19.07.2007 02:01
München
Finanzamt fordert 2 Milliarden
München (AFP) Das Finanzamt München II hat einer Geschäftsfrau für vergangenen Oktober eine Forderung über mehr als 2 Milliarden Euro Umsatzsteuer zugeschickt. Wegen der zu hohen Steuerfestsetzung fordern zwei Rechtsanwälte jetzt vom Freistaat Bayern einen Schadensersatz in Höhe von rund 600000 Euro. Sie begründen die Forderung damit, dass durch die Höhe der ursprünglichen Steuerfestsetzung eine Honorarforderung des Steuerberaters von über 2,5 Millionen Euro bestünde. Laut Landgericht München I hatte die Frau sich umgehend telefonisch beim Finanzamt gemeldet, nachdem sie die horrende Forderung bekommen hatte. Trotzdem wurde der Bescheid nicht geändert, weshalb die Besitzerin eines kleinen Ladens Beschwerde über ihren Steuerberater einlegte. .............................
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Tatsächlich muss die Frau 108,82 Euro zahlen. Sie trat ihre Schadensersatzansprüche an die zwei nun klagenden Anwälte ab. Diese stellen sich sogar als großzügig dar, weil sie "nur" 600000 Euro und nicht die gesamten Honoraransprüche des Steuerberaters über 2,5 Millionen Euro einklagen.
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Bei der Hirnverteilung wurde dieses Finanzamt übergangen.
Unser städt. Kassenleiter sagte mir nach Zustellung eines entsprechenden Gewerbesteuerbescheides, auf meine Reklamation hin auch mal: " sie brauchen sich nicht drum kümmern, das buchen wir von ihrem Konto ab ". X(
Diese Beamten wissen nicht, dass man bei entsprechenden Bescheiden infarktgefährdet ist. X(