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Thema: die Lügen des 2+4 Vertrages

  1. #1
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    Standard die Lügen des 2+4 Vertrages

    Mit Ratifizierung des 2+4 Vertrages im September 1990 erhielt Deutschland angeblich, so wurde es der deutschen Öffentlichkeit dargestellt, seine volle Souveränität zurück.

    So steht denn auch in Artikel 7 Absatz 2: " Das vereinigte Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität über seine äußeren und inneren Angelegenheiten".
    Mit diesem Vertrag wurden also die vorher geltenden Verträge, so der Pariser Vertag von 1954 und auch der "Überleitungsvertrag" von 1952 ([Links nur für registrierte Nutzer] aufgehoben, die gegenüber dem vorher geltenden Besatzungsrecht nur eine Teilsouveränität Deutschlands ermöglicht hatten.
    Erstaunlich ist allerdings, warum dann z.B. der Eugh sich im Urteil Deutschland gegen Liechtenstein auf eben diesen Pariser Vertrag beruft, in dem die BRD auf Entschädingungsforderungen für Enteignungen durch die Vertreiberstaaten Tschechien und Polen, verzichtet. Dieser Vertrag ist aus dem Jahr 1954 und eigentlich durch den 2+4 Vertrag von 1990, überholt.
    Sollte man meinen...

    Doch, wer genauer forscht, stößt auf Seltsames. Deutscherseits wurde eine "Vereinbarung" veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil 2, Seite 1386 ff.
    Hier wird dargelegt, daß die alliierten Bestimmungen außer Kraft treten- vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3
    ([Links nur für registrierte Nutzer])

    Es folgt eine Aufzählung von ca. 10 Artikeln, die fortgelten, also ein durchaus großer Teil des Überleitungsvertrages von 1952.
    Da stehen dann beispielweise Sätze wie dieser:
    Artikel 2 Absatz 1 aus dem Überleitungsvertrag gilt z.B. weiter:
    "Artikel 2
    (1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

    Wer möchte, kann hier weiter vergleichen, was alles aus den alten Verträgen übernommen wurde und wird feststellen, daß die Behauptung der "vollen Souveränität" eine reine Farce ist.
    Peter Großpietsch, stell. Bundesvorsitzender der Landmannschaft Schlesien, kommentiert diess so:
    "Der Öffentlichkeit blieb dieser Vorgang mehr oder weniger verborgen, weil der Notenwechsel ohne Behandlung im Parlament (am Parlament vorbei), erfolgte."
    Er wurde nur im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, aber welcher deutsche Bürger ließt das schon?

    Großpietsch: "Welch ungeheuerlicher Vorgang! Ungeheuerlich deshalb, weil sich die deutsche Politik zur eingeschränkten Souveränität nicht bekennt und diese nicht öffentlich macht."

    Es ist wirklich an der Zeit, 17 Jahre nach der Wiedervereinigung, diesen ganzen Kohl-Murks endlich auf den Müllhaufen der Geschichte zu werfen und mit anderen Parteien und neuen Politikern die wirkliche Souveränität unseres Landes endlich wiederherzustellen.
    Wir sollten uns jetzt keine Lügen mehr erzählen lassen.

  2. #2
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    Standard AW: die Lügen des 2+4 Vertrages

    Zitat Zitat von derNeue Beitrag anzeigen
    Doch, wer genauer forscht, stößt auf Seltsames. Deutscherseits wurde eine "Vereinbarung" veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil 2, Seite 1386 ff.
    Hier wird dargelegt, daß die alliierten Bestimmungen außer Kraft treten- vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3
    ([Links nur für registrierte Nutzer])

    Es folgt eine Aufzählung von ca. 10 Artikeln, die fortgelten, also ein durchaus großer Teil des Überleitungsvertrages von 1952.
    Da stehen dann beispielweise Sätze wie dieser:
    Artikel 2 Absatz 1 aus dem Überleitungsvertrag gilt z.B. weiter:
    "Artikel 2
    (1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

