Nun frage ich mich, ob das neue Gesetz zur Terrorbekämpfung tatsächlich etwas bewirken wird oder kann, oder es mal wieder einen faulen Kompromiss der Parteien darstellt. Hierzu habe ich einen Artikel des Focus herangezogen.
Sofort stellte ich mir beim Lesen die Frage: Was soll das ganze wieder ...?
a) Jurustisch schwer zu packen? Vorbereitung zur Ausführung eines Verbrechens ist doch in Deutschland schon immer eine Straftat, dachte ich bislang. Wieso sind dann Terroristen, die an der Planung sind, schwer zu packen?
Also war es seither so, dass man abwarten musste, bis eine Bombe hoch geht oder die Täter die Bomben schon ausgelegt hatten? Ist das in diesem Staat nicht auch etwas von Schyzophrnie gezeichnet? Ist das noch ein Rechtsstaat?
b) Freiheitsstrafe von 6 Monaten und aufwärts ... . Ist das nicht wieder so ein wischi waschi Gummiparagraph, wo Richter wieder einen Ermessensspielraum bekommen, der sogar unter 1 Jahr liegt und der Tatbestand somit nicht mal ein Verbrechen darstellt (oder habe ich da was falsch in Erinnerung?). Wieder kann ein Richter von Islamisten wohl unter Druck gesetzt werden, oder er lässt sich anderweitig unter Druck setzen ... Folge: Ganz mildes Urteil? Soltle man die Richter nicht unterstützen, damit man ihnen nichts böses nachsagt (zugegeben, dies ist jetzt etwas provozierend ... aber schon mal darüber Gedanken gemacht?)?
c) Aha, die Anleitungseinsteller werden zukünftig bestraft ... ich könnte wetten, dass es nicht einen erwischen wird .. solange kein Anschlag verrübt wurde oder ganz kurz bevor stand. Wer wettet mit?
d) NIcht doch der Hohn, dass der bloße Besuch in einem terrorcamp straffrei bleibt? Mussten da die Damen und Herren der CDU mal wieder kuschen, damit die Grünen und SPD ihre kranken Gedankengänge weiter aufrecht erhalten können? Wer geht denn in ein Terrorcamp? Der Freizeit-Urlauber, der etwas Abwechslung sucht .. oder eben der, der was im Schilde führt ... oder selbst als Helfer fungieren möchte? Oh je ... dieses Spiel wird imer schlimmer ... . Vermutlich will man mal wieder ein Gesetz einführen, um zu zeigen, dass man was macht (Beruhigung der Bevölkerung) und letztendlich wird es so gehandhabt wie Gesetze zur Abschiebung ausländischer Strafttäter. Gesetze sind da, doch wie oft werden sie angewendet? Somit: Wieder nur Schrott von der Politik zur Wählertäuschung?
e) Frau Z. vergleicht doch tatsächlich Terrorcamps mit Schützenvereinen ... okay ... ja danke Frau Z. Sie sind die Leuchte des Jahres.
f) Balanceakt zwischen Freiheit und Sicherheit ... aha ... die Freiheit - stimmt, aber wohl nur für Straftäter. Ächz .....
Was meint ihr dazu?
Hier der Artikel:
Strafrecht
Zehn Jahre Haft für Training im Terrorcamp
Justizministerin Zypries sagt den Planern von Anschlägen den Kampf an. Die Ausbildung in einem Terrorcamp will sie mit bis zu zehn Jahren Haft bestrafen. In einem zentralen Punkt bleibt sie aber hinter den Forderungen der Union zurück.
Von FOCUS-Korrespondent Rainer Pörtner
Aufnahme aus einem TerrorcampBisher waren sie juristisch nur schwer zu packen: Islamistische Extremisten, die sich in pakistanischen Terrorcamps schulen lassen oder in Deutschland einen Mordanschlag ausbrüten. Sie schlüpfen häufig durch die Maschen des Strafrechts, solange sie nicht zur Tat schreiten. Diese Lücken will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) jetzt durch zwei neue Strafttatbestände schließen. ZUM THEMA
Mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren soll künftig bestraft werden, wer sich zur Begehung einer terroristischen Gewalttat im Gebrauch von Schusswaffen oder im Bombenbau ausbilden lässt. Ebenso hinter Gitter sollen diejenigen kommen, die sich Sprengstoff, Chemikalien oder radioaktive Materialien besorgen. Auch die Finanziers des Terrors, die Geld „spenden“, konspirative Wohnungen mieten oder Flugtickets bezahlen, werden mit dem neuen Paragrafen 89a des Strafgesetzbuches erfasst. Betroffen wären nicht nur Islamisten. Auch die Mitglieder einer rechtsextremistischen „Wehrsportgruppe“, die in einem Steinbruch einen Sprengkurs machen, fallen unter die Norm.
Zusätzlich will Zypries mit bis zu drei Jahren Haft jene bestrafen, die terroristische „Anleitungen“ verbreiten oder anpreisen – beispielsweise im Internet. Künftig soll es ausreichen, dass etwa die Veröffentlichung einer Bomben-Bauanleitung „objektiv geeignet“ ist, bei anderen die Bereitschaft zur Terror-Tat zu fördern oder zu wecken.
Bisher war eine solche Anleitung erst strafbar, wenn sie für eine konkrete Aktion „bestimmt“ war. Für die Strafverfolger war das nur selten nachweisbar. Straffrei ausgehen sollen allerdings Teenager, die sich nur aus Jux die Information herunterladen, wie sie eine Bombe mit Alufolie und Abflussreiniger basteln.
Mit ihrem Gesetzentwurf reagiert Zypries auf ständig wachsenden Druck der Unionsparteien, die sie seit der Festnahme von drei mutmaßlichen Terroristen im Sauerland zum schnellen Handeln auffordern. Das CDU-geführte Land Hessen hatte erst vorige Woche einen eigenen Gesetzesplan vorgelegt, der schon den Besuch von Terrorcamps unter Strafe stellen soll.
Bloßer Besuch eines Terrorcamps bleibt straffrei
Genau hier bleibt Zypries jedoch hinter den CDU-Vorstellungen zurück. Der bloße Besuch eines islamistischen Ausbildungslagers etwa in Pakistan soll nach ihren Plänen straffrei bleiben – „genauso wie derjenige, der in einem Schützenverein lernt zu schießen“. Erst wenn das Terror-Training absolviert wird, „um eine terroristische Gewalttat zu begehen“, sollen die Extremisten verurteilt werden können.
Dafür weitet die Bundesjustizministerin das Strafrecht an anderer Stelle deutlich aus. Bisher scheitern Fahnder bei der juristischen Verfolgung von Extremisten häufig daran, dass der einschlägige Paragraf 129a die Bildung oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorsieht. Diese Rechtskonstruktion stammt aus den Zeiten der Rote Armee Fraktion (RAF), die in den 70er- und 80er-Jahren als festgefügte, hierarchisch organisierte Terror-Gruppe auftrat. Die islamistischen Extremisten treten zumeist allein oder im lockeren Verbund auf. Mit dem neuen Paragrafen 89a will Zypries deshalb ausdrücklich auch Einzeltäter erfassen.
Die SPD-Politikerin will das Gesetz jetzt zügig ins Parlament einbringen. Ihr Entwurf wahre „die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit bei der Terrorismusbekämpfung“, erklärte sie am Dienstagmorgen in Berlin. Den hessischen Vorschlag hält Zypries dagegen für handwerklich zu schlecht gemacht, um ihn ernsthaft zu erwägen: „Wir glauben, das war etwas schnell geschossen.“
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