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Thema: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Im Moment haben wir hier sehr angeregte Diskussionen rund um das GG. Immer wieder taucht in diesen Diskussionen die Grundfrage auf:

    Ist das Grundgesetz eine Verfassung oder nicht?

    Dabei tauchen die unterschiedlichsten Begründungen auf, das das GG eine Verfassung ist oder nicht.
    Allein die Häufigkeit des Auftretens der Frage und die unterschiedlichen Begründungen, rechtfertigen eine alleinige Auseinandersetzung mit dieser Frage.

    1. Verfassung per Definition
    Nun im Internet gibt es viele Seiten, die die Definition des Begriffes Verfassung enthalten. Im Großen und Ganzen sagen sie aber das selbe aus, deswegen verweise ich nur auf zwei Seiten:

    Verfassung [Links nur für registrierte Nutzer]

    Verfassung auf [Links nur für registrierte Nutzer]

    Ausgehend von diesen Definitionen muss die Antwort auf die Ausgangsfrage heißen:
    Das deutsche Grundgesetz ist eine Verfassung

    2. Verfassung aufgrund der Bezeichnung
    Wir haben die Behauptung, das das GG keine Verfassung ist, weil es nicht den Namen Verfassung trägt. Nun das wird schon durch die unter 1. genannten Definitionen widerlegt, trotzdem weise ich darauf hin, das es Länder wie Dänemark gibt, die ihre Verfassung auch Grundgesetz nennen.
    Die Antwort auf die Ausgangsfrage muss also lauten:
    Das deutsche Grundgesetz ist eine Verfassung

    3. Keine Verfassung, da durch die Alliierten aufgezwungen.
    Nun für die Beantwortung der Ausgangsfrage ist der Wahrheitsgehalt dieser Behauptung irrelevant, daher gehe ich nicht näher darauf ein, denn trotzdem wäre das GG eine Verfassung, zwar nicht nach heutigen Ansichten, aber vergleichbar mit den oktroyierten Verfassungen des 19. Jahrhunderts.

    4. Keine Verfassung aufgrund fehlender Legitimation
    Nun es gibt die Behauptung, das das GG keine Verfassung sei, weil ihm die Legitimation durch das Volk fehlt. Nun für diese Behauptung gibt es zwei ausgehende grundlegende Argumentationen:

    a.) Ein Verfassung braucht grundsätzlich die explizite direkte Zustimmung des Volkes.
    Nun dabei bei handelt es sich um eine Idealvorstellung von Verfassungsrechtlern, es ist aber keine niedergelegte Vorschrift bzw. Norm und somit keine Voraussetzung damit eine Verfassung eine Verfassung ist, sonst wären die oktroyierten Verfassungen des 19. Jahrhunderts ja auch keine Verfassungen.
    Interessanterweise möchte ich auf einen Teil der Definition aus Meyers Lexikon hinweisen:
    Die Verfassung verliert ihre Legitimität, wenn sie auf Dauer oder in wesentlichen Teilen den Grundüberzeugungen des Staatsvolkes widerspricht.
    Es ist nicht die Rede von direkter Zustimmung, sondern von den Grundüberzeugungen des Staatsvolkes. Sicherlich gibt es Teile des GG, die im Widerspruch zu den Überzeugungen des Einzelnen stehen, aber der Einzelene ist nicht das Staatsvolk.
    Es gibt hier durchaus Vorbehalte, trotzdem lautet die Antwort:
    Das deutsche Grundgesetz ist eine Verfassung

    b) Die Problematik der indirekten Demokratie
    Hier ist die Grundfrage einfach, können gewählte Volksvertreter\Delegierte in Parlamenten\Konventen durch ihre Zustimmung des Volkes repräsentieren.
    Nun, das ist eine Frage, die eine an sich eine eigene Diskussion erfordert.
    Würde man diese Frage jedoch generell mit nein beantworten, so hätten selbst die Vereinigten Staaten keine legitime Verfassung:
    ARTIKEL VII
    Die Ratifikation durch neun Staatskonvente ist ausreichend, diese Verfassung für die ratifizierenden Staaten in Kraft zu setzen.
    Gegeben im Konvent mit einmütiger Zustimmung der anwesenden Staaten am 17. Tage des Monats September im Jahre des Herrn 1787 und im 12. Jahre der Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten von Amerika; zu Urkund dessen wir hier unsere Namen unterzeichnen.
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Nun da man nicht behaupten kann, das die USA keine Verfassung haben, ergibt sich folgende Antwort:
    Das deutsche Grundgesetz ist eine Verfassung

    So, nun könnt ihr euch zu dem niedergeschriebenen äußern.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #2
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Im Moment haben wir hier sehr angeregte Diskussionen rund um das GG. Immer wieder taucht in diesen Diskussionen die Grundfrage auf:

    Ist das Grundgesetz eine Verfassung oder nicht?

