Ja, die NPD und mögliche Nachfolge- und Teilorganisationen sollen verboten werden
Ja, die NPD soll verboten werden
Nein, die NPD soll nicht verboten werden, weil es besser ist den rechten Rand zu kontrollieren
Nein, die NPD soll und darf auf keinen Fall verboten werden
Alternative - bitte angeben
Versöhnung ist ein absolut sinnloser Begriff. Den Erben des judenmordenden NS-Staates kommt gar nichts anderes zu, als die schwere historische Verantwortung auf sich zu nehmen und zwar generationenlang und für immer.
Michel Friedman alias Paolo Pinkel (Jude)
Das, was Kamuni Sultan Süleyman 1529 mit der Belagerung Wiens begonnen hat, werden wir über die Einwohner, mit unseren kräftigen Männern und gesunden Frauen verwirklichen.
Vural Öger, brd-Türke, SPD-Abgeordneter im EU-Parlament
Rheinländer, das ist der falsche Weg. Das Parteiverbot ist ein hochsensibles Thema. So wie du es dir vorstellst wird es automatisch zur einer Möglichkeit die freiheitlich demokratische Grundordnung zu zerstören und das wollten die Väter des GG nicht, denn es sollte dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dienen.
Das Parteiverbot in Händen der Parlamente bedeutet nämlich, das das Verbot nicht mehr aufgrund einer durch intensive Prüfung erwiesenen Verfassungsfeindlichkeit erfolgt, sondern nur von den Mehrheitsverhältnissen im Parlament abhängig ist. Das kann dazu führen (entsprechende Mehrheitsverhältnisse vorausgesetzt), das die Zusammensetzung des Parlamentes nicht mehr Ausdruck des Wählerwillens ist.
Bei dieser Diskussion wird allzu oft vergessen, das der letzte Versuch die NPD zu verbieten aufgrund von Verfahrenfehlern scheiterte, ob die NPD verfassungsfeindlich ist oder nicht, wurde dort noch nicht geprüft.
Auch wenn mir diese Sache nicht gefällt und meiner persönlichen Meinung nach die NPD verfassungsfeindlich ist, so muss ich diese Entscheidung respektieren. Ansonsten würde ich nämlich das missachten, was die Möglichkeit des Parteienverbotes schützen soll, unsere Verfassung und das darin verankerte Rechtsstaatprinzip.
Wie gesagt ich halte die NPD für verfassungsfeindlich, ab das ist eine persönliche Meinung. Ich bin weder befugt noch fähig, die tatsächlich Verfassungsfeindlichkeit der NPD zweifelsfrei festzustellen, noch ein Entscheidung darüber zu treffen.
Ich halte auch die PBC für verfassungsfeindlich, denn zu ihren Zielen gehört es, die Trennung von Staat und Kirche indirekt und direkt aufzuheben.
Eins sollte eigentlich klar sein, mit einem Verbot der NPD verschwindet nur eine Organisationsform, nicht aber das Gedankengut das sie vertritt.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Versöhnung ist ein absolut sinnloser Begriff. Den Erben des judenmordenden NS-Staates kommt gar nichts anderes zu, als die schwere historische Verantwortung auf sich zu nehmen und zwar generationenlang und für immer.
Michel Friedman alias Paolo Pinkel (Jude)
Das, was Kamuni Sultan Süleyman 1529 mit der Belagerung Wiens begonnen hat, werden wir über die Einwohner, mit unseren kräftigen Männern und gesunden Frauen verwirklichen.
Vural Öger, brd-Türke, SPD-Abgeordneter im EU-Parlament
Deshalb aus der Juriterei raus in den politschen Diskurs.
Das eine schliesst das andere nicht aus. Am Ende ist es eine Frage der Zweckmaessigkeit, ob eine Partei zu verbieten ist und nicht des Rechts - deshalb gehoert diese Entscheidung in den politschen Bereich. Aehnliches gilt auch fuer das Verfahren gegen den Bundespraesidenten.
Es waere auch zu ueberlegen, ob man gegen Parteien wie die NPD nicht im GG ein Instrument wie den britischen "Bill of Attainder" einfuehrt, eben ein Urteil per Gesetz durch die Legislative direkt. Dies dann kein Schuldspruch, sondern eben eine Massnahme zum Schutze der Demokratie. Das waere dann natuerlich eine Massnahme, die man in einem wirklichen Notstand ergreifen duerfte.
Das Rechtsstaatsprinzip wird durch ein politsche Entscheidung nicht berueht, da eine Entscheidung ausserhalb des normalen rechtlichen Ganges waere.
