Todesstrafe in Saudi Arabien
Die Todesstrafe wird in Saudi Arabien für eine ganze Reihe von Delikten verhängt und vollzogen: Mord, Vergewaltigung, bewaffneter Raubüberfall, Hochverrat, Drogenhandel, Ehebruch, Entführung, Gotteslästerung und Hexerei. Die meisten dieser Verbrechen wurden traditionell, auf Grund des islamischen Rechts der Scharia, verhängt. Im März 1987 billigte der König einen Gesetzesvorschlag der Beratenden Versammlung, die Todesstrafe für die Einführung von Drogen in das Land zu verhängen. 1988 wurde die Todesstrafe für Sabotage- akte eingeführt, sowie für Verbrechen von Personen, die “korrupt auf Erden” sind. Zu letzteren gehört beispielsweise die Anwendung von Zauberei oder die Führung eines Bordells.
Die übliche Hinrichtungsart ist die Enthauptung durch das Schwert auf einem öffentlichen Platz. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, Hinrichtungen durch Erschießung und Steinigung vorzunehmen. Diese beiden Hinrichtungsarten sind seit Mitte der Achtziger Jahre nicht mehr vollzogen worden. Seit 1980 ist nur eine Erschießung bekanntgeworden, nämlich die des Ehebrechers Mansur Abdullah Hassan al-Baligh am 16. Dezember 1983 in Jizan. Außerdem gab es vier Steinigungen, und zwar wurde am 4. Dezember 1981 Tuwairish Bashir al-Halwi wegen eines Sexualmordes an einem Mann in Riyadh gesteinigt; am 23. Dezember 1983 in Makkah die Mörderin und Ehebrecherin Hind bint Ali Abdulghani Dighna; am 4. Jan. 1985 der Jemenit Ali Abdu Salim wegen sexuellen Mißbrauchs eines Jungen in Najran; und schließlich am 2. Mai 1986 der Vergewaltiger Mohamed bin Saleh al-Jawhar al-Yami in Sharura bei Najran...........................
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