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Thema: NPD beantragt Streichung des §130 im Landtag von MVP

  1. #1
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    Standard NPD beantragt Streichung des §130 im Landtag von MVP

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    Der Landtag möge beschließen:
    Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Streichung des § 130 StGB (sogenannte „Volksverhetzung“) zu verwenden.
    Udo Pastörs und Fraktion

    Begründung:
    Paragraph 130 StGB („Volksverhetzung“) ist verfassungsrechtlich äußerst bedenklich und steht - unbeschadet des rechtswirksamen Verbots von Parteien und Organisationen - insbesondere in Widerspruch zu Artikel 3 Abs. 1 GG („Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“) und Art. 5 Abs. 1 GG [„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (...)“].
    Auch das vom Gesetzgeber insbesondere im Kontext der Novellierung des Paragraphen 130 StGB im Jahre 1994 geltend gemachte Interesse am „öffentlichen Frieden“ kann kein ausreichend fassbarer Rechtsgrund für eine rechtsstaatlich legitimierte Strafandrohung sein. Der in Teilen der Literatur als Rechtsgut aufgefasste „öffentliche Friede“ hat in seiner dort verwendeten Umschreibung als „Gefühl der Sicherheit“ keinen weiterführenden Inhalt und legitimiert eine strafrechtliche Verfolgung namentlich der im Tatbestand des § 130 Absatz 3 genannten Äußerungen („Billigen“, „Leugnen“, „Verharmlosen“) nach Auffassung der Fraktion der NPD in keiner Weise. Ebenso wenig vermag der Verweis auf den Würde- und Achtungsanspruch der Opfer des NS-Regimes ein vermeintlich besonderes öffentliches Interesse an der durch den in Rede stehenden § 130 StGB normierten Strafverfolgung zu fundieren. Die von der Fraktion der NPD geforderte komplette Streichung des Strafrechtsparagraphen 130 erscheint auch und gerade vor dem Hintergrund einer ausufernden und fundamentalen Prinzipien des Rechtsstaates entgegenstehenden Gesinnungsjustiz in der Bundesrepublik als dringend geboten; dies umso mehr, als die Aushöhlung rechtsstaatlicher Grundsätze im Wege der Tabuisierung und Inkriminierung von Meinungsäußerungen durch den Gesetzgeber - namentlich im Kontext der Verschärfung von 1994 - diesem durchaus bewusst ist. So kommentierte der frühere brandenburgische Innenminister Alwin Ziel (SPD) eine Interviewfrage des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, ob eine weitere Verschärfung des Strafrechtsparagraphen 130 nicht auf ein „Gesinnungsstrafrecht gegen Rechts“ hinauslaufe, mit den Worten:
    „Allerdings meine ich, daß wir seit 1990 eine neue Qualität der juristischen Diskussion berücksichtigen müssen. (...) Die Vereinigung ist nicht ohne Einfluß auf den ordre public geblieben. Von daher sind auch Eingriffe in Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die vor der Wende als kritisch galten, heute gerechtfertigt. Deutschland und sein Grundgesetz sind heute etwas anderes, als sie es vor der Vereinigung waren.“ Im Zuge dieser Entwicklung sind von „Eingriffen in die Meinungs- und ersammlungsfreiheit“ in der laufenden Rechtsprechung der Bundesrepublik heute nicht mehr nur konträre, vom offiziösen Meinungsbild (Stichwort: „Offenkundigkeit“) abweichende Äußerungen zu Fragen der Zeitgeschichte betroffen, sondern zunehmend auch Äußerungen zu essentiellen politischen Fragen unseres Gemeinwesens, etwa im Bereich der Ausländer- und Asylpolitik. Angesichts eines exzessiven und auf allen Ebenen der Meinungsbildung betriebenen „Kampfes gegen Rechts“ muss sich eine flankierende Strafgesetzgebung, von der bestimmte Meinungsäußerungen selektiv betroffen sind, besonders verheerend auswirken, weil dies zu einer Schwächung des Rechtsstaates führt.

