Mit Ratifizierung des 2+4 Vertrages im September 1990 erhielt Deutschland angeblich, so wurde es der deutschen Öffentlichkeit dargestellt, seine volle Souveränität zurück.
So steht denn auch in Artikel 7 Absatz 2: " Das vereinigte Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität über seine äußeren und inneren Angelegenheiten".
Mit diesem Vertrag wurden also die vorher geltenden Verträge, so der Pariser Vertag von 1954 und auch der "Überleitungsvertrag" von 1952 ([Links nur für registrierte Nutzer] aufgehoben, die gegenüber dem vorher geltenden Besatzungsrecht nur eine Teilsouveränität Deutschlands ermöglicht hatten.
Erstaunlich ist allerdings, warum dann z.B. der Eugh sich im Urteil Deutschland gegen Liechtenstein auf eben diesen Pariser Vertrag beruft, in dem die BRD auf Entschädingungsforderungen für Enteignungen durch die Vertreiberstaaten Tschechien und Polen, verzichtet. Dieser Vertrag ist aus dem Jahr 1954 und eigentlich durch den 2+4 Vertrag von 1990, überholt.
Sollte man meinen...
Doch, wer genauer forscht, stößt auf Seltsames. Deutscherseits wurde eine "Vereinbarung" veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil 2, Seite 1386 ff.
Hier wird dargelegt, daß die alliierten Bestimmungen außer Kraft treten- vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3
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Es folgt eine Aufzählung von ca. 10 Artikeln, die fortgelten, also ein durchaus großer Teil des Überleitungsvertrages von 1952.
Da stehen dann beispielweise Sätze wie dieser:
Artikel 2 Absatz 1 aus dem Überleitungsvertrag gilt z.B. weiter:
"Artikel 2
(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
Wer möchte, kann hier weiter vergleichen, was alles aus den alten Verträgen übernommen wurde und wird feststellen, daß die Behauptung der "vollen Souveränität" eine reine Farce ist.
Peter Großpietsch, stell. Bundesvorsitzender der Landmannschaft Schlesien, kommentiert diess so:
"Der Öffentlichkeit blieb dieser Vorgang mehr oder weniger verborgen, weil der Notenwechsel ohne Behandlung im Parlament (am Parlament vorbei), erfolgte."
Er wurde nur im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, aber welcher deutsche Bürger ließt das schon?
Großpietsch: "Welch ungeheuerlicher Vorgang! Ungeheuerlich deshalb, weil sich die deutsche Politik zur eingeschränkten Souveränität nicht bekennt und diese nicht öffentlich macht."
Es ist wirklich an der Zeit, 17 Jahre nach der Wiedervereinigung, diesen ganzen Kohl-Murks endlich auf den Müllhaufen der Geschichte zu werfen und mit anderen Parteien und neuen Politikern die wirkliche Souveränität unseres Landes endlich wiederherzustellen.
Wir sollten uns jetzt keine Lügen mehr erzählen lassen.