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Thema: Lokführer dürfen wieder streiken

  1. #21
    Zeitzeuge Benutzerbild von yogi61
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    Standard AW: Lokführer dürfen wieder streiken

    Zitat Zitat von futuere Beitrag anzeigen
    Wieder kein Wort darüber, wie die armen Kinder in die Schule kommen sollen? Und wo bleibt die Solidarität mit dem Arbeitslosen? Kein Tipp zu denen? Müssen die das halt aushalten?.... Die Reichen bekommen die Schule mit, die Armen nicht? Dann erfreu dich halt an deiner aggressiven GDL, die sich mit 4,5% nicht zufrieden geben will. Es trifft ja nur den Kunden und wie soll der sich schon wehren?
    Aber gut. Ich sehe, wir drehen uns im Kreis..... also tschüss!
    Ja,leg Dich wieder hin.
    Mitglied der Linksfraktion

  2. #22
    Zeitzeuge Benutzerbild von yogi61
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    Daumen runter! AW: Lokführer dürfen wieder streiken

    Gericht verbietet Streik bis Ende September - Gewerkschaft sagt Ausstand ab

    Überraschende Wende beim drohenden Bahnstreik: Das Arbeitsgericht Nürnberg hat den Ausstand der Lokführer untersagt - bis 30. September darf die Gewerkschaft nicht streiken. Doch für die GDL ist der Arbeitskampf nur unterbrochen, sie will das Recht auf Streik durchsetzen.

    Nürnberg - Das vom Nürnberger Arbeitsgericht per einstweiliger Verfügung verhängte Streikverbot für die Lokführer der Deutschen Bahn gilt bis zum 30. September und betrifft den Güter- und Fernverkehr. Das Gericht begründete die lange Frist damit, dass der deutschen Volkswirtschaft durch Streiks während der Hauptreisezeit ein enormer Schaden entstehen würde, sagte der Sprecher.


    GDL-Chef Schell: Hauptverfahren muss die Entscheidung bringen
    Die GDL will die Entscheidung anfechten, sie hat am Mittag Widerspruch gegen den Gerichtsbeschluss eingelegt. "Logischerweise werden wir jetzt in die Berufung gehen", sagte Gewerkschaftschef Manfred Schell im Fernsehsender N 24. "Ich denke, dass morgen möglicherweise Verhandlung sein wird. Wir haben Schutzschriften eingelegt. Dass das Gericht ohne Parteieneinvernahme entschieden hat, verwundert schon sehr."

    Den für morgen geplanten Streik im Güterverkehr sagte die Gewerkschaft ab: Nachdem der Entscheidung des Arbeitsgerichts sei die GDL rechtlich nicht mehr auf der sicheren Seite. "Solange uns der Arbeitskampf untersagt wird, solange werden wir auch keinen Arbeitskampf führen", sagte Schell.

    Der Verhandlungsführer der Bahn, Werner Bayreuther, begrüßte, "dass die Gerichte im Interesse der Kunden die Streiks gestoppt haben". Das Unternehmen wolle nun auf dem Verhandlungsweg weiterkommen. Die Bahn wehre sich dagegen, dass der GDL-Vorsitzende Manfred Schell "uns die Folterwerkzeuge zeigt".

    Zur gestern ins Gespräch gebrachten Einsetzung eines Vermittlers laufen nach Angaben der Gewerkschaft noch keine Sondierungsgespräche zwischen Bahn und GDL. Doch die Gewerkschaft will sich nicht sperren. "Wenn ein Gespräch anberaumt wird, wird die GDL daran teilnehmen", sagte GDL-Sprecher Maik Brandenburger.

    Zugleich bekräftigte er aber die unveränderte Grundforderung der GDL nach einem eigenständigen Tarifvertrag nicht nur für Lokführer, sondern das gesamte Fahrpersonal einschließlich Zugbegleiter und Gastronomiemitarbeiter. "Das ist nach wie vor unsere Vorbedingung", erklärte Brandenburger. Auch der Streik im Güterverkehr könne bei einem entsprechenden Angebot der Bahn weiterhin verhindert werden.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Ein unglaublich dreistes Urteil und ein Anschlag auf das verbriefte Streikrecht. Die Richter sind unter dem Druck der Wirtschaftsverbände.der Medien und der Politik zusammengebrochen und haben sich zu willigen Bütteln machen lassen, Dieses Urteil darf keinen Bestand haben X(
    Mitglied der Linksfraktion