    Es ist wirklich an der Zeit, 17 Jahre nach der Wiedervereinigung, diesen ganzen Kohl-Murks endlich auf den Müllhaufen der Geschichte zu werfen und mit anderen Parteien und neuen Politikern die wirkliche Souveränität unseres Landes endlich wiederherzustellen.
    Wir sollten uns jetzt keine Lügen mehr erzählen lassen.
    Ich habe mal den wichtigen Teil markiert.
    Es geht darum, dass frühere Beschlüsse seitens der Allierten in deutsches Recht übergeht und simit genauso gehandhabte wird, wie andere deutsche Gesetze: sie können beibehalten, geändert oder auch abgeschafft werden.

    Was soll daran nicht souverän sein?

    Und wenn die Teile des Abkommens nun gelten, was ist daran nicht souverän, wenn deutsche Abgeordnete nunmal darüber entschieden haben, dass diese beibehalten werden?

  3. #3
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    Standard AW: die Lügen des 2+4 Vertrages

    Zitat Zitat von malnachdenken Beitrag anzeigen
    Ich habe mal den wichtigen Teil markiert.
    Es geht darum, dass frühere Beschlüsse seitens der Allierten in deutsches Recht übergeht und simit genauso gehandhabte wird, wie andere deutsche Gesetze: sie können beibehalten, geändert oder auch abgeschafft werden.

    Was soll daran nicht souverän sein?

    Und wenn die Teile des Abkommens nun gelten, was ist daran nicht souverän, wenn deutsche Abgeordnete nunmal darüber entschieden haben, dass diese beibehalten werden?
    Die Kohl Regierung hat entschieden, daß Deutschland in wichtigen Punkten auf seine Souveränität verzichtet.
    Ob diese Entscheidung selbst eine freiwillige, also souveräne war, darüber läßt sich spekulieren, es ist allerdings aufgrund der Umstände nicht anzunehmen.
    Der Skandal ist aber eigentlich, daß allgemein behauptet wird, durch den 2+4 Vertrag sein Deutschland souverän geworden, und daß das auch so in diesem vertrag steht.

  4. #4
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    Standard AW: die Lügen des 2+4 Vertrages

    Eine weitere Teil aus dem Überleitungsvertrag, der ausdrücklich weiter gilt:
    9.Teil,
    GEWISSE ANSPRÜCHE GEGEN FREMDE NATIONEN UND STAATSANGEHÖRIGE
    Artikel 1
    Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1.Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrags genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht der Bundesrepublik geltend machen.
    Das schließt allerdings Individualklagen aus Art. 14 GG nicht aus, verbietet aber der Regierung, den Vertriebenen zu helfen.
    Noch Fragen?

  5. #5
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    Standard AW: die Lügen des 2+4 Vertrages

    Zitat Zitat von derNeue Beitrag anzeigen
    Die Kohl Regierung hat entschieden, daß Deutschland in wichtigen Punkten auf seine Souveränität verzichtet.
    Ob diese Entscheidung selbst eine freiwillige, also souveräne war, darüber läßt sich spekulieren, es ist allerdings aufgrund der Umstände nicht anzunehmen.
    Der Skandal ist aber eigentlich, daß allgemein behauptet wird, durch den 2+4 Vertrag sein Deutschland souverän geworden, und daß das auch so in diesem vertrag steht.
    Ein souveräner Staat kann durchaus Teile seiner Souveränität abgegen.
    Das geschieht jeden Tag (Beispiel EU).

    Er ist dennoch souverän, weil er ja selber drüber entschieden hat.

    Mal so gefrag: welche Probleme hast Du denn persönlich durch den 2+4-Vertrag?