    Dabei tauchen die unterschiedlichsten Begründungen auf, das das GG eine Verfassung ist oder nicht.
    Allein die Häufigkeit des Auftretens der Frage und die unterschiedlichen Begründungen, rechtfertigen eine alleinige Auseinandersetzung mit dieser Frage.

    1. Verfassung per Definition
    Nun im Internet gibt es viele Seiten, die die Definition des Begriffes Verfassung enthalten. Im Großen und Ganzen sagen sie aber das selbe aus, deswegen verweise ich nur auf zwei Seiten:

    Verfassung [Links nur für registrierte Nutzer]

    Verfassung auf [Links nur für registrierte Nutzer]

    Ausgehend von diesen Definitionen muss die Antwort auf die Ausgangsfrage heißen:
    Das deutsche Grundgesetz ist eine Verfassung

    2. Verfassung aufgrund der Bezeichnung
    Wir haben die Behauptung, das das GG keine Verfassung ist, weil es nicht den Namen Verfassung trägt. Nun das wird schon durch die unter 1. genannten Definitionen widerlegt, trotzdem weise ich darauf hin, das es Länder wie Dänemark gibt, die ihre Verfassung auch Grundgesetz nennen.
    Die Antwort auf die Ausgangsfrage muss also lauten:
    Das deutsche Grundgesetz ist eine Verfassung

    3. Keine Verfassung, da durch die Alliierten aufgezwungen.
    Nun für die Beantwortung der Ausgangsfrage ist der Wahrheitsgehalt dieser Behauptung irrelevant, daher gehe ich nicht näher darauf ein, denn trotzdem wäre das GG eine Verfassung, zwar nicht nach heutigen Ansichten, aber vergleichbar mit den oktroyierten Verfassungen des 19. Jahrhunderts.

    4. Keine Verfassung aufgrund fehlender Legitimation
    Nun es gibt die Behauptung, das das GG keine Verfassung sei, weil ihm die Legitimation durch das Volk fehlt. Nun für diese Behauptung gibt es zwei ausgehende grundlegende Argumentationen:

    a.) Ein Verfassung braucht grundsätzlich die explizite direkte Zustimmung des Volkes.
    Nun dabei bei handelt es sich um eine Idealvorstellung von Verfassungsrechtlern, es ist aber keine niedergelegte Vorschrift bzw. Norm und somit keine Voraussetzung damit eine Verfassung eine Verfassung ist, sonst wären die oktroyierten Verfassungen des 19. Jahrhunderts ja auch keine Verfassungen.
    Interessanterweise möchte ich auf einen Teil der Definition aus Meyers Lexikon hinweisen:

    Es ist nicht die Rede von direkter Zustimmung, sondern von den Grundüberzeugungen des Staatsvolkes. Sicherlich gibt es Teile des GG, die im Widerspruch zu den Überzeugungen des Einzelnen stehen, aber der Einzelene ist nicht das Staatsvolk.
    Es gibt hier durchaus Vorbehalte, trotzdem lautet die Antwort:
    Das deutsche Grundgesetz ist eine Verfassung

    b) Die Problematik der indirekten Demokratie
    Hier ist die Grundfrage einfach, können gewählte Volksvertreter\Delegierte in Parlamenten\Konventen durch ihre Zustimmung des Volkes repräsentieren.
    Nun, das ist eine Frage, die eine an sich eine eigene Diskussion erfordert.
    Würde man diese Frage jedoch generell mit nein beantworten, so hätten selbst die Vereinigten Staaten keine legitime Verfassung:


    Nun da man nicht behaupten kann, das die USA keine Verfassung haben, ergibt sich folgende Antwort:
    Das deutsche Grundgesetz ist eine Verfassung

    So, nun könnt ihr euch zu dem niedergeschriebenen äußern.
    Ich weiß nur eins, das unsere grundgesetzliche Vefassung in keiner sehr guten Verfassung ist!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  3. #3
    he is a CHAR_ Benutzerbild von borisbaran
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    naja de facto ist das GG ne verfassung.
    Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
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  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Das Grundgesetz ist eine Verfassung nur mit anderer Bezeichung.

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von borisbaran Beitrag anzeigen
    naja de facto ist das GG ne verfassung.
    Es gibt eine klare Trennung.
    Die ersten 20 Artikel unseres Grundgesetzes sind die Verfassung, in der die unveräusserlichen Rechte jedes Bürgers festgeschireben sind. Sie kann auch durch eine 2/3 Mehrheit im Bundestag nicht geändert werden. Über die Einhaltung wacht das Bundesverfassunggericht. Eine Partei oder Gruppierung, deren Ziel die Abschaffung oder Änderung ist, kann verboten werden.
    Die anderen Artikel des GG können mit 2/3 Mehrheit der Bundestagsabgeordneten geändert werden. Über die Einhaltung des GG wacht der Bundesgerichtshof.

