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Thema: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

  1. #31
    Seelenmasseur
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen

    Ist das Grundgesetz eine Verfassung oder nicht?

    Wissen.de
    "Ein Staat hat auch dann eine Verfassung, wenn er keine schriftliche Verfassungsurkunde besitzt, z. B. Großbritannien."
    Wenn nach "Wissen.de" auch dort eine Verfassung exisitert, wo sie gar nicht existiert, also das Produkt aus Kleingedrucktem, oder so kleingedruckt, daß es nirgendwo steht, Gerichtsurteilen und Verträgen ist und der Name Verfassung nirgendwo auftaucht, dann ist das GG wohl als Verfassung anzusehen.

    Über die Legitimation kann man philosophieren, aber jedes Gesetzeswerk mit höherer Bindungskraft, egal wie es zustande gekommen ist, und das GG ist nicht besonders demokratisch zustandegekommen, ist automatisch eine Verfassung.
    Wer Radischen kauft, sollte sie sich besser nicht von unten anschauen.

  2. #32
    Osten Deutschlands In Not Benutzerbild von O.D.I.N.
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    O Ihr Blauäugigen und Leichtgläubigen!

    ALLES kann geändert werden, wenn die wahren Machthaber es für nötig erachten.
    Glauben und Wissen sind einander ausschließende Kategorien.

  3. #33
    Zionist Benutzerbild von pernath
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von O.D.I.N. Beitrag anzeigen
    O Ihr Blauäugigen und Leichtgläubigen!

    ALLES kann geändert werden, wenn die wahren Machthaber es für nötig erachten.
    Und wer sind diese? :hide:
    <Der Patriotismus verdirbt die Geschichte.>

  4. #34
    Arbeiterkind Benutzerbild von Arminius66
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Es gibt eine klare Trennung.
    Die ersten 20 Artikel unseres Grundgesetzes sind die Verfassung, in der die unveräusserlichen Rechte jedes Bürgers festgeschireben sind. Sie kann auch durch eine 2/3 Mehrheit im Bundestag nicht geändert werden. Über die Einhaltung wacht das Bundesverfassunggericht. Eine Partei oder Gruppierung, deren Ziel die Abschaffung oder Änderung ist, kann verboten werden.
    Die anderen Artikel des GG können mit 2/3 Mehrheit der Bundestagsabgeordneten geändert werden. Über die Einhaltung des GG wacht der Bundesgerichtshof.
    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    >

    VII. Die Gesetzgebung des Bundes (Art. 70 - 82)

    Artikel 79

    (1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.

    (2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

    (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.



    Aus Absatz 3 des Artikels 79 GG interpretiere ich, das die Artikel 1 und 20 nicht änderbar sind und zwar grundsätzlich. Alle anderen sind mit 2/3 Mehrheit änderbar.
    Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden

    Freiheit statt Liberalismus

  5. #35
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Ich zitiere mal aus einem anderen Forum:


    1. Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen! Die Existenz des Staates Deutsches Reich ist völkerrechtlich und mit Bundesverfassungsgerichtsurteilen (u.a. 2BvL6/56, 2Bvf1/73 und 2BvR373/83) unwiderruflich festgestellt.

    2. Berlin ist bis zum heutigen Tage kein Land der Bundesrepublik Deutschland.
    Die Alliierten haben die Absätze 2 und 3 des Artikels 1 der Berliner Verfassung vom 01.September 1950 im Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandantura zur Verfassung von Berlin, BK/O (50) 75 vom 29. August 1950 (VOBl. I S. 440), zurückgestellt. Absatz 2 besagt: "Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland." Absatz 3 besagt: "Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend." Im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1274) wird diese Tatsache des Nichtgeltens des Grundgesetzes für Berlin nochmals bestätigt. Hier besagt der Artikel 4: "Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt." Aus diesem Grunde sind Bürger von Berlin (Ost und West) keine Bürger der BRD.

    3. Der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 890) ist ungültig. Artikel 1 besagt, daß die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 03.10.1990 gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes Länder der Bundesrepublik Deutschland werden. Der Artikel 23 des Grundgesetzes ist jedoch bereits am 17.07.1990, aufgrund der alliierten Vorbehaltsrechte zum Grundgesetz, mit Wirkung zum 18.07.1990, 0:00 Uhr MESZ durch die Alliierten aufgehoben worden (siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885, 890 vom 23.09.1990). Nochmals hat auch Artikel 4 Satz 2 des Einigungsvertrages selbst den Artikel 23 des Grundgesetzes am 29.09.1990 aufgehoben. Daher konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu keinem Zeitpunkt danach mehr erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR nach diesem Datum dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.

    4. Der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland ("2+4 Vertrag") vom 12.09.1990 ist nichtig, da weder ein besatzungsrechtliches Provisorium Bundesrepublik Deutschland, noch ein besatzungsrechtliches Provisorium Deutsche Demokratische Republik über die Grenzen Deutschlands verhandeln kann. Außerdem konnte dieser Vertrag nicht durch die BRD ratifiziert werden.

