+ Auf Thema antworten
Seite 10 von 10 ErsteErste ... 6 7 8 9 10
Zeige Ergebnis 91 bis 94 von 94

Thema: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

  1. #91
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
    Registriert seit
    13.11.2006
    Ort
    London - UK
    Beiträge
    14.696

    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von fragensteller Beitrag anzeigen
    Heißt das, daß jetzt alle Männer, die in irgendeinem Land Opfer der Emanzen werden oder denen Emanzen das Leben unnötig erschweren, zu uns kommen und um Asyl anfragen können?
    Es geht meistens um Frauen, die in defacto Sklaveei gehalten werden, genital verstuemmelt werden, in Kangaroo-Prozessen zum Tod durch Steinigen verurteilt werden, etc. und nicht um Maenner, die bei der Befoerderung umgangen werden, weil eine weibliche Kollegin besser arbeitet.

  2. #92
    Freibauer Benutzerbild von Holdus
    Registriert seit
    18.02.2007
    Beiträge
    765

    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Nun, ich glaube, kaum, dass ein "Lehr- und Arbeitsbuch für Gemeinschaftskunde an beruflichen Schulen" wirklich als Referenz heranzuziehen ist, wenn es um die vertrackten Fragen der Verfassungsgebenden und Verfassten Gewalt und ihrere Wechselwirkung geht oder Uberlagerung von Souveraenitaet durch alliertes Besatzungrecht oder die Frage der Natur eines Souveraens.
    Ja, das mag sein, ich könnte im Nachinein auch grüne Streifen spucken, sowas vorgesetzt bekommen zu haben.
    Eine der eigenen Erkenntnis widersprechende Argumentation bewirkt eine kognitive Dissonanz. Eine Dissonanz ist psychologisch unangenehm. Daher will man sie reduzieren. Das kann dadurch geschehen, dass man versucht, aktiv Situationen und Informationen zu vermeiden, die möglicherweise die Dissonanz erhöhen könnten. Oder die Person sucht konsequent nach Informationen, die mit der eigenen Haltung oder Meinung stimmig sind. (Leon Festinger)

  3. #93
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
    Registriert seit
    13.11.2006
    Ort
    London - UK
    Beiträge
    14.696

    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von Holdus Beitrag anzeigen
    Ja, das mag sein, ich könnte im Nachinein auch grüne Streifen spucken, sowas vorgesetzt bekommen zu haben.
    Es ist verstaendlich: Selbst Juristen haben haeufig wenig ahnung vom Voelkerrecht. Wozu auch? Mietangelegenheiten oder Strafverteidigung sind haeufiger als Prozesse von dem International Court of Justice in Den Haag. Diese Fragen tauchen in der Rechtspraxis zu selten auf.

    Ein solches Buch fuer den Schulunterricht soll Schueler grob uber das Funktionieren des GG informieren, nicht mehr. Es wuerde zu weit fuehren diese Schueler mit der Frage der "Verfassungsgebenden Gewalt" zu traktieren und ihnen zu erlaeutern, wie sich diese Theorie im fruehen 19. Jahrhundert entwickelte, wie der sog. Ewigkeitsartikel 79 (3) aus dem Verfassungsrecht der 3. Republik in Frankreich entwickelte, was die Parallelen der Verfassung von 1849 und 1949 sind, wie Vorschriften des Westfaelischen Friedens und die Erfahrungen mit dem Juengsten reichsabschied im GG nachwirken, etc etc. etc.

    Dazu fehlt den durchschnittlichen Berufsschueler der Sinn, die historischen Kenntnisse und auch die Zeit. Dies ist alles nur zu verstaendlich.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Soll sich ein Staat auf eine Religion berufen oder nicht?
    Von Maximilian im Forum Theologie und Religionen
    Antworten: 50
    Letzter Beitrag: 20.02.2007, 18:12
  2. Kommt Eine Neue EU Verfassung ?
    Von SLOPPY im Forum Internationale Organisationen
    Antworten: 28
    Letzter Beitrag: 14.07.2006, 08:29

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben