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Thema: pro/kontra Muezzinrufe in der BRD

  1. #41
    Mitglied
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    Standard AW: pro/kontra Muezzinrufe in der BRD

    Zitat Zitat von Chanan Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich würde gerne einige dezidierte Meinungen darüber einholen, ob es Moscheen in Deutschland gestattet werden sollte, zum Gebet zu rufen

    Bitte nur sachlich begründete Antworten, "hat hier nichts zu suchen" ist kein Argument, das man in einem Rechtsstreit vorbringen könnte.


    Es wäre nett, wenn Fachkundige hierzu ihre Meinung äußern könnten, insbesondere auch zu den Fragen:
    - was spricht dafür, dass Kirchenglocken erlaubt sind, Muezzinrufe nicht?
    - was beinhaltet Religionsfreiheit, wie weit geht die staatliche "Gleichbehandlung der Weltanschauungen"?
    - wie ist die rechtliche Situation, gibt es darüber schon Entscheidungen oder Richtlinien?

    Vielen Dank.
    Ich weiß nicht, rechtlich ist es wohl grundsätzlich erlaubt?! Wie ja so vieles grundsätzlich erlaubt ist.
    Weiß ich nicht, ist für mich auch nicht wirklich das Kriterium. Ich möchte das ehrlich gesagt nicht hören. Alle sollen ihren Glauben ausleben können, in ihren Gotteshäusern, aber das Muezzin-Geschrei muß nicht sein, das stört und irritiert sehr viele Leute.

    Gruß,

    The Dude

  2. #42
    Mehrtürer Benutzerbild von SKEPSIS
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    Standard AW: pro/kontra Muezzinrufe in der BRD

    Zitat Zitat von Chanan Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich würde gerne einige dezidierte Meinungen darüber einholen, ob es Moscheen in Deutschland gestattet werden sollte, zum Gebet zu rufen

    Bitte nur sachlich begründete Antworten, "hat hier nichts zu suchen" ist kein Argument, das man in einem Rechtsstreit vorbringen könnte.


    Es wäre nett, wenn Fachkundige hierzu ihre Meinung äußern könnten, insbesondere auch zu den Fragen:
    - was spricht dafür, dass Kirchenglocken erlaubt sind, Muezzinrufe nicht?
    - was beinhaltet Religionsfreiheit, wie weit geht die staatliche "Gleichbehandlung der Weltanschauungen"?
    - wie ist die rechtliche Situation, gibt es darüber schon Entscheidungen oder Richtlinien?

    Vielen Dank.
    sorry, evtl wurde es schon erwähnt. habe mir nicht den ganzen Thread durchgelesen.

    zum einen: Der islam ist zwar (warum auch immer) als Religion anerkannt, geniesst jedoch, im Gegensatz zu Kirche etc keinen rechtlichen Körperschaftsstatus, somit keine vollumfänglichen Rechte. Selbst der Moscheebau ist lediglich "good will" und nicht durch rechtlichen Anspruch gedeckt! Denn der §Religionsfreiheit subsumiert lediglich die Freiheit, Religion zu wählen, oder aber auch aus ihr auszutreten. = negative Religionsfreiheit. DAMIT haben Moslems/Islam bekanntlich massivste Probleme.

    das nur am Rande.

    Der Islam ist rechtlich somit eher eine "geduldete" Religionsform (sofern es überhaupt eine Religion ist, was zu klären wäre...!).

    Es wird nunmehr geduldet, dass unter baurechtlichen Auflagen/ Bestimmungen Gebäude wie eine Moschee gebaut werden dürfen. Das ist mehr, als genug!

    Ein Moschee-Geschrei wird somit zivilrechtlich behandelt und vermutlich unter Lärmbelästigung, Nötigung etc betrachtet werden. Da rechtlich kein Anspruch auf dieses islam-Geschrei existiert!

    Der Islam ist und wird niemals als Körperschaft annerkannt werden, da der Islam keine Voraussetzung dafür erfüllt: keine übergeordnete Instanz, sondern eine Melange aus sektenartigen, diversen frömmelnden Gläubigen, welche jede Ihren Islam leben. Untereinander z.T zerstritten, widersprüchlich etc....summasummarum: Ein Affentheater!

    Muslime fordern zwar (wie immer) irgendeine Gleichstellung, aber dies würde voraussetzen, dass sie als Körperschaft gelten würden. dies wiederum bedeutet, dass Muslime eine Instanz bilden müssten und einen einheitlichen, reformierten Islam, zumindest in D, vertreten müssten! wer den Islam, resp. die Muslime kennt, weiss, dass dies bis zum st nimmerleinstag niemals geschehen wird!

    wie sagte einst ein franz. Schriftsteller: "Der Islam ist die dümmste Religion!"

    und so sollte sie auch weiterhin behandelt werden!

    mfg
    was da passiert ist! Wen interessiert es? Ich würde es immer wieder tun! n.s.

  3. #43
    Tod den Eliten Benutzerbild von Rikimer
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    Standard AW: pro/kontra Muezzinrufe in der BRD

    Zitat Zitat von Chanan Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich würde gerne einige dezidierte Meinungen darüber einholen, ob es Moscheen in Deutschland gestattet werden sollte, zum Gebet zu rufen

    Bitte nur sachlich begründete Antworten, "hat hier nichts zu suchen" ist kein Argument, das man in einem Rechtsstreit vorbringen könnte.


    Es wäre nett, wenn Fachkundige hierzu ihre Meinung äußern könnten, insbesondere auch zu den Fragen:
    - was spricht dafür, dass Kirchenglocken erlaubt sind, Muezzinrufe nicht?
    Das Glockengeläut zeigt mir gut die Zeit an, auch als Nichtkirchengänger kann ich mit diesem Taktschlag der Disziplin leben.

    Muezzinrufe stören nicht nur mein ästethisches Empfinden (Danke an Giordano für dieses Wortwahl) aufs tiefste, sondern sind eher dem Kriegs- und Eroberungsgeschrei von Wilden zur Unterwerfung der Zivilisation zuzuschreiben:

    * Allāhu akbar (Gott ist größer (als alles und mit nichts vergleichbar)) - 4x <malikitische Rechtsschule: 2x >
    * Aschhadu an la ilaha illAllah (Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Gott) - 2x
    * Aschhadu anna Muhammadan rasuluAllah (Ich bezeuge, dass Muhammed der Gesandte Gottes ist) - 2x
    * Aschhadu anna aliyun waliyullah (Ich bezeuge dass Ali der Statthalter Allahs ist) - 2x <ausschließlich Schiiten, nicht verpflichtend>
    * Hayya 'ala as-salat (Eilt zum Gebet) - 2x
    * Hayya 'ala al-falah (Eilt zur Seligkeit (Heil/Erfolg)) - 2x
    * Hayya 'ala khayril 'amal (Eilt zur besten Handlung) - 2x <ausschließlich Schiiten>
    * as-salatu khayrun min-a-naum (Das Gebet ist besser als Schlaf) - 2x <ausschließlich Sunniten> (nur zum Morgengebet)
    * Allāhu akbar (Gott ist größer (als alles und mit nichts vergleichbar)) - 2x
    * La ilaha illAllah (Es gibt keinen Gott außer Gott) - 1x <Schiiten 2x>

    Quelle:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    - was beinhaltet Religionsfreiheit, wie weit geht die staatliche "Gleichbehandlung der Weltanschauungen"?
    Da weder die Menschen, noch die Religionen noch die Ideologien gleich sind, ist es Schwachsinne alle gleich zu behandeln.

    - wie ist die rechtliche Situation, gibt es darüber schon Entscheidungen oder Richtlinien?

    Vielen Dank.
    Das Recht setzt die Mehrheit fest, durch Sitten, Traditionen, Gewohnheiten und letztendlich auch durch überlieferte Religionen/Ideologien, welche irgendwann einmal Gesetz werden. Und glücklicherweise sind wir Europäer noch in der Mehrheit und die Träger der Ideologie/Religion Islam in der Minderheit.