    Hier meldet die Fraktion der NPD dringenden Handlungsbedarf an. Sie erachtet es als für die Meinungsvielfalt im demokratischen Rechtsstaat konstitutiv, dass das Spektrum der im öffentlichen Raum geäußerten und diskutierten Meinungen gerade auch Äußerungen und Bekundungen umfasst, die als „umstritten“ gelten und von der durch Medien und Parteien vorgegebenen herrschenden Lesart abweichen. Im Extremfall muss ein demokratisches Gemeinwesen auch mit der öffentlichen Artikulation von Irrtümern leben können - die im Wege des pluralistischen Austauschs der Meinungen und Argumente ja coram publico zu widerlegen sind.

    Die von der Fraktion der NPD vorgeschlagene Streichung des § 130 StGB könnte im Wege von Verhandlungen der Landesregierung mit den Landesregierungen anderer Bundesländer - mit dem Ziel einer Bundesratsinitiative an den Deutschen Bundestag - initiiert werden
    Es ist kaum verwunderlich, dass die NPD für die Abschaffung des §130 eintritt, denn es werden immer wieder hochrangige Parteimitglieder deshalb vom Justizsystem zur Rechenschaft gezogen, zuletzt wurde Anklage gegen den Verteidiger von Zündel Jürgen Rieger wegen eben diesen Paragraphen erhoben. Schlussendlich will die NPD damit nichts anderes als einen Stolperstein für die eigenen Ziele aus dem Weg schaffen. Glücklicherweise werden die anderen Parteien nicht darauf eingehen. Leider liegt zu diesem Zeitpunkt noch nicht das Sitzungsprotokoll mit besagter NPD Anfrage vor.

  2. #2
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    Standard AW: NPD beantragt Streichung des §130 im Landtag von MVP

    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
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    Solche Denkverbote sollten tatsächlich überarbeitet werden. Ab wann verharmlost man denn etwas?

  3. #3
    Orthodox Benutzerbild von Ausonius
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    Standard AW: NPD beantragt Streichung des §130 im Landtag von MVP

    Aus Sicht der NPD sogar nachvollziehbar, nur kriegen sie wie immer den Gesetzgebungsprozess einfach nicht auf die Reihe: der Landtag Meck-Pomm hat da herzlich wenig zu entscheiden.

  4. #4
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    Standard AW: NPD beantragt Streichung des §130 im Landtag von MVP

    Zitat Zitat von ochmensch Beitrag anzeigen
    Solche Denkverbote sollten tatsächlich überarbeitet werden. Ab wann verharmlost man denn etwas?
    Das ist im Endeffekt ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz, die sonst gerne den anderen vorgeworfen wird, denn der NPD geht es bei weitem nicht darum die Meinungsvielfalt in Deutschland zu fördern sondern ihre Demagogen weiß zu waschen.

    Zitat Zitat von Ausonius Beitrag anzeigen
    Aus Sicht der NPD sogar nachvollziehbar, nur kriegen sie wie immer den Gesetzgebungsprozess einfach nicht auf die Reihe: der Landtag Meck-Pomm hat da herzlich wenig zu entscheiden.
    Aber sie wollen doch, dass sich die Landesregierung dafür auf Bundesebene einsetzt, und sind jetzt sicher ganz ganz traurig, dass das die Regierung so sehr interessiert wie ein Sack Reis, der in China umfällt.
    Du hast natürlich recht. Der Antrag ist auf Landesebene vollkommen sinnlos. Scheinbar haben die (verbliebenen) NPD Mandatare nichts sinnvolles zu tun oder zur Oppositionspolitik beizutragen.
    Geändert von Haloperidol (25.09.2007 um 17:53 Uhr)

  5. #5
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    Standard AW: NPD beantragt Streichung des §130 im Landtag von MVP

    Zitat Zitat von Haloperidol Beitrag anzeigen
    Das ist im Endeffekt ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz, die sonst gerne den anderen vorgeworfen wird, denn der NPD geht es bei weitem nicht darum die Meinungsvielfalt in Deutschland zu fördern sondern ihre Demagogen weiß zu waschen.
    Vielleicht geht es ja auch um beides? Sicher würden sie es ausnutzen, wenn der 130er fallen würde. Trotzdem ist er so, wie er ist, schlecht.