  6. #6
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Gute Zusammenfassung Gehirnnutzer.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  7. #7
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Es gibt eine klare Trennung.
    Die ersten 20 Artikel unseres Grundgesetzes sind die Verfassung, in der die unveräusserlichen Rechte jedes Bürgers festgeschireben sind. Sie kann auch durch eine 2/3 Mehrheit im Bundestag nicht geändert werden. Über die Einhaltung wacht das Bundesverfassunggericht. Eine Partei oder Gruppierung, deren Ziel die Abschaffung oder Änderung ist, kann verboten werden.
    Die anderen Artikel des GG können mit 2/3 Mehrheit der Bundestagsabgeordneten geändert werden. Über die Einhaltung des GG wacht der Bundesgerichtshof.
    Die meisten der ersten 20 Artikel können sehr wohl geändert werden, dies ist auch schon geschehen. Stichwort Recht auf Asyl.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von Biskra Beitrag anzeigen
    Die meisten der ersten 20 Artikel können sehr wohl geändert werden, dies ist auch schon geschehen. Stichwort Recht auf Asyl.
    Das Asylrecht wurden nicht abgeschafft, sondern nur an neue Konditionen geknöpft. Du irrst also. Es wurde soagr erweitert auf geschlechtspezifische Verfolgung.

  9. #9
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Das Asylrecht wurden nicht abgeschafft, sondern nur an neue Konditionen geknöpft. Du irrst also. Es wurde soagr erweitert auf geschlechtspezifische Verfolgung.
    Es sprachst von Änderungen, nicht von Abschaffung. Weiteres Beispiel: Großer Lauschangriff.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  10. #10
    Freibauer Benutzerbild von Holdus
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Lehr- und Arbeitsbuch für Gemeinschaftskunde an beruflichen Schulen
    "Mitgestalten" Rainer Dahlem, Hans Peter Lückge, Barbara Meinecke, Siegfried Neumann, Kieser Verlag GmbH, Neusäß, 8.überarbeitete Auflage 1997
    ISBN-3-8242-0066-X, Seite 263

    Möglichkeiten zur Vereinigung

    nach Grundgesetz Art. 23
    Die DDR tritt der Bundesrepublik Deutschland bei

    nach Grundgesetz Art. 146
    Es wird eine neue Verfassung ausgearbeitet, die dann in einer Volksabstimmung beschlossen wird.





    Antwort der Kanzlerin auf die Frage:

    Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und gilt für das gesamte Deutsche Volk.

    Artikel 146 GG wurde mit dem Einigungsvertrag von 1990 neu gefasst und lautet nun: “Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. “ (Ergänzungen durch Neufassung kursiv)

    Artikel 146 GG in seiner alten Fassung ist durch die Vollendung der staatlichen Einheit Deutschlands über den Beitritt der früheren DDR zur Bundesrepublik Deutschland gem. Artikel 23 GG überflüssig geworden. Er enthielt bis zur deutschen Wiedervereinigung die Ermächtigung zur Verfassungsablösung, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen werden konnte; damit wurde in verfassungs-symbolischer wie auch politisch-faktischer Form die Deutsche Frage offen gehalten.

    Durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz definitive und abschließende gesamtdeutsche Verfassung geworden, denn durch Beitritt und Einigungsvertrag ist über das Grundgesetz entschieden worden, die deutsche Einheit bedingt keine neue Verfassung.

    Einzelheiten hierzu ist den Begründungen zum Einigungsvertrag zu entnehmen
    ( Bundestagsdrucksache 11/7760 insb. S. 358, 359 , Auszüge, siehe unten )

    Das Bundesverfassungsgericht hat daher auch entschieden, dass weder ein individualrechtlicher Anspruch noch die Pflicht staatlicher Stellen besteht, eine Volksabstimmung über die Verfassung herbeizuführen. Weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte von Artikel 146 Grundgesetz ergibt sich dafür ein Anhaltspunkt (BVerfG, 2 BvR).

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Also sieht es so aus, daß das Grundgesetzt die Verfassung ist.
    Eine der eigenen Erkenntnis widersprechende Argumentation bewirkt eine kognitive Dissonanz. Eine Dissonanz ist psychologisch unangenehm. Daher will man sie reduzieren. Das kann dadurch geschehen, dass man versucht, aktiv Situationen und Informationen zu vermeiden, die möglicherweise die Dissonanz erhöhen könnten. Oder die Person sucht konsequent nach Informationen, die mit der eigenen Haltung oder Meinung stimmig sind. (Leon Festinger)

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