  3. #23
    Querfront Benutzerbild von giggi
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    Standard AW: Lokführer dürfen wieder streiken

    Zitat Zitat von yogi61 Beitrag anzeigen
    Gericht verbietet Streik bis Ende September - Gewerkschaft sagt Ausstand ab

    Überraschende Wende beim drohenden Bahnstreik: Das Arbeitsgericht Nürnberg hat den Ausstand der Lokführer untersagt - bis 30. September darf die Gewerkschaft nicht streiken. Doch für die GDL ist der Arbeitskampf nur unterbrochen, sie will das Recht auf Streik durchsetzen.

    Nürnberg - Das vom Nürnberger Arbeitsgericht per einstweiliger Verfügung verhängte Streikverbot für die Lokführer der Deutschen Bahn gilt bis zum 30. September und betrifft den Güter- und Fernverkehr. Das Gericht begründete die lange Frist damit, dass der deutschen Volkswirtschaft durch Streiks während der Hauptreisezeit ein enormer Schaden entstehen würde, sagte der Sprecher.


    GDL-Chef Schell: Hauptverfahren muss die Entscheidung bringen
    Die GDL will die Entscheidung anfechten, sie hat am Mittag Widerspruch gegen den Gerichtsbeschluss eingelegt. "Logischerweise werden wir jetzt in die Berufung gehen", sagte Gewerkschaftschef Manfred Schell im Fernsehsender N 24. "Ich denke, dass morgen möglicherweise Verhandlung sein wird. Wir haben Schutzschriften eingelegt. Dass das Gericht ohne Parteieneinvernahme entschieden hat, verwundert schon sehr."

    Den für morgen geplanten Streik im Güterverkehr sagte die Gewerkschaft ab: Nachdem der Entscheidung des Arbeitsgerichts sei die GDL rechtlich nicht mehr auf der sicheren Seite. "Solange uns der Arbeitskampf untersagt wird, solange werden wir auch keinen Arbeitskampf führen", sagte Schell.

    Der Verhandlungsführer der Bahn, Werner Bayreuther, begrüßte, "dass die Gerichte im Interesse der Kunden die Streiks gestoppt haben". Das Unternehmen wolle nun auf dem Verhandlungsweg weiterkommen. Die Bahn wehre sich dagegen, dass der GDL-Vorsitzende Manfred Schell "uns die Folterwerkzeuge zeigt".

    Zur gestern ins Gespräch gebrachten Einsetzung eines Vermittlers laufen nach Angaben der Gewerkschaft noch keine Sondierungsgespräche zwischen Bahn und GDL. Doch die Gewerkschaft will sich nicht sperren. "Wenn ein Gespräch anberaumt wird, wird die GDL daran teilnehmen", sagte GDL-Sprecher Maik Brandenburger.

    Zugleich bekräftigte er aber die unveränderte Grundforderung der GDL nach einem eigenständigen Tarifvertrag nicht nur für Lokführer, sondern das gesamte Fahrpersonal einschließlich Zugbegleiter und Gastronomiemitarbeiter. "Das ist nach wie vor unsere Vorbedingung", erklärte Brandenburger. Auch der Streik im Güterverkehr könne bei einem entsprechenden Angebot der Bahn weiterhin verhindert werden.

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    Ein unglaublich dreistes Urteil und ein Anschlag auf das verbriefte Streikrecht. Die Richter sind unter dem Druck der Wirtschaftsverbände.der Medien und der Politik zusammengebrochen und haben sich zu willigen Bütteln machen lassen, Dieses Urteil darf keinen Bestand haben X(



    Hast du dir schon einmal über die Folgen eines Streiks Gedanken gemacht?
    Geändert von giggi (08.08.2007 um 16:46 Uhr)
    “Ein Staat, d.h. die politische Einheit eines Volkes
    ist einer Rechtfertigung, Rechtmäßigkeit, Legitimität usw. so wenig fähig, wie in der Sphäre des Privatrechts der einzelne lebende Mensch seine Existenz normativ begründen müsste oder könnte“
    -Carl Schmitt-

  4. #24
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    Standard AW: Lokführer dürfen wieder streiken

    Zitat Zitat von yogi61 Beitrag anzeigen
    Ja,leg Dich wieder hin.
    Aber dann ncith jammern über die nächste Bahnpreiserhöhung.
    Übrigens, immer noch sind 40 % der Lokführer Beamte, können also nicht streiken.
    Das Ergebnis ist jetzt schon bekannt: Die Bahn wird das Problem bzw. diese Jobs outsourcen und wer heute streikt, wird mittelfristig arbeitslos sein. So einfach ist das.

