Ein jetzt 62jähriger Rentner der mit 60 in Rente ging hat nach 2jähriger Arbeitspause die Idee wieder ins Erwerbsleben einzusteigen.
Dies sieht der Rentenversicherungsträger auch vor mit der Regelung des Bezugs der Teilrente. Dies kann 1/3, die Hälfte oder 2/3 der Vollrente sein. Diese Regelung gilt bis zu einem Alter von 65.
Die Frage die im Bekanntenkreis diskutiert wird: Der besagte 62jähriger arbeitswillige Rentner, kann er sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden ?
Mir ist schon bewusst, dass Sachfragen nicht per Meinungsumfrage
geklärt werden aber interessieren würde ich mich schon was der eine oder andere User von einem solchen Ansinnen hält