«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Schön, und nun? :P Das GG ist eine Verfassung, scheint eindeutig; wird es deshalb besser?
Das ist hier nicht die Frage, Anarch. Ich habe diesen Thread nur aufgemacht, da in anderen Threads rundums GG immer wieder die Behauptung aufgestellt wurde, das GG sei keine Verfassung und das mit unterschiedlichen Argumentationen.
Es stellte sich damit eine grundsätzliche Frage und da man nicht alles in jedem Thread x-mal wiederholen will und eine solche Aufstellung die Gefahr bringt, zum Threadthema Off Topic zu werden, habe ich diesen Thread aufgemacht.
Durch die Klarstellung, ob das GG eine Verfassung ist oder nicht, schließt man unnötige Argumentationswege in anderen Diskussionen aus und beschränkt sich aufs wesentliche.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
GG ist natürlich anstelle einer Verfassung.
So wie 2+4-Verträge anstelle eines Friedensvertrages unterzeichnet wurden.
Aber denkst du wirklich, die Verfassungsdebatte wird jetzt seltener angesprochen werden?
Es kennzeichnet die Deutschen, dass bei ihnen die Frage »was ist deutsch?« niemals ausstirbt.
Friedrich Nietzsche
Ebene genau nicht. Die Verfassung kann nicht geändert werden und unterliegt deshalb einer anderen Gerichtsbarkeit ( Bundesverfassungsgericht ) als das Grundgesetz ( Bundesgerichtshof ), das mit 2/3 Mehrheit geändert werden kann.
Die Legimität von beiden ergibt sich daraus, dass es vom Bundestag und den Ländern mitgetragen wird. Deshalb ist es unerheblich, welchen Ursprung es hatte.
Du bringst permanent zwei Dinge durcheinander. Auf der einen Seite das Grundrecht und auf der anderen Seite die Regeln, unter denen es ausgeübt oder eingeschränkt werden kann. Beispiel Demorecht: Es ist ein Grundrecht aller Bürger, sich unter freiem Himmel zu versammeln. Gleichwohl gibt es dafür Regeln, unter denen dieses stattfinden muss und eine Demo kann verboten werden, wenn sie dagegen verstösst.
Entschuldige bitte mal Klartext, woher leitest du ab, das eine Verfassung nicht geändert werden darf? Eine solche grundsätzliche Vorschrift für Verfassungen gibt es nicht.
Jede Verfassung kann Änderungen zu lassen und die meisten Verfassungen enthalten auch Vorschriften für die Änderung. Was sich unterscheidet ist die Art der Änderung, nämlich zum einen die direkte Änderung von Teilen der Verfassung durch Änderung des Textes oder die Änderung durch Zusätze.
Deine Aussage über den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht ist schon fast peinlich und ist Folge von Unwissenheit.
Die Aufgaben des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof ist - bis auf wenige Ausnahmen - Revisionsgericht. Er hat deshalb neben der Wahrung der Gerechtigkeit im Einzelfall vor allem die Sicherung der Rechtseinheit und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Seine Arbeit beschränkt sich deshalb grundsätzlich auf die Nachprüfung der rechtlichen Beurteilung eines Falles durch die Vorinstanzen, während er an deren tatsächliche Feststellungen gebunden ist, sofern nicht gerade in Bezug auf diese Feststellungen ein begründeter Revisionsangriff erhoben wird, indem ein Fehler im Verfahren der Vorinstanz aufgezeigt wird.
Beweisaufnahmen finden daher beim Bundesgerichtshof in aller Regel nicht statt; lediglich der für Patentsachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird auch als Berufungsgericht und damit als echtes Tatsachengericht tätig (§§ 110, 115 PatG).
[Links nur für registrierte Nutzer]Kommen wir nochmal auf deine Behauptung zurück mit der Nichtänderbarkeit von Verfassungen, demnach hättenAufgabe des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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die Vereinigen Staaten von Amerika ([Links nur für registrierte Nutzer])
die Schweiz ([Links nur für registrierte Nutzer])
Östereich ([Links nur für registrierte Nutzer])
Liechtenstein ([Links nur für registrierte Nutzer])
Irland ([Links nur für registrierte Nutzer])
etc. und sämtliche Staaten, die nur über eine Verfassung im materiellen Sinne verfügen, keine Verfassung.
Es herrscht zwar die Ansicht, das Verfassungsänderungen per Zusatz (z.b. Vereinigte Staaten) der direkten Änderung des Verfassungstextes vorziehen sind, da dadurch der Wesensgehalt der Verfassung, die Verfassungsentwicklung und die Bedeutung einzelner Verfassungsteile übersichtlicher bleiben, aber das ist wie gesagt eine Ansicht von Verfassungsrechtlern, hat aber keinen Einfluss auf die generelle Möglichkeit der Verfassungsänderung oder die Legitimität einer solchen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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