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Thema: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

  1. #51
    Mehrtürer Benutzerbild von SKEPSIS
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    es wurde bestimmt schon geschrieben, aber: Seit dem Einigungsvertrag v. 31.08.1990 (Eingliederung der DDR) ist das GG de facto die Verfassung. allerdings hätte sie per Volksabstimmung beschlossen werden müssen, was wiederum nicht geschah.

    mfg
    was da passiert ist! Wen interessiert es? Ich würde es immer wieder tun! n.s.

  2. #52
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von SKEPSIS Beitrag anzeigen
    es wurde bestimmt schon geschrieben, aber: Seit dem Einigungsvertrag v. 31.08.1990 (Eingliederung der DDR) ist das GG de facto die Verfassung. allerdings hätte sie per Volksabstimmung beschlossen werden müssen, was wiederum nicht geschah
    Wo ist geschrieben, dass eine Verfassung einer Volksabstimmung bedarf?

  3. #53
    Arbeiterkind Benutzerbild von Arminius66
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Ebene genau nicht. Die Verfassung kann nicht geändert werden und unterliegt deshalb einer anderen Gerichtsbarkeit ( Bundesverfassungsgericht ) als das Grundgesetz ( Bundesgerichtshof ), das mit 2/3 Mehrheit geändert werden kann.
    Die Legimität von beiden ergibt sich daraus, dass es vom Bundestag und den Ländern mitgetragen wird. Deshalb ist es unerheblich, welchen Ursprung es hatte.
    Wenn dem wirklich so wäre, dass eine Verfassung nicht geändert werden darf, dann dürften defacto die Amerikaner ihre Verfassung auch nicht ändern, was sie aber ständig tun. Das nennt sich zwar Verfassungszusätze, kommt aber einer Vrefassungsänderung gleich.
    Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden

    Freiheit statt Liberalismus

  4. #54
    Arbeiterkind Benutzerbild von Arminius66
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von Hexe Beitrag anzeigen
    Ich zitiere mal aus einem anderen Forum:

    2. Berlin ist bis zum heutigen Tage kein Land der Bundesrepublik Deutschland.
    Dann frage ich mich, warum Berlin in der Präambel des GG ausdrücklich als Bundesland genannt wird.
    Auszug aus dem GG:
    Präambel

    Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
    Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
    Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden

    Freiheit statt Liberalismus

  5. #55
    Mehrtürer Benutzerbild von SKEPSIS
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Wo ist geschrieben, dass eine Verfassung einer Volksabstimmung bedarf?
    Art. 146. Könnte man bzgl des Einugungsvertrags v. 31.08.90 durchaus heranziehen...ok, ist strittig, denn bzgl. des Vertrages gilt vermutlich Art. 79...

    ;-)

    mfg
    was da passiert ist! Wen interessiert es? Ich würde es immer wieder tun! n.s.

  6. #56
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von SKEPSIS Beitrag anzeigen
    Art. 146.
    Da steht nicht, dass eine Verfassung einer Volksabstimmung bedarf.

    Da steht nur, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, wenn eine neue Verfassung vom Volke beschlossen wird.

    Das heisst keineswegs, dass sie beschlossen werden muss.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  7. #57
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Da steht nicht, dass eine Verfassung einer Volksabstimmung bedarf.

    Da steht nur, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, wenn eine neue Verfassung vom Volke beschlossen wird.

    Das heisst keineswegs, dass sie beschlossen werden muss)*.
    Artikel 146
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    Das ist der 146er nach der sogenannten Vereinigung ab 1990. Allerdings gibt es keine Einheit und schon gar keine Freiheit für Deutschland, da es immer noch die BRD gibt, die ein Verwaltungskonstrukt der Allierten seit 1949 ist.

    Und...wie soll sich ein Volk eine Verfassung geben, wenn es sie nicht wählt (beschließt). Geht doch gar nicht anders. Auch wenn Frau Dr. "FDJ-Funktionärin" Merkel sagt, dass sich das deutsche Volk das GG als Verfassung gegeben hat. Völliger Schmarrn! Oder hat irgendeiner von Euch, wie beim t€uro , seine Meinung abgegeben?

    Die Vollendung der Einheit und somit die Wiedererlangung der Souveränität ist erst dann abgeschlossen, wenn Deutschland (das deutsche Reich) in den Grenzen vom 31.12.1937 (s. Art 116 GG) wiederhergestellt ist. Das das für die medienkonditionierten Bundies ein Hammer ist, weiß ich, allerdings ist es die Wahrheit. Völkerrechtlich und menschenrechtlich, wobei das eigentlich dasselbe ist.

    Interessant ist, dass man meist mit Worten, wie Nazi, Ewiggestriger, Spinner und Träumer von denen betietelt wird, die m.E. nicht die Spur einer Ahnung und vor allem, überhaupt kein Nationalgefühl (bzw. -stolz) haben.
    Vaterlandslose Gesellen hätte mein Großvater dazu gesagt

    )* Doch, sonst hätte es geheißen, "falls"! Wenn ist temporal und beinhaltet, dass es irgendwann einmal geschieht. Falls ist konditional und bedeutet, dass es möglicherweise geschehen könnte, aber vielleicht auch nicht. Bitte!

  8. #58
    Mehrtürer Benutzerbild von SKEPSIS
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Da steht nicht, dass eine Verfassung einer Volksabstimmung bedarf.

    Da steht nur, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, wenn eine neue Verfassung vom Volke beschlossen wird.

