Die Kernfrage einer jeder Ermittlung muss sein:
Liegt ein Anfangsverdacht vor!
Wenn ich mich mit meinem Rechner auf einer Internetseite befand, wo im fraglichen Zeitraum ein Verbrechen begangen wurde, liegt ein Anfangsverdacht vor und ich muss eine Überprüfung zulassen.
Wird auf einem Fest auf dem ich war oder angeblich gesehen wurde, ein Verbrechen begangen, so liegt ein Anfangsverdacht vor und ich muss eine Überprüfung zulassen.
Wird ein Verbrechen in meiner Nähe begangen, ohne dass ich dort war oder jemand mich/mein Auto gesehen haben will, besteht kein Anfangsverdacht und ich müsste eine Überprüfung eigentlich nicht zulassen!
Doch leider gilt für Männer die Unschuldsvermutung nicht....
Gruß,
Wahrheitssucher