Zitat Zitat von Thomas I Beitrag anzeigen
Die meisten aber wohl durch Kommunen oder Polizei - und da wiederum haben die meisten Abschleppunternehmen des Status eines Beliehenen und dürfen die Forderungen eintreiben.

Und die Tatsache dass die Abschleppunternehmen nun nicht mehr Privatpersonen-Inkasso machen heißt noch lange nicht dass man nicht zahlen muss wenn man behindernd parkierte oder gar die Abschleppung unrechtmäßig war.
Auch hier wird es tricky bzw. kann es tricky werden - wenn mein alter Herr mein Kfz falsch parkt, dieses abgeschleppt wird und ich dann das Kfz von der "Verwahrstelle" holen möchte wird es tricky - da ich ja den Verstoß nicht begangen habe und ich meinen alten Herrn nicht belasten muss steht der Abschlepper vor einem Problerm und eine Verweigerung der Herausgabe das Kfz könnte einen Rattenschwanz nach sich ziehen.

Dann musst Du nur die Polizei kommen lassen und an Eides Statt erklären Du hast das Kfz dort nicht geparkt - dann wird jeder Abschlepper erst einmal in sich gehen...

Dabei kann man sich nicht einmal auf die Rechtssprechung verlassen - denn der eine Richter urteilt so, der andere Richter so und da in Deutschland - nicht wie z.B. im angelsächsichen Raum es keine Präsendenzfälle gibt, an welche man sich als Richter haltenmuss (da jeder Richter in seiner Entscheidungsfindung frei ist) kann man viel Spaß dabei erleben.