    5. Im "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin" vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1274) heißt es im Artikel 2: Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft. Artikel 4: siehe Punkt 3 dieser Rechtsgrundlagen. Das heißt, alle Vorbehaltsrechte der Alliierten in bezug auf Berlin und Deutschland bleiben weiter in Kraft und sind Bestandteil deutschen Rechts. Daher verfügt Deutschland weiterhin über keine Souveränität!

    6. Da Artikel 53 und 107 der UN-Charta ("Feindstaatenklausel") immer noch gilt und Deutschland einen fälligen Friedensvertrag mit den Siegermächten des II. Weltkrieges unterzeichnen muß, kann nur eine vom Volk legitimierte handlungsfähige Regierung des Deutschen Reiches den Friedensvertrag schließen, da die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches oder identisch mit ihm ist.

    7. Im Artikel 146 des Grundgesetzes heißt es: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Die Einheit und Freiheit Deutschlands jedoch ist bis heute nicht vollendet!

    8. Weil ein Grundgesetz völkerrechtlich gemäß Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetztem Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine vom Volk gewählte Verfassung ist, muß sich Artikel 146 des Grundgesetzes zwangsläufig erfüllen. Die einzig gültige Verfassung Deutschlands ist die vom deutschen Volk frei gewählte (Weimarer) 2. Reichsverfassung vom 11. August 1919.In welchen Grenzen diese Verfassung in Kraft tritt, steht im Artikel 116 des Grundgesetzes (31. Dezember 1937).

  6. #36
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Mist wird auch durch crossposting eher nicht weniger.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  7. #37
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von Biskra Beitrag anzeigen
    Mist wird auch durch crossposting eher nicht weniger.
    nur energieärmer (2. Hauptsatz der Thermodynamik)

  8. #38
    Arbeiterkind Benutzerbild von Arminius66
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Die Verfassung in England nennt sich "Magna Carta" und gilt heute faktisch als britische Verfassung.
    Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden

    Freiheit statt Liberalismus

  9. #39
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von Hexe Beitrag anzeigen
    Ich zitiere mal aus einem anderen Forum:


    1. Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen! Die Existenz des Staates Deutsches Reich ist völkerrechtlich und mit Bundesverfassungsgerichtsurteilen (u.a. 2BvL6/56, 2Bvf1/73 und 2BvR373/83) unwiderruflich festgestellt.

    2. Berlin ist bis zum heutigen Tage kein Land der Bundesrepublik Deutschland.
    Die Alliierten haben die Absätze 2 und 3 des Artikels 1 der Berliner Verfassung vom 01.September 1950 im Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandantura zur Verfassung von Berlin, BK/O (50) 75 vom 29. August 1950 (VOBl. I S. 440), zurückgestellt. Absatz 2 besagt: "Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland." Absatz 3 besagt: "Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend." Im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1274) wird diese Tatsache des Nichtgeltens des Grundgesetzes für Berlin nochmals bestätigt. Hier besagt der Artikel 4: "Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt." Aus diesem Grunde sind Bürger von Berlin (Ost und West) keine Bürger der BRD.

    3. Der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 890) ist ungültig. Artikel 1 besagt, daß die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 03.10.1990 gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes Länder der Bundesrepublik Deutschland werden. Der Artikel 23 des Grundgesetzes ist jedoch bereits am 17.07.1990, aufgrund der alliierten Vorbehaltsrechte zum Grundgesetz, mit Wirkung zum 18.07.1990, 0:00 Uhr MESZ durch die Alliierten aufgehoben worden (siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885, 890 vom 23.09.1990). Nochmals hat auch Artikel 4 Satz 2 des Einigungsvertrages selbst den Artikel 23 des Grundgesetzes am 29.09.1990 aufgehoben. Daher konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu keinem Zeitpunkt danach mehr erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR nach diesem Datum dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.

    4. Der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland ("2+4 Vertrag") vom 12.09.1990 ist nichtig, da weder ein besatzungsrechtliches Provisorium Bundesrepublik Deutschland, noch ein besatzungsrechtliches Provisorium Deutsche Demokratische Republik über die Grenzen Deutschlands verhandeln kann. Außerdem konnte dieser Vertrag nicht durch die BRD ratifiziert werden.

    5. Im "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin" vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1274) heißt es im Artikel 2: Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft. Artikel 4: siehe Punkt 3 dieser Rechtsgrundlagen. Das heißt, alle Vorbehaltsrechte der Alliierten in bezug auf Berlin und Deutschland bleiben weiter in Kraft und sind Bestandteil deutschen Rechts. Daher verfügt Deutschland weiterhin über keine Souveränität!