    MfG

    Rikimer
    „Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, doch dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!“
    (Theodor Körner 1791-1813)

  4. #44
    Mehrtürer Benutzerbild von SKEPSIS
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    Standard AW: pro/kontra Muezzinrufe in der BRD

    dazu:

    "WELT ONLINE: Muss über Religionsfreiheit noch einmal gründlich nachgedacht werden?

    Friedrich: Religionsfreiheit hat dort ihre Grenzen, wo andere Grundrechte, wie sie im Grundgesetz verankert sind, tangiert werden. Es kann nicht sein, dass Religionsfreiheit über allen anderen Grundrechten steht. Von unserem Glauben her haben wir als Christen mit keinem dieser Grundrechte Probleme. Das müssen wir auch den Muslimen abverlangen. Wer das nicht kann, muss eben in ein anderes Land gehen!


    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Der § Religionsfreiheit ist ein Gummiparagraph und wird seitens der Mohammedaner äusserst strapaziert! Die Moslems verstehen diesen Paragraphen als religiösen Freifahrtschein, was dieser nicht ist!

    dieses Verständis unserer Rechtsstaatlichkeit muss den Muslimen zwingend intravinös verabreicht werden, damit die endlich kapieren, wo sie leben!

    ansonsten können sie gehen. Es wird sie vermutlich niemand hindern!

    mfg
    was da passiert ist! Wen interessiert es? Ich würde es immer wieder tun! n.s.

  5. #45
    GOTT MIT UNS Benutzerbild von McDuff
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    Standard AW: pro/kontra Muezzinrufe in der BRD

    Ich will dieses Geschrei und Gekeife hier nicht. Die sollen in ihrer Heimat herumplärren soviel sie wollen.
    "Bund der Kaisertreuen"

  6. #46
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: pro/kontra Muezzinrufe in der BRD

    Zitat Zitat von Chanan Beitrag anzeigen
    Ja, fahr ich jeden Tag dran vorbei, Du meinst also da wo erst die schäbige Tankstelle, dann der schäbige Penny kommt?
    ... in dem Penny hatte ich meine ersten deutschen Konsumerlebnisse gehabt .

    Nein, genau die entgegengesetzte Richtung. Mit dem gleichen Winkel, wie die "Penny+Tankstellen"-Straße (ich weiß nicht mehr, wie sie heißt) runter zu Stöckach geht), geht spiegelverkehrt in die andere Richtung die Werastraße - auch hoch. Ich glaube da war mal eine Bäckerei an der Ecke ...
    kol-ut-shan

  7. #47
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    Standard AW: pro/kontra Muezzinrufe in der BRD

    Zitat Zitat von SKEPSIS Beitrag anzeigen
    sorry, evtl wurde es schon erwähnt. habe mir nicht den ganzen Thread durchgelesen.

    gekürzt...

    Ich teile zwar Deine Ansicht, bin aber bezüglich der Bereicherung wesentlich pessimistischer.

    1. Sie sollten für eine begrenzte Zeit kommen um Arbeitskräftemangel zu kompensieren. Sie blieben. Schlimmer. Sie holten die düstere Vergangenheit in Form ihrer Schleiereulen und Imame nach.

    2. Sie begannen sich in irgendwelchen Räumen zu versammeln. Sie bauten Koranschulen (Hier in München existiert ein solches Indoktrinationszentrum seit 30 Jahren an der Freisinger Landstraße).
    Inzwischen haben sie eine 4stellige Zahl an Moscheen und begeben sich an Großprojekte.

    3. An einzelnen Orten plärrt das Gejaule schon von den Türmen. Sie werden es überall einfordern. Es wir Klagen geben und Prozesse. Im besten Fall bedrohte Gegenkläger und Richter, vermutlich aber zudem haßerfüllte Demonstrationen, brennende Fahnen, Tote nicht auszuschließen.

    4. Die Justiz, Der Staat und allgemein die Gesellschaft wird einknicken. Wie sie es bei vielen für sich allein betrachtet nebensächlichen Angelegenheiten seit Jahren bei uns und im restlichen Europa tut.