  6. #6
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    Standard AW: NPD beantragt Streichung des §130 im Landtag von MVP

    Reiner Profilierungsantrag, der lediglich der Verwaltung Arbeit macht. Der Landtag hat nämlich gar kein Recht, die Landesregierung zu irgendeiner Initiative im Bundesrat aufzufordern.

  7. #7
    Aufklärungsbeauftragter Benutzerbild von Roter Sturm
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    Standard AW: NPD beantragt Streichung des §130 im Landtag von MVP

    Vor Pastörs muss man aufpassen. Er wirkt zwar etwas komisch, aber allzu dumm ist er nicht und bei den Unverschämtheiten, die sich seine Gegner leisten, bietet sich ihm eine weitreichende Angriffsfläche, wodurch er sich und seine Partei in ein viel zu gutes Licht rücken kann.


    Eigentlich sollte es Aufgabe der Linkspartei sein, diesen eindeutig menschenrechtswidrigen Paragraphen zu verurteilen und zu zeigen, daß man es mit der Meinungsfreiheit ernst meint, indem man sie auch für den politischen Gegner bzw. Feind einfordert.
    Doch die Haltungen in der Linkspartei reichen von "Ich finds zwar nicht gut, aber solange es uns nicht trifft, ist es mir relativ egal" bis hin zu "Es trifft unsere Feinde, also stehe voll hinter jeder Zensurmaßnahme wie Strafverfolgung und beklage höchstens, daß die Strafen zu gering ausfallen"...
    Geändert von Roter Sturm (25.09.2007 um 18:06 Uhr)
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  8. #8
    Hемецкий
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    Standard AW: NPD beantragt Streichung des §130 im Landtag von MVP

    Mittlerweile wird schon die Forderung nach der Abschaffung dieses unwürdigen Paragrafen, also das bloße Eintreten für mehr Meinungsfreiheit, als rechtsextrem stigmatisiert, selbst dann, wenn man die Auffassungen der Revisionisten nicht teilt. Die sukzessive Ausweitung von Denkverboten und offener Zensur nimmt mittlerweile immer absurdere Formen an. Es beginnt beim "Sarroti-Mohr" und endet bei der allgegenwärtigen Wort-Polizei, die bald die den gesamten deutschen Wortschatz unter Generalverdacht stellen wird, weil Deutsch schließlich auch die Nazis gesprochen haben. Ob nun Meisner, Hermann oder Sascha Jung, es geht dem linken Hexenjäger längst nicht mehr um Nazis oder NPD, sondern um einen Generalangriff auf die letzten bürgerlichen Überreste dieser Republik.

  9. #9
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: NPD beantragt Streichung des §130 im Landtag von MVP

    Die NPD hat mit dem §130 folgendes gemeinsam: Sie sind beide Scheiße.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Preuße
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    Standard AW: NPD beantragt Streichung des §130 im Landtag von MVP

    Zitat Zitat von Haloperidol Beitrag anzeigen
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    Es ist kaum verwunderlich, dass die NPD für die Abschaffung des §130 eintritt, denn es werden immer wieder hochrangige Parteimitglieder deshalb vom Justizsystem zur Rechenschaft gezogen, zuletzt wurde Anklage gegen den Verteidiger von Zündel Jürgen Rieger wegen eben diesen Paragraphen erhoben. Schlussendlich will die NPD damit nichts anderes als einen Stolperstein für die eigenen Ziele aus dem Weg schaffen. Glücklicherweise werden die anderen Parteien nicht darauf eingehen. Leider liegt zu diesem Zeitpunkt noch nicht das Sitzungsprotokoll mit besagter NPD Anfrage vor.
    Meiner Meinung nach, hat die NPD damit recht. Es ist doch ein armseliges Zeichen für eine Demokratie, wenn sie Parteien und politische Meinungen diffamieren bzw. verbieten muss, nur weil sie keine politischen Argumente gegen sie haben.

    Gruß Preuße

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