Zitat von aufgewachterLaut einem [Links nur für registrierte Nutzer] des Bundesverfassungsgerichts ist die Interpretation zulässig.[Links nur für registrierte Nutzer]
Durch die fortschreitende Auflösung der DDR und die sich abzeichnende Wiedervereinigung entstand eine neue Lage. Nach dem Grundgesetz konnte die deutsche Einheit auf zwei Wegen hergestellt werden. Nach Art. 146 konnte eine neue Verfassung für das wiedervereinigte Deutschland ausgearbeitet werden, die das Grundgesetz abgelöst hätte. Den anderen Weg eröffnete der frühere Art. 23. Danach konnten »andere Teile Deutschlands« dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten. Die schnelle Vereinigung entsprach dem Willen der überwältigenden Mehrheit der Menschen in der DDR und war auch durch die außenpolitische Lage geboten. Die am 18. März 1990 neu gewählte Volkskammer der DDR beschloss am 23. August 1990 den Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland nach Art. 23.