    Das heisst keineswegs, dass sie beschlossen werden muss.
    naja, das ist sicherlich etwas komplizierter. ich bin mir nicht sicher, ob der Art. 146, 1 " Dieses GG, das nach Vollendung der Einheit ...für das gesamte deutsche Volk gilt..." NACH dem Einigungsvertrag entsprechend neu-formuliert wurde, oder VOR dem 31.08.90 derart formuliert Bestand hatte. Denn DANN (also wenn es so vorher formuliert WAR) hätte es einer Volksabstimmung zur Einheit und somit neudefinierung des GG hin zu einer Verfassung dearft. Das Volk wurde aber nicht gefragt.

    Aber da hört für mich juristische Subsumtionsfähigkeit auch auf. Denn sicherlich spielen noch völkerrechtliche Dinge eine Rolle etc.

    Dennoch finde ich den Art. 146 in dieser Diskussion durchaus erwähnenswert und interessant zu erörtern...;-)

    mfg
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  9. #59
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    da es immer noch die BRD gibt, die ein Verwaltungskonstrukt der Allierten seit 1949 ist.
    Staaten sind immer Verwaltungskonstrukte irgendjemandes.

    Und...wie soll sich ein Volk eine Verfassung geben, wenn es sie nicht wählt (beschließt). Geht doch gar nicht anders. Auch wenn Frau Dr. "FDJ-Funktionärin" Merkel sagt, dass sich das deutsche Volk das GG als Verfassung gegeben hat. Völliger Schmarrn! Oder hat irgendeiner von Euch, wie beim t€uro , seine Meinung abgegeben?
    Indirekte Bestätigung durch beständige Wahl entsprechender Parteien.

    Jemanden zu wählen, der etwas zu will und sich dann beschweren, wenn er's tut, ist Kinderkram.

    Hätten die Leut den Euro nicht gewollt, hätten sie halt NPD oder KPD oder PRO-DM wählen müssen.
    Hamse aber nicht.

    Die Vollendung der Einheit und somit die Wiedererlangung der Souveränität ist erst dann abgeschlossen, wenn Deutschland (das deutsche Reich) in den Grenzen vom 31.12.1937 (s. Art 116 GG) wiederhergestellt ist.
    Souveränität bezieht sich auf den Handlungsspielraum, nicht auf irgendwelche Grenzen.
    Weder muss eine BRD oder ein DR (oder wie man den Laden sonst noch nennen könnt) zwingend souverän sein mit;
    noch zwingend nicht souverän seinohne die Gebiete jenseits von Oder und Neisse.

    Das das für die medienkonditionierten Bundies ein Hammer ist, weiß ich, allerdings ist es die Wahrheit. Völkerrechtlich und menschenrechtlich, wobei das eigentlich dasselbe ist.
    Nö, das ist ganz und garnicht dasselbe, wegen weil Völker und Menschen nicht dasselbe sind.

    Interessant ist, dass man meist mit Worten, wie Nazi, Ewiggestriger, Spinner und Träumer von denen betietelt wird, die m.E. nicht die Spur einer Ahnung und vor allem, überhaupt kein Nationalgefühl (bzw. -stolz) haben.
    Ich weiss nicht, ob jemand von Nationalgefühl reden sollt, für den die Einheit Deutschlands mehr mit Westpolen als mit Österreich oder Flandern zu tun hat.
    Aber, bitte, jeder wie er mag...

    )* Doch, sonst hätte es geheißen, "falls"! Wenn ist temporal und beinhaltet, dass es irgendwann einmal geschieht.
    Die Bevölkerung MUSS also über eine neue Verfassung abstimmen, auch wenn sie sie garnicht will?
    Warum?
    scheint mir wenig demokratisch zu sein.
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    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  10. #60
    Mehrtürer Benutzerbild von SKEPSIS
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    Standard AW: Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Artikel 146
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    Das ist der 146er nach der sogenannten Vereinigung ab 1990. Allerdings gibt es keine Einheit und schon gar keine Freiheit für Deutschland, da es immer noch die BRD gibt, die ein Verwaltungskonstrukt der Allierten seit 1949 ist.

    Und...wie soll sich ein Volk eine Verfassung geben, wenn es sie nicht wählt (beschließt). Geht doch gar nicht anders. Auch wenn Frau Dr. "FDJ-Funktionärin" Merkel sagt, dass sich das deutsche Volk das GG als Verfassung gegeben hat. Völliger Schmarrn! Oder hat irgendeiner von Euch, wie beim t€uro , seine Meinung abgegeben?

    Die Vollendung der Einheit und somit die Wiedererlangung der Souveränität ist erst dann abgeschlossen, wenn Deutschland (das deutsche Reich) in den Grenzen vom 31.12.1937 (s. Art 116 GG) wiederhergestellt ist. Das das für die medienkonditionierten Bundies ein Hammer ist, weiß ich, allerdings ist es die Wahrheit. Völkerrechtlich und menschenrechtlich, wobei das eigentlich dasselbe ist.

    Interessant ist, dass man meist mit Worten, wie Nazi, Ewiggestriger, Spinner und Träumer von denen betietelt wird, die m.E. nicht die Spur einer Ahnung und vor allem, überhaupt kein Nationalgefühl (bzw. -stolz) haben.
    Vaterlandslose Gesellen hätte mein Großvater dazu gesagt

    )* Doch, sonst hätte es geheißen, "falls"! Wenn ist temporal und beinhaltet, dass es irgendwann einmal geschieht. Falls ist konditional und bedeutet, dass es möglicherweise geschehen könnte, aber vielleicht auch nicht. Bitte!
    ich glaube, dass mit den "Besatzungszonen"/ Allierten etc hat sich mit dem Einigungsvertrag de facto erledigt, spätestens aber mit den ganzen EU-Abkommen, Maastrichter GG-Novelle 1993/94 etc

    mfg
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