  5. #25
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    Standard AW: Lokführer dürfen wieder streiken

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Die Bahn wird das Problem bzw. diese Jobs outsourcen und wer heute streikt, wird mittelfristig arbeitslos sein. So einfach ist das.
    Und das ist auch gut so.
    the flat earth society is meeting here today
    singing happy little lies
    and the bright ship humana is sent far away - with grave determination
    and no destination

    Brett Gurewitz

  6. #26
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    Standard AW: Lokführer dürfen wieder streiken

    Zitat Zitat von Settembrini Beitrag anzeigen
    Und das ist auch gut so.
    Die Bahn hat bereits eine Teillösung angekündigt. Wichtige Transportbranchen wie die Chemie werden eigene Lokführer ausbilden und selbst anstellen. Einige gibt es davon schon heute.
    Morgen streiken in Berlin und Hamburg die S-Bahnen zwischen 8 Uhr und 10 Uhr vormittags. DieTaxibranche wird es freuen, die kleinen Leute schon weniger.

  7. #27
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    Standard AW: Lokführer dürfen wieder streiken

    Also wie die Gerichte dies begründen ist mir ein Rätsel:

    Art. 9 III GG
    Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.


    Dabei handelt es sich meines Wissens nach um ein schrankenloses Grundrecht. Es ist also nur durch verfassungsimmanente Schranken einschränkbar. Es muss also vom Gericht im Wege der praktischen Konkordanz eine Abwägung der Grundrechte stattfinden.
    Doch mit welchen Grundrecht wollen sie überhaupt abwägen? Das Recht der Deutschen Wirtschaft auf uneingeschränktes Wirtschaften ist zum Glück noch kein Grundrecht.
    Ergo, wie die Richter und Richterinnen ihre Entscheidung begründen, frage ich mich? Man sollte doch annehmen, diese hatten alle einmal ein Prädikatsexamen.

  8. #28
    Fryheit für Lindenwirth! Benutzerbild von Odin
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    Standard AW: Lokführer dürfen wieder streiken

    Alle Deutschen sollen die Arbeit niederlegen - bis unsere Forderungen erfüllt sind. Aber dafür sind sie zu doof, lassen sich lieber weiter von der globalkapitalistischen Generalverrecherkaste am Nasenring durch die Arena des Todes treiben.
    Laßt Lindenwirth fry!
    Und Mjölnir und Seher und Wirrkopf und Grendel und Stahlschmied und Enzo und Zarados und Bodenplatte und Bulli und ODESSA und all die anderen!

  9. #29
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    Standard AW: Lokführer dürfen wieder streiken

    Folgendes Video passt wie die Faust aufs Auge

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  10. #30
    Mitglied Benutzerbild von schuppy
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    Standard zu aller erst geht es um das GG und arbeitskampf!

    was soll dieser juristische hickhack der db? dem stimmen sogar noch arbeitsgerichte
    zu? sind die alle gekauft, oder was soll dieser blödsinn? pardon, 3x ?, aber ich verstehe diesen spuk einfach nicht. hier klagt die db gegen ein GG festgelegtes mittel
    des arbeitskampfes und ein arbeitsgericht gibt der db auch noch recht? wo sind wir
    eigendlich, im kapitalstaat, oder in deutschland? sind jetzt schon die arbeitsgerichte
    korrupt, oder was geht da ab? müssen erst noch die verfassungsgerichte einbezogen werden? streik ist ein verfassungsmäßiges mittel den arbeitskampf zu
    führen, da ändert auch die db nichts! die gdl ist eine anerkannte gewerkschaft, folglich kann sie auf dieses mittel zurückgreifen. diese klagen bei diversen arbeitsgerichten, in mehr oder minder großen orten, sehe ich nur als taktik an. wäre
    ich vorsitzender der gdl, dürfte herr mehdorn sich ganz warm anziehen, ich würde
    von heute auf morgen alles bestreiken. viel spaß dann herr mehdorn und auch die
    db!

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