urteilt heute eine Kommission, die möchte, dass nicht mehr die Gemeindemitglieder über Einbürgerungen abstimmen sondern eine "gewählte" Exekutive.

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In der Schweiz beantragen Ausländer Einbürgerung in ihrem Wohnort. Sie müssen vor einem Einbürgerungskommitée erscheinen und Fragen beantworten, warum sie Schweizer werden wollen. Oft stimmen dann die Gemeindemitglieder in einer geheimen Abstimmung oder per Handzeichen über den Fall ab. Bei diesem Prozess komme es oft zu rassistischer Diskriminierung.

Es wird das Beispiel eines behinderten Mannes, der aus Kosovo stammt, aufgeführt: Obwohl er alle legalen Kriterien erfüllt hatte, wurde seine Einbürgerung von der Gemeinde abgelehnt. Der Grund: Seine Behinderung wäre eine Belastung für die Steuerzahler und er war Muslim. Der Bericht empfiehlt, dass die Entscheidung über Einbürgerung künftig von einer gewählten Exekutive getroffen werden soll und nicht von der Gemeinde.

Die Schweiz hat Europas strengstes Einwanderungsgesetz. Ausländer müssen zwölf Jahre in der Schweiz leben, ehe sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen können. Ist jemand fremder Herkunft in der Schweiz geboren, hat er kein Recht auf Einbürgerung.

Im derzeitigen Wahlkampf ist das Thema Ausländer ein Schwerpunkt. Die Schweizer wählen am 21. Oktober den Nationalrat, die große Kammer des Parlaments. Die rechte Schweizerische Volkspartei (SVP), die Umfragen zufolge erneut stärkste Kraft werden wird, will die bisherige Praxis jedoch unbedingt beibehalten.

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