimarer) 2. Reichsverfassung vom 11. August 1919.In welchen Grenzen diese Verfassung in Kraft tritt, steht im Artikel 116 des Grundgesetzes (31. Dezember 1937).

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Soll sich ein Staat auf eine Religion berufen oder nicht?
    Von Maximilian im Forum Theologie und Religionen
    Antworten: 50
    Letzter Beitrag: 20.02.2007, 18:12
  2. Kommt Eine Neue EU Verfassung ?
    Von SLOPPY im Forum Internationale Organisationen
    Antworten: 28
    Letzter Beitrag: 14.07.2006, 08:29

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben