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Thema: Wie ist die genaue Gesetzeslage der Volksverhetzung?

  1. #41
    Arbeiterkind Benutzerbild von Arminius66
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    Standard AW: Wie ist die genaue Gesetzeslage der Volksverhetzung?

    Zitat Zitat von Mister Ragtime Beitrag anzeigen
    Denk' ich nicht. Ob etwas gerichtsrelevant ist, müßte von den Inhalten abhängen. Außerdem gibt es doch gar keine verbotenen Bücher, nur eingezogene.
    Falsch, Hitlers "Mein Kampf" ist in Deutschland offiziell verboten. Auch der Import, z.B. aus der Schweiz steht unter Strafe. An Universitäten gibt es einige Exemplare, die dürfen aber weder kopiert noch mitgenommen werden.
    Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden

    Freiheit statt Liberalismus

  2. #42
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    Standard AW: Wie ist die genaue Gesetzeslage der Volksverhetzung?

    Zitat Zitat von Arminius66 Beitrag anzeigen
    Falsch, Hitlers "Mein Kampf" ist in Deutschland offiziell verboten. Auch der Import, z.B. aus der Schweiz steht unter Strafe. An Universitäten gibt es einige Exemplare, die dürfen aber weder kopiert noch mitgenommen werden.
    Wie gesagt, die genaue Rechtslage kenne ich nicht, aber es darf aus Mein Kampf zitiert werden, sogar ausgiebig. Warum sollte das bei Germar Rudolf anders sein, wenn man so vorsichtig ist, juristisch problematische Passagen wegzulassen und sich zusätzlich von Autor und Inhalt distanziert?

  3. #43
    Orthodox Benutzerbild von Ausonius
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    Standard AW: Wie ist die genaue Gesetzeslage der Volksverhetzung?

    Zitat Zitat von Arminius 66
    Falsch, Hitlers "Mein Kampf" ist in Deutschland offiziell verboten. Auch der Import, z.B. aus der Schweiz steht unter Strafe. An Universitäten gibt es einige Exemplare, die dürfen aber weder kopiert noch mitgenommen werden.
    Das stimmt nicht, der Besitz von "Mein Kampf" ist nicht verboten, und antiquarisch darf es meines Wissens sogar erworben werden. Über den Handel erhältlich ist eine gekürzte und von Christian Zentner kommentierte Variante, die immer wieder neu aufgelegt wird. Was die Originalversion betrifft, so gestattet das Land Bayern keine Neuauflage.

    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Zitat Zitat von Mr. Ragtime
    Warum sollte das bei Germar Rudolf anders sein, wenn man so vorsichtig ist, juristisch problematische Passagen wegzulassen und sich zusätzlich von Autor und Inhalt distanziert?
    § 86,3 sagt: "(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."

    Allerdings ist das doch ziemlich genau definiert, so dass eine bloße Distanzierung nicht ausreichen würde.

  4. #44
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Wie ist die genaue Gesetzeslage der Volksverhetzung?

    Zitat Zitat von Mister Ragtime Beitrag anzeigen
    Denk' ich nicht. Ob etwas gerichtsrelevant ist, müßte von den Inhalten abhängen. Außerdem gibt es doch gar keine verbotenen Bücher, nur eingezogene.
    Teils, teils. Es gibt sehr wohl Bücher, die verboten sind und auch eingezogen werden und bei denen ist das Veröffentlichen eines Auszugs u.U. ein Verstoß gegen diverse Paragraphen des Strafrechts. Dabei sollte man auch nicht vergessen, daß es indizierte Bücher gibt, deren Verbreiten, bzw. verbreiten von Teilen ein Verstoß gegen das "Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte" beinhalten kann.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  5. #45
    mitGlied Benutzerbild von elas
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    Standard AW: Wie ist die genaue Gesetzeslage der Volksverhetzung?

    Das kommt ganz auf die Tagesform des Richters an.

    Hat er sich mit seiner Alten gestritten hast du schlechte Karten.

    Vor Gericht und auf hoher See ist dein Schicksal in Gottes Hand.
    (Bei Allah auch schon mal Hand ab)

  6. #46
    In Tyrannos Benutzerbild von Blocksberg
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    Standard AW: Wie ist die genaue Gesetzeslage der Volksverhetzung?

    Dort macht das Grundgesetz ,,merkwürdigerweise" *nase**hust* einen Knick. Normalerweise steht das Grundgesetz über alle Gesetzestexte, nur eben bei sowas, heißt es ,,wenn nicht anders beschrieben". Das heißt im Klartext, dein Recht auf freie Meinung kannst du dir getrost abschminken, du wirst in jedem Falle verdonnert. Das Grundgesetz ist nichts weiter als ein Papier, was sich nichtmal zum Arsch abwischen zu gebrauchen lässt.

    Und wenn man es versucht, werden die Ärsche rot.

  7. #47
    Mitglied Benutzerbild von RosaRiese
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    Standard AW: Wie ist die genaue Gesetzeslage der Volksverhetzung?

    Zitat Zitat von Blocksberg Beitrag anzeigen
    ......
    Und wenn man es versucht, werden die Ärsche rot.
    Da du das ja nicht machst, bleibt dein Arsch eben BRAUN. Man könnte auch sagen du bist ein Brauner A...... :hihi:

  8. #48
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Wie ist die genaue Gesetzeslage der Volksverhetzung?

    Zitat Zitat von Blocksberg Beitrag anzeigen
    Dort macht das Grundgesetz ,,merkwürdigerweise" *nase**hust* einen Knick. Normalerweise steht das Grundgesetz über alle Gesetzestexte
    Noch ein Rechtsexperte. Die Grundrechte sind stehen nicht jeweils einzeln als absolute Rechte dar sondern sind sehr wohl in Abhängigkeit von den anderen Rechten und Pflichten zu sehen.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  9. #49
    Jetzt auch mit Avatar Benutzerbild von malnachdenken
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    Standard AW: Wie ist die genaue Gesetzeslage der Volksverhetzung?

    Zitat Zitat von Blocksberg Beitrag anzeigen
    Das Grundgesetz ist nichts weiter als ein Papier, was sich nichtmal zum Arsch abwischen zu gebrauchen lässt.

    Zu gebrauchen schon, aber dreilagigeres Toilettenpapier ist bestimmt angenehmer, als normales Buchpapier.

    Aber erzähl doch mal von Deinen Erfahrungen beim Abwischen mit dem Grundgesetz.

    Scheinst ja viel davon zu wissen :rolleyes:

  10. #50
    In Tyrannos Benutzerbild von Blocksberg
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    Standard AW: Wie ist die genaue Gesetzeslage der Volksverhetzung?

    Zitat Zitat von RosaRiese Beitrag anzeigen
    Da du das ja nicht machst, bleibt dein Arsch eben BRAUN. Man könnte auch sagen du bist ein Brauner A...... :hihi:
    Ja, bin ich.

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