  6. #6
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    Standard AW: die Lügen des 2+4 Vertrages

    Vor diesem Hintergrund wird so einiges verständlich an der Politik der deutschen Regierungen nach 1990. Z.B. das stillschweigende Begraben der deutschen Forderungen auf Rückgabe der von den Russen gestohlenen "Beutekunst".
    Das war seinerzeit ein großes Thema.
    Mittlerweile hat Rußland ein "Trophäengesetz" beschlossen, nach dem diese Kunstwerte nie zurückgegeben werden.
    Von der BRD-Regierung: Schweigen im Walde. Die alten Verzichtsverträge gelten ja weiter.. Noch Fragen?

  7. #7
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    Standard AW: die Lügen des 2+4 Vertrages

    Zitat Zitat von derNeue Beitrag anzeigen
    Eine weitere Teil aus dem Überleitungsvertrag, der ausdrücklich weiter gilt:
    9.Teil,
    Das schließt allerdings Individualklagen aus Art. 14 GG nicht aus, verbietet aber der Regierung, den Vertriebenen zu helfen.
    Noch Fragen?
    Wie soll auch die Regierung vor einem deutschen Gericht klagen, wenn der Angeklagte eine ausländische Regierung ist?

    btw geht das andersrum dann genausowenig: ausländische Vertriebene können auch keinen Schadensersatz an deutschen Gerichten geltend machen.


    Darum gibt es auch keinen wirklichen Friedensvertrag in dem Sinne: wegen den Schadensansprüchen auf beiden Seiten. Man umgeht das halt, in dem man sich einigt garnicht mehr zu klagen.

  8. #8
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    Standard AW: die Lügen des 2+4 Vertrages

    Zitat Zitat von malnachdenken Beitrag anzeigen
    Ein souveräner Staat kann durchaus Teile seiner Souveränität abgegen.
    Das geschieht jeden Tag (Beispiel EU).

    Er ist dennoch souverän, weil er ja selber drüber entschieden hat.
    Das ist zwar richtig. Man könnte hier übrigens auch einwenden, daß in diesem Fall ja ein unsouveräner Staat, nämlich beide Deutschlands vor 1990, sich entschieden haben, ihre Souveränität abzugeben, was die Gültigkeit des 2+4 Vertrages erst recht zweifelhaft erscheinen läßt.
    Aber, wie gesagt, der Skandal ist ja, daß der Bevölkerung Sand in die Augen gestreut wird, und dáß im 2+4 Vertrag eine Lüge steht, nämlich die "volle Souveränität" behuptet wird.
    Mal so gefrag: welche Probleme hast Du denn persönlich durch den 2+4-Vertrag?
    Jede Menge..:]

  9. #9
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    Standard AW: die Lügen des 2+4 Vertrages

    Zitat Zitat von derNeue Beitrag anzeigen
    Von der BRD-Regierung: Schweigen im Walde. Die alten Verzichtsverträge gelten ja weiter.. Noch Fragen?
    Die Regierung hat im Moment wohl auch wichtigeres zu tun.

    Das Thema Beutekunst scheint aber nicht zufriedenstellend sein, da es wohl die Beziehung zwischen Russland und Deutschland etwas verfärbt.

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    Jedoch geschieht das alles erstmal auf fachlicher Ebene.

  10. #10
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    Standard AW: die Lügen des 2+4 Vertrages

    Zitat Zitat von derNeue Beitrag anzeigen
    Das ist zwar richtig. Man könnte hier übrigens auch einwenden, daß in diesem Fall ja ein unsouveräner Staat, nämlich beide Deutschlands vor 1990, sich entschieden haben, ihre Souveränität abzugeben, was die Gültigkeit des 2+4 Vertrages erst recht zweifelhaft erscheinen läßt.
    Aber, wie gesagt, der Skandal ist ja, daß der Bevölkerung Sand in die Augen gestreut wird, und dáß im 2+4 Vertrag eine Lüge steht, nämlich die "volle Souveränität" behuptet wird.
    Aber Deutschland hat doch souverän selbst entrschieden, welche Dinge belassen werden sollen und wo es keine Schadensersatzansprüche haben will. Das ist doch souverän, oder nicht?

    Jede Menge..:]
    Zum Beispiel?

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