Senatorin will mehr Häftlinge ausweisen
Von den etwa 5200 Gefangenen in Berliner Gefängnissen besitzt rund ein Drittel einen ausländischen Pass. Diese Verbrecher können ab 1. August auch gegen ihren Willen in ihre Heimat abgeschoben werden. Doch diese bundesweite Neuregelung hat nicht nur Vorteile.
Die Ausweisung von ausländischen Verbrechern in ihre Heimat wird ab 1. August leichter. Wie Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage des FDP-Abgeordneten Sebastian Kluckert mitteilte, geht sie aufgrund einer bundesweiten Neuregelung im Verfahren davon aus, dass „eine Ausweitung des Überstellungsverkehrs“ möglich sein wird. Denn ab dem nächsten Monat kann ein Häftling auch gegen seinen Willen in seine Heimat abgeschoben werden. Bisher konnte ein Gefangener nur mit seiner Zustimmung in ein Gefängnis seines Heimatlandes überstellt werden. Allerdings gab es viele Widersprüche, denn die Haftbedingungen sind beispielsweise in den osteuropäischen Ländern häufig schlechter als in Deutschland. Deswegen gab es auch nur drei Überstellungen im Jahr 2005. Im vergangenen Jahr waren es sogar nur zwei. Die Gefangenen, die in ihre Heimat überstellt wurden, kamen aus Polen, den Niederlanden und Luxemburg. Der rechtspolitische Sprecher der FDP, Sebastian Kluckert, forderte die Justizsenatorin jetzt auf, von den neuen Möglichkeiten nun in weitem Umfang Gebrauch zumachen. „Unsere Gefängnisse sind überfüllt. Wo es möglich ist, muss eine Entlastung durch das Verbüßen der Haftstrafe im Heimatland geschaffen werden“, sagte Kluckert. Von den etwa 5200 Gefangenen besitzt ein Drittel einen ausländischen Pass.
Große Abschiebe-Probleme
Allerdings steht die Justizverwaltung bei der Überstellung ausländischer Häftlinge vor großen Schwierigkeiten. So genießen aufgrund des EU-Beitritts Rumänen, Bulgaren und auch Polen einen Abschiebe-Schutz. In der Türkei wiederum gelten andere Regeln zur Strafverbüßung. So können dort Verbrecher schon nach 40 Prozent ihrer Haftzeit entlassen werden. Deswegen hat die Berliner Staatsanwaltschaft kein Interesse daran, beispielsweise Verbrecher der organisierten Kriminalität, die langjährige Haftstrafen verbüßen müssen, in die Türkei abzuschieben. Ein weiteres Problem ist nach Angaben der Senatsjustizverwaltung, dass viele Überstellungsverfahren lange dauern. Wenn es beispielsweise vom Antrag bis zur Überstellung eines Italieners in seine Heimat zwei Jahre dauert, lohnt sich diese Arbeit bei kurzen Haftstrafen nicht. [...]
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Und wieviel von den restlichen Galgenvögeln sind wohl "Deutsche" ausländischer Herkunft? Naja, ausweisen wollen und ausweisen.......sind eben zwei verschiedene Dinge. :]
MFG