Lasche Urteile im Bundeswehr-Folter-Skandal
Elektro-Folter und Misshandlung von Rekruten – der Bundeswehr-Skandal von Coesfeld hat in ganz Deutschland Entsetzen ausgelöst.
Ein Ausbilder (26) erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung, Misshandlung und entwürdigender Behandlung eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Ein zweiter Ex-Ausbilder (29) muss wegen entwürdigender Behandlung eine Geldstrafe von 2400 Euro zahlen.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für alle vier Angeklagten Bewährungs- und Geldstrafen wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung gefordert.
Gegen einen Kompaniechef und weitere zehn Ausbilder des Instandsetzungsbataillons Coesfeld geht der Prozess dagegen noch weiter.
Ihnen wird vorgeworfen, 163 Rekruten bei insgesamt vier simulierten Geiselnahmen im Sommer 2004 misshandelt und entwürdigt zu haben.
Einer der Männer hatte einem Rekruten Wasser in die Kleidung und den gewaltsam geöffneten Mund gepumpt. Als kein Wasser mehr übrig war, sollen die Ausbilder stattdessen Sand benutzt haben.
Vier Soldaten sollen mit Stromstößen aus einem Feldfernsprecher gequält worden sein.
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Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten schwere Misshandlung und Entwürdigung von Untergebenen bei nachgestellten Geiselnahmen vorgeworfen. Die Vorfälle in der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne waren 2004 bekannt geworden und hatten einen Skandal ausgelöst.Der ehemalige Bundeswehr-Ausbilder Matthias H. erhielt eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Der heute 27-Jährige habe den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung und der entwürdigenden Behandlung erfüllt, sagte Richter Thomas Mattonet. Das Gericht sah es zudem als erwiesen an, dass er nicht auf Befehl gehandelt hatte. Der zweite Verurteilte, Marco F., muss aufgrund der entwürdigenden Behandlung eines Rekruten 2400 Euro Strafe zahlen.
Weiterer Verfahren stehen an und der Wehrbeauftragte, Reinhard Robbe, begrüsste die Verurteilungen und hofft, dass bei den Leuten ankommt, dass unmenschliche Behandlungen und das Quälen von Rekruten nicht hingenommen werden dürfe
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Schon die intensive Diskussion in der Truppe während des Prozesses habe dazu beigetragen, dass jeder Ausbilder wisse, "dass bestimmte Dinge in den Ausbildungskompanien heute einfach nicht zulässig sind", sagte er im RBB-Inforadio. Elf weitere Angeklagte müssen sich noch bis voraussichtlich Dezember dieses Jahres vor dem Landgericht verantworten
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Gericht verurteilt Rekruten-Quäler
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"Das war eine Wassermisshandlung"
Der Angeklagte sei ohne Aufforderung tätig geworden, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Mattonet. "Das war eine Wassermisshandlung, keine Wasserbehandlung." Die vier Angeklagten hatten sich unter anderem darauf berufen, Befehle ausgeführt zu haben.
Sie führten sich teilweise wie Barbaren auf
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Der zweite Verurteilte, ein 29-jähriger Ex-Stabsunteroffizier, muss die Hälfte der Geldstrafe zahlen, die die Staatsanwaltschaft verlangt hatte. Ihm lasteten die Richter an, dass er sich während der Übung "wie ein Großwildjäger" aufgeführt hatte. Er hatte einen Fuß auf den Rücken eines vor ihm liegenden Rekruten gestellt und sich so ablichten lassen.
Welches abartige Menschenbild vermitteln diese Bundeswehrausbilder eigentlich
und woher kommt diese menschenverachtende und schon fast teilweise faschistoide gesinnung dieser Täter ?
Grüsse Jürgen Meyer