    Der Showdown wird kommen, ich erlebe ihn jedoch nicht mehr. Die gesamte westliche Zivilisation verlagert dieses Problem wie alle größeren Probleme auf die Enkel.
    Es ist schandhaft und ein Verbrechen. Wenigstens gibt es auch heute einige, die es aussprechen. Es gab auch welche die das 1930 taten.
    Das Ergebnis ist bekannt.

  8. #48
    solidarisch mit Israel Benutzerbild von katharina von Medici
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    Standard AW: pro/kontra Muezzinrufe in der BRD

    Zitat Zitat von Müller-Lüdenscheid Beitrag anzeigen
    Der Muezzinruf wird von Muslimen als kultische Handlung und Proklamation des Herrschaftsanspruchs Allahs verstanden. Wörtlich ruft der Muezzin mit sechsmaliger Wiederholung: „Allah ist der Größte! Ich bezeuge, daß es keinen Gott gibt außer Allah!"

    Das deutsche Grundgesetz kennt die sog. negative Religionsfreiheit, die z.B. durch den Muezzinruf beschränkt wird, dem die Anwohner einer Moschee nicht ausweichen können. Art. 4 Abs. 1 GG umfaßt auch das Recht, den kultischen Handlungen eines nicht geteilten Glaubens fernzubleiben
    Richtig, aus genau diesem Grund gilt das für Kirchenglocken nicht. Das nervt zwar hin und wieder, aber mit dem Glockenläuten ist keine missionarische Botschaft verbunden.
    Keine Vertürkung, keine Islamisierung Deutschlands!

  9. #49
    Mitglied
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    Standard AW: pro/kontra Muezzinrufe in der BRD

    Zitat Zitat von Kugelfisch Beitrag anzeigen
    ... in dem Penny hatte ich meine ersten deutschen Konsumerlebnisse gehabt .

    Nein, genau die entgegengesetzte Richtung. Mit dem gleichen Winkel, wie die "Penny+Tankstellen"-Straße (ich weiß nicht mehr, wie sie heißt) runter zu Stöckach geht), geht spiegelverkehrt in die andere Richtung die Werastraße - auch hoch. Ich glaube da war mal eine Bäckerei an der Ecke ...
    ah, und wieso hast Du unserer schönen Stadt den Rücken zugekehrt?


    Skepsis: Leider ist der § Religionsfreiheit nicht auf negative Freiheit beschränkt (also die Freiheit von Zwang, an etwas zu glauben oder nicht glauben zu dürfen), sondern beinhaltet ja ausdrücklich auch eine positive Freiheit, nämlich die Freiheit, zu tun, was die Religion vorschreibt. "Die ungestörte Religionsausübung ist erlaubt".

    Wenn nun meine Religion mir vorschriebe, rituelle Menschenopfer zu bringen, wäre das natürlich ein klarer Fall. Im Falle von Ruhestörung oder anderen Konflikten argumentieren manche nun aber, dass das im GG verbriefte "Grundrecht" höher stünde als der Ordnungsparagraph aus dem BGB oder woher auch immer. Kennt sich da rechtlich jemand genauer aus?

  10. #50
    mitscharfenaugen Benutzerbild von ursula
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    Standard AW: pro/kontra Muezzinrufe in der BRD

    die echte moschee ist noch im bau hier in dem kaff mit grad mal 35 t einwohnern..

    aber am rande der stadt, da gibts ein schützenheim, das wohl ohne orientalischen bakschisch für die durchführung von hochzeiten mit den zarten jungfrauen - frisch eingeflogen über DUS - nicht existieren könnte.

    und es ist sonntag und das gras ist so hoch, dass die nachbarn schon runzeln... aber du darfst nicht.

    dafür schallt den ganzen nachmittag bis in den abend hinein die türkische schnulze in ihrer 645 fachen abwandlung. es ist ein fest und ohrenschmaus bei allah.... schlimmer als jeder muezzin - wegen der dauer. es ist dein garten. dein haus. und die zugereisten übertönen sogar die autobahn und die einflugschneise zum flughafen. dafür lieben wir sie doch, nöch.
    hallöchen

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