Geändert von Rheinlaender (01.08.2007 um 07:04 Uhr)
Radikal Liberale Partei - Die Vernuenftigen
Unser Konzept zur Krankenversorgung und zur
Rentenreform
Irmingsul, das funktioniert schon aus praktischen Gründen nicht. Eine vollständige rein direkte Demokratie ist bei kleinen Strukturen möglich, was z.b. die kommunale Ebene wäre. Jedoch mit der Größe der Strukturen, steigt auch die Fülle der Entscheidungen, die zu treffen ist und den Faktor Zeit bei einigen Entscheidungen darf man auch nicht unterschätzen. Das bedingt automatisch, das du auf Landes- und Bundesebene auf die repräsentative, also indirekte Demokratie als Grundstock zurück greifen musst. Du solltest auch nicht den Faktor Mensch nicht unterschätzen, denn jeder Mensch wird bei Bereichen, die direkt seine persönlichen Interessen berühren, sicherlich enthuastisch seine Rechte ausüben, aber in Bereichen, die außerhalb seiner Interessen liegen, wir er kaum bis gar nicht partizipieren.
Eine absolut direkte Demokratie, die natürlich eine Idealvorstellung ist, scheitert aus den bereits erwähnten Gründen.
Du wirst immer Elemente der repräsentativen Demokratie als Grundstock haben müssen. Selbst die Schweiz, die immer wieder als Beispiel der direkten Demokratie genannt wird, verzichtet nicht auf Elemente der repräsentativen Demokratie.
Das idealste was du erreiche kannst und was man erreichen sollte, ist eine Mischform in der
- für bestimmte Bereiche die Volksabstimmung als Entscheidungsträger festgelegt ist.
- für an dere Bereiche die Option besteht eine Volksabstimmung abzuhalten oder zu fordern.
- Gesetzesvorlagen auch vom Volk eingebracht werden können.
Mit dem Verbot aller Parteien änderst du in keiner Demokratieform etwas, höchstens Begrifflichkeiten, denn egal wo, lang- und kurzfristige Interessensgemeinschaften werden sich immer bilden und eine Partei ist simple gesagt nichts weiter als eine langfristige Interessensgemeinschaft.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde einfach heraus, wen du nicht kritisieren darfst."Voltaire (1694-1778
ja interessant wie einer jener anglophilen mutmaßlichen Liberalen (Rheinlaender) wirklich drauf ist.....
Alles was die Macht der globalisierten Kapitalgötze in Frage stellt und bekämpft, wie es die NPD nunmal tut, muß vernichtetet werden.Das zeigt mir, dass die NPD genau den Finger in der Wunde dieser One-World Kapitalraffkes hat...
"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde einfach heraus, wen du nicht kritisieren darfst."Voltaire (1694-1778
Falsch Rheinländer, das Verfahren gegen den Bundespräsidenten ähnelt mehr dem jetzigen Verfahren des Parteiverbotes, denn auch hier trifft ein Gericht letztendlich die Entscheidung (Art. 61 GG).
Da irrst du, Rheinländer. Grundlage eines Parteiverbotes ist die Verfassungswidrigkeit einer Partei, übernimmt das Parlament die Entscheidung, so ist absolut nicht gewährleistet, ob die Grundlage der Entscheidung wirklich eine festgestellte Verfassungswidrigkeit ist, oder die bloßen Mehrheitsverhältnisse.
Ein Element des Rechtsstaatsprinzips ist auf jedenfall damit nicht mehr gegeben, die Rechtssicherheit.
Auch ergibt sich dadurch die Möglichkeit, das ein Partei das Instrument des Parteiverbotes nach und nach nutzt um seine politischen Gegner langfristig auszuschalten. Eigentlich kannst du den Prozeß dann auch gleich abkürzen und Ermächtigungsgesetze wie in der Weimarer Republik wieder einführen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Es war auch gedacht als Aendeurngsvorschlag - ich habe nicht exact genug ausgedrueckt.
Es gehoert zu den Staerken des britischen Staatsaufbaues, dass im Normalfall ein sehr gut funktionierendes System aus Check-and-Balances besteht, aber man, in Notfaellen, darauf zurueckgreifen kann, dass in den drei Branches des Parlaments: Dem Monarchen, den Lords und den Commons die hoechste judikative, exekutive und legislative Gewalt vereint ist. Diese tritt im Normalfall nur symbolisch bei der Thronrede des Monarchen zusammen, es bestehen aber Moeglichkeiten, diese drei Gewalten auch ausserhalb dieser Symbolik als real zusammenzufuehren. Das letzte Mal sah man es zur Niederschlagung der Jacobian Rebellion im 18. Jahrdt. fuer noetig, aber es wurde bekannt, dass Thatcher diese Moeglichkeit im Zusammenhang mit der IRA erwog und fuehrende Mitglieder der IRA per Gesetz hatte verurteilen wollen (also ohne Richter, per Parlamentsbeschluss). Waerend des 2. Weltkriegs waren im Falle einer dt. Invasion aehnliche Schritte geplant.
Soweit soll dt. Gesetz nun nicht gehen, aber ich denke, dass es eben dies politsche Entscheidung ist und man z. B. in athener Scherbengericht hier auch schon ein Vorbild hat. Die Huerden muessen hoch sein, aber eben nicht unuberwindbar hoch. Eine andere Moeglichkeit waere, dass ein gemeinsames Praesidum des Bundesrates und Bundstages als Gericht sich fuer solche Faelle konstituiert.
Vielleicht ist der Hauptunterschied zwischen uns, dass ich bin der Ueberzeugung, dass die Politk immer das Primat haben sollte.
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