+ Auf Thema antworten
Zeige Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Kann man gegen die Bundesregierung eigentlich Strafanzeige stellen?

  1. #1
    I am proud to be a Kafir Benutzerbild von Felixhenn
    Registriert seit
    03.08.2006
    Beiträge
    16.219

    Standard Kann man gegen die Bundesregierung eigentlich Strafanzeige stellen?

    Zugegeben, ein utopisches Gedankenspiel. Wenn wir jedoch brav unsere Steuern zahlen und damit unseren Teil des zweiseitigen Rechtgeschäftes im Staat erfüllen, kann man eigentlich gegen die Bundes- oder Länderregierungen Strafanzeigen stellen wegen mutwilliger Gefährdung der Bürgersicherheit oder so ähnlich?

    Wenn weder Innen- noch Justizminister in der Lage sind, ihren Job richtig zu erfüllen, muss es doch in einer freiheitlichen Demokratie eine gesetzliche Möglichkeit geben, die wegen Unfähigkeit zu belangen ohne auf die nächste Wahl zu warten. Die richten ja permanent echten Schaden am eigenen Volk an. Da wäre ja auch eine Anklage wegen Meineid möglich, die habe ja schließlich das Gegenteil geschworen.

    Wenn es heutzutage die Regel ist, dass Kinder und Jugendliche in Berlin nur unter Gefahr zur Schule gehen können und dies der Justiz und der Polizei wie auch dem Parlament bekannt ist und die unternehmen nichts dagegen, dann müssen doch etliche Straftatbestände wegen Unterlassung, wenn nicht sogar aktiver Mithilfe, erfüllt sein.

    Das ist doch ungefähr so, als ob ein Mannesmanndirektor die Mobilfunksparte unter der Hand an Vodafone verscherbeln, damit gegen die Eigene Firma agieren und dafür auch noch mit Millionen auch noch belohnt würde. Hehehe, war ein schlechtes Beispiel, der geht ja auch straflos aus der Geschichte.
    Einstein: "Wissenschaft ohne Religion ist lahm, Religion ohne Wissenschaft blind."- Fallersleben: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt..."

    Mitglied der AfD

  2. #2
    Ungläubiger Benutzerbild von Atheist
    Registriert seit
    17.09.2006
    Ort
    Bürlün
    Beiträge
    8.349

    Standard AW: Kann man gegen die Bundesregierung eigentlich Strafanzeige stellen?

    nein, die Bundesrregierung genießt Immunität, du kannst auch den Herrn Schäuble während siener Amszeit nicht anklagen wenn du dich wegen seiner Pläne in deiner Privatsphäre bedroht fühlst
    Mein Bruder, es gibt eine ganze Sure, die „Die Kriegsbeute“ heißt. Es gibt keine Sure, die „Frieden“ heißt. Der Djihad und das Töten sind das Haupt des Islam, wenn man sie herausnimmt, dann enthauptet man den Islam.
    Der Gelehrte Omar Abdel Rahman von der Al-Azhar Universität in Kairo http://s1.directupload.net/images/07...p/kym8zfxy.jpg

  3. #3
    Mit Schattenhaushalt Benutzerbild von roxelena
    Registriert seit
    10.01.2007
    Ort
    Mannheim
    Beiträge
    6.147

    Standard AW: Kann man gegen die Bundesregierung eigentlich Strafanzeige stellen?

    Strafanzeige kannst immer und gegen jeden stellen, das füllt Papierkörbe.
    Für Sozialismus, gegen Militarismus in der SPD...

    Mitglied der Linksfraktion

    Guido: "I like very german Brätsausages !"

  4. #4
    I am proud to be a Kafir Benutzerbild von Felixhenn
    Registriert seit
    03.08.2006
    Beiträge
    16.219

    Standard AW: Kann man gegen die Bundesregierung eigentlich Strafanzeige stellen?