    6. Da Artikel 53 und 107 der UN-Charta ("Feindstaatenklausel") immer noch gilt und Deutschland einen fälligen Friedensvertrag mit den Siegermächten des II. Weltkrieges unterzeichnen muß, kann nur eine vom Volk legitimierte handlungsfähige Regierung des Deutschen Reiches den Friedensvertrag schließen, da die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches oder identisch mit ihm ist.

    7. Im Artikel 146 des Grundgesetzes heißt es: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Die Einheit und Freiheit Deutschlands jedoch ist bis heute nicht vollendet!

    8. Weil ein Grundgesetz völkerrechtlich gemäß Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetztem Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine vom Volk gewählte Verfassung ist, muß sich Artikel 146 des Grundgesetzes zwangsläufig erfüllen. Die einzig gültige Verfassung Deutschlands ist die vom deutschen Volk frei gewählte (Weimarer) 2. Reichsverfassung vom 11. August 1919.In welchen Grenzen diese Verfassung in Kraft tritt, steht im Artikel 116 des Grundgesetzes (31. Dezember 1937).
    Geht dieses Reichsdeppengefasel wieder los!

    Da ich kein Bock mehr habe diesen Müll weiter zu kommentieren, der Verweis auf einen von mehren Threads zu diesem Thema [Links nur für registrierte Nutzer].
    Da ist schon zu alles zu dem Quatsch gesagt worden.
    Ansonsten empfehle ich ein Studium des 2+4 -Vertrages, der Pariser Verträge von 1955, der Rechtsauslegung ,dem Völkerrecht und etlichen Publikationen von James Addison Baker.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  10. #40
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von Arminius66 Beitrag anzeigen
    Die Verfassung in England nennt sich "Magna Carta" und gilt heute faktisch als britische Verfassung.
    Mal ganz kurz erstmal zur Klaerung der britischen Verfassung. Man unterscheiden zwischen materiellen Verfassung, also einem regelsystem, dass das Funktionieren des Staatapparates grundsaetzlich regelt, und einer formalen Verfassung, die durch die Verfassungsegebende Gewalt einmal erteilt und deren Grundentscheidung nur durch eine Revolution oder aehnliches aufgeheoben werden.

    Ein Verfassungsurkunde steht uber allen anderen Gesetzen und kann nur in einem besonderen Verfahren geaendert werden.

    Die britische "Verfassung" besteht aus zwei Regelwerken:

    1) Acts of Parliament:
    Dies sind einfache Parlamentsgesetze, die nicht einer besonderen Aendeungsverfahren unterliegen. Selbst die Magna Carta Libertatum ist heute nur noch in wenigen Abschnitten gueltig - ([Links nur für registrierte Nutzer]. Andere Parlamentsgesetze, Koenigliche Proklamtionen (Bill of Rights), etc. haben diese uberlagert. Aber jedes dieser Verfassungsgesetze kann jederzeit vom Parlamen mit einer einfachen Mehrheit widerrufen werden. Sie stehen formal nicht hoeher als irgent eine Bauvorschrift, die vom Parlament als Act beschlossen wurde. Die wichtigsten Verfassungsgesetze sind hier die Bill of Rights (1688), der Act of Settlement 1701, der Act of Union (1707), The Parliament Act (1907), The Representation of The People Act (1918), und die verschieden Devolution Acts der letzten Jahre.

    2) Ungeschriebenes Recht:
    Das tatseachliche Funktionieren des Staatsaparates ist hier weitgehend nicht codifiziert. Das Amt des premierministers kommt z. B. im Gesetz nicht vor. Dennoch sind sich alle einig, dass es dieses Amt gibt und welche Kompetenzen es hat. Nirgentwo ist festgehalten, dass eine Regierung das Vertrauen des Parlamentes benoetigt, die Regierung wird formal vom Monarchen nach seinem Gutduenken eingesetzt - es ist jedoch seit rund 300 Jahren so, mit einer erfolglosen Unterbrechung unter William IV, dass der Monarch bei der Bestellung der Regierung der Mehrheit im Parlament folgt. Theoretisch koennte der Monarch gegen jedes Gesetz sein Veto einlegen - er tat es seit ueber 300 Jahren nicht mehr. Zum guten Teil basiert dieses Recht auf konkreten Niederlagen des Monarchen, so versuchte James II im 2. Nierlaensichen Krieg gegen den Willen des Parlamentes Krieg zu fuehren, das Parlament verweigerte ihn die Mittel, so dass das formale Recht des Koeings Krieg zu fuehren bestehen blieb, er, bzw. seine Regieurng, aber in Praxis keinen Krieg beginnt, ohne sicher zu sein, dass das Parlament diesen auch unterstuetzt. William IV versuchte 1832 die Regieurng Wellington gegen eine Mehrheit im Parlament zu stuetzen, das Parlament verweigert darauf der regieurng die Steuern, so dass William IV eine dem Parlament genehme Regierung berief.

    Jede formale Verfassung ist eine materielle Verfassung, aber nicht jede materielle Verfassung ist eine formale Verfassung.

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