Zeitarbeitsfirmen sind moderne Sklavenhändler nix anderes, in der juristischen Fachbuchlitertur des STGB ist es sogar strafrechtlich relevant, arbeitssklavenmässige Verhältnisse zu schaffen.
Zitat: § 233
Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft
(1) Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung bei ihm oder einem Dritten zu Arbeitsbedingungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer stehen, welche die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, bringt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer in Satz 1 bezeichneten Beschäftigung bringt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) § 232 Abs. 3 bis 5 gilt entsprechend
In diesem Zusammenhang wundern wir uns , dass die Justizbehörden und die Politik in diese Sache nicht tätig geworden ist und der Staatsanwalt nicht seines Amtes gewaltet hat. In der pseudosozialen modernen EU Konformen SystemRepublik bleibt es also scheinbar nicht verwunderlich, dass im Sinne einer neoliberalen Wirtschaftsdiktatur, die Krähen sich diesbezüglich nicht gegenseitig an Schaden zufügen werden.
Es bleibt also nur noch, vom Grundrecht des Widerstandes gebrauch zu machen, sowie es das Grundgesetz dieses vorsieht und bei fehlender Abhilfe entsprechend tätig zu werden, sollte nichtmal die Linkspartei sich diesem Thema annehmen