    Zitat Zitat von Atheist Beitrag anzeigen
    nein, die Bundesrregierung genießt Immunität, du kannst auch den Herrn Schäuble während siener Amszeit nicht anklagen wenn du dich wegen seiner Pläne in deiner Privatsphäre bedroht fühlst
    Bei einer Straftat kann aber die Immunität aufgehoben werden, soviel ich weiß aber leider nur vom Parlament.
    Einstein: "Wissenschaft ohne Religion ist lahm, Religion ohne Wissenschaft blind."- Fallersleben: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt..."

    Mitglied der AfD

  5. #5
    I am proud to be a Kafir Benutzerbild von Felixhenn
    Registriert seit
    03.08.2006
    Beiträge
    16.219

    Standard AW: Kann man gegen die Bundesregierung eigentlich Strafanzeige stellen?

    Zitat Zitat von roxelena Beitrag anzeigen
    Strafanzeige kannst immer und gegen jeden stellen, das füllt Papierkörbe.
    Dann wäre es aber doch vielleicht mal gut, wenn viele Tausende Strafanzeige gegen bestimmt Minister stellen würden. Vielleicht würde dann mal was unternommen?
    Einstein: "Wissenschaft ohne Religion ist lahm, Religion ohne Wissenschaft blind."- Fallersleben: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt..."

    Mitglied der AfD

  6. #6
    solidarisch mit Israel Benutzerbild von katharina von Medici
    Registriert seit
    09.11.2006
    Beiträge
    2.157

    Standard AW: Kann man gegen die Bundesregierung eigentlich Strafanzeige stellen?

    Zitat Zitat von Felixhenn Beitrag anzeigen
    Zugegeben, ein utopisches Gedankenspiel. Wenn wir jedoch brav unsere Steuern zahlen und damit unseren Teil des zweiseitigen Rechtgeschäftes im Staat erfüllen, kann man eigentlich gegen die Bundes- oder Länderregierungen Strafanzeigen stellen wegen mutwilliger Gefährdung der Bürgersicherheit oder so ähnlich?

    Wenn weder Innen- noch Justizminister in der Lage sind, ihren Job richtig zu erfüllen, muss es doch in einer freiheitlichen Demokratie eine gesetzliche Möglichkeit geben, die wegen Unfähigkeit zu belangen ohne auf die nächste Wahl zu warten. Die richten ja permanent echten Schaden am eigenen Volk an. Da wäre ja auch eine Anklage wegen Meineid möglich, die habe ja schließlich das Gegenteil geschworen.
    Diese Frage habe ich mir auch schon des Öfteren gestellt. Ich würde es gerne gemeinsam mit Gleichgesinnten versuchen. Vielleicht sollten wir Sammelklagen initiieren. Vertretern sämtlicher Parteien kann man nachsagen, dass sie das Volk längst nicht mehr als Souverän anerkennen, sich dem Volk gegenüber nahezu feindselig verhalten und an der Zerstörung der gesellschaftlichen Ordnung mitwirken. Gründe für Klagen gibt es also genug.
    Keine Vertürkung, keine Islamisierung Deutschlands!

  7. #7
    Mitglied
    Registriert seit
    15.08.2005
    Beiträge
    38.121

    Standard AW: Kann man gegen die Bundesregierung eigentlich Strafanzeige stellen?

    Dazu wieder mal:
    ---
    § 129 StGB "Bildung krimineller Vereinigungen":
    (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
    1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,...
    ---
    Wobei die Bundesverfassungsrichter Mitglieder und Zöglinge der politischen Feudalsekten sind.

    D.h. also, politische Vereinigungen, die grundrechtswidrige Gesetze verankern, begehen damit keine Straftaten, so das BVG darin keine Straftaten sieht.

    Hier liegt die Wurzel allen Übels.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 31
    Letzter Beitrag: 09.08.2007, 11:36
  2. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 03.12.2006, 11:19
  3. Strafanzeige gegen den "Grünen" Omid Nouripour
    Von Irmingsul im Forum Deutschland
    Antworten: 76
    Letzter Beitrag: 26.04.2006, 18:22
  4. Türken stellen strafanzeige gegen deutsche Zeitungen
    Von Jolly Joker im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 35
    Letzter Beitrag: 24.03.2006, 20:25

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben