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Thema: Staatsanwaltschaft Hamburg: Glaube kann das Recht beugen/Koran ist verfassungsgemäß'.

  1. #11
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft Hamburg: Glaube kann das Recht beugen

    Auch die Überschrift es Threads ist falsch gewählt!

    "Staatsanwaltschaft Hamburg: Glaube kann das Recht beugen"

    Es darf nicht "Glaube" , sondern muß "islamischer Glaube" heißen!

    Es darf auch nicht "kann" lauten, weil die Zwei-Klassen-Justiz (Islambezogen) bereits Praxis ist!

    Mit "Recht" hat das schon gar nichts mehr zu tun!

    Es wird somit auch nicht "gebeugt", sondern schlichtweg ignoriert und ad aburdum geführt!

    Außerdem sollte man sich nicht mehr "Staats" - Anwaltschaft nennen, wenn man nicht mehr die Rechte der meißten Bürger eines Staates und deren Schutz, sondern die Bevorzugung von Minderheiten und somit die Abschaffung des Staates begünstigt und vertritt!

    Vielen Dank, Frau Staats(-?-)anwältin, für soviel Courage gegen das Grundgesetz!

    :]
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  2. #12
    Wüstenfuchs Benutzerbild von Rommel
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft Hamburg: Glaube kann das Recht beugen

    Zitat Zitat von Analyser Beitrag anzeigen
    Wer sich in einer konkreten Situation durch seine Glaubensüberzeugung zu einem Tun oder Unterlassen bestimmen lässt, kann mit den in der Gesellschaft herrschenden sittlichen Anschauungen und den auf sie gegründeten Rechtspflichten in Konflikt geraten. Verwirklicht er durch dieses Verhalten nach herkömmlicher Auslegung einen Straftatbestand, so ist im Lichte des Artikel 4 Abs. 1 GG zu fragen, ob unter den besonderen Umständen des Falles eine Bestrafung den Sinn staatlichen Strafens überhaupt noch erfüllen würde. Ein solcher Täter lehnt sich nicht aus mangelnder Rechtsgesinnung gegen die staatliche Rechtsordnung auf. Er sieht sich vielmehr in eine Grenzsituation gestellt, in der die allgemeine Rechtsordnung mit dem persönlichen Glaubensgebot in Widerstreit tritt und er fühlt die Verpflichtung, hier dem höheren Gebot des Glaubens zu folgen.

    Die sich aus Artikel 4 Abs. 1 GG ergebende Pflicht aller öffentlichen Gewalt, die ernste Glaubensüberzeugung in weitesten Grenzen zu respektieren, muss immer dann zu einem Zurückweichen des Strafrechts führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt, der gegenüber sich die kriminelle Bestrafung als eine übermäßige und daher seine Menschenwürde verletzende soziale Reaktion darstellen würde (vgl. BverfG NJW 1972, 327 (328,329)).

    Unfassbar. In einem Rechtsstaat gilt nur ein Gesetz: Das vom Staat gesetzte. Und kein anderes.
    Mit solchen Urteilen legimiert man religiös motivierte Straftaten und negiert sogar , dass diese dann nach den herkömmlichen Gesetzen zu ahnden sind...

  3. #13
    GESPERRT
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft Hamburg: Glaube kann das Recht beugen

    Eine gefährliche Aussage, indem sie für jeden geltendes Recht zum Wunschkonzert macht. Rechtssicherheit und Gleichheit vor dem Gesetz wird damit in Frage gestellt.
    Ich halte die Begründung des Staatsanwaltschaft für verfassungswidrig, weil sie die Substanz und die Eckpfeiler des Rechtsstaats in Frage stellt.
    In diesem Sinne müssten auch politische Überzeugungentäter diesen " Religionsbonus " bekommen.

  4. #14
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Staatsanwaltschaft Hamburg: Glaube kann das Recht beugen

    Zitat Zitat von Rommel Beitrag anzeigen
    Unfassbar. In einem Rechtsstaat gilt nur ein Gesetz: Das vom Staat gesetzte. Und kein anderes.
    Mit solchen Urteilen legimiert man religiös motivierte Straftaten und negiert sogar , dass diese dann nach den herkömmlichen Gesetzen zu ahnden sind...
    jetzt könnte man sagen: wir werden uns an solche Dinge gewöhnen müssen"!
    Oder aber man zerrt dies unglaublichen Verwerfungen in der Rechtsauffassung vieler "Staatsdiener" an die Öffentlichkeit und prangert sie immer wieder an!

  5. #15
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft Hamburg: Glaube kann das Recht beugen

    Zitat Zitat von McDuff Beitrag anzeigen
    Wenn das stimmt ist es das ist das schlimmste und rechtsbrecherichste was jemals ein studierter Jurist in der BRD abgesondert hat. Die Trennung von Staat und Religion wird negiert, alle Gesetze werden automatisch der Religion untergeordnet. Diese Juristin hat der Scharia Tür und Tor geöffnet und sollte aller Ämter enthoben werden und ihre Zulassung verlieren.
    Es war eine Juristin.

  6. #16
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft Hamburg: Glaube kann das Recht beugen

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    jetzt könnte man sagen: wir werden uns an solche Dinge gewöhnen müssen"!
    Oder aber man zerrt dies unglaublichen Verwerfungen in der Rechtsauffassung vieler "Staatsdiener" an die Öffentlichkeit und prangert sie immer wieder an!
    Eine Steilvorlage für den nächsten Bombenleger. Die Stellungnahme kann er direkt in seine Verteidigung wörtlich übernehmen.
    Ich hoffe, der Anzeigeerstatter geht bis zum BGH.

  7. #17
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft Hamburg: Glaube kann das Recht beugen

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Ich hoffe, der Anzeigeerstatter geht bis zum BGH.
    das soll er auch, denn der wird den Koran genauso wenig verbieten wie das AT.

  8. #18
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft Hamburg: Glaube kann das Recht beugen

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Eine Steilvorlage für den nächsten Bombenleger. Die Stellungnahme kann er direkt in seine Verteidigung wörtlich übernehmen.
    Ich hoffe, der Anzeigeerstatter geht bis zum BGH.
    Glaubst Du allen Ernstes, daß der BGH anders enscheiden wird?

    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  9. #19
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft Hamburg: Glaube kann das Recht beugen

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Glaubst Du allen Ernstes, daß der BGH anders enscheiden wird?

    Die Frage wäre zu prüfen. Worum es jedoch geht, dass einmal eine übergeordnete Instanz dazu Stellung nimmt und die Grenzen deutlich aufzeigt. Mit dieser Begründung wird völlig unklar, wo die Grenze der Religionsfreiheit und dem Strafanspruch des Staates liegt. Diese Klarheit sollte der BGH endlich schaffen, sie steht schon lange aus.
    Geändert von klartext (07.08.2007 um 13:43 Uhr)

  10. #20
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft Hamburg: Glaube kann das Recht beugen

    Zitat Zitat von Walter Hofer Beitrag anzeigen
    das soll er auch, denn der wird den Koran genauso wenig verbieten wie das AT.
    Ich lehne es grundsätzlich ab, unsere abendländsiche Kultur auf die selbe Stufe zu stellen wie den Islam. Dein Satz ist deshalb Humbug und taugt allenfalls für eine Parteiversammlung der Grünen, die ohnehin meist Nihilisten sind.

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