Zitat Zitat von Manfred_g
Ich glaube zwar auch, daß es die alten Scheine nicht betrifft, aber auf das "Recht" würde ich mich dabei nicht verlassen.
Es herrscht nämlich in Kreisen unseres derzeitigen Regimes und auch innerhalb von Behörden durchaus die Meinung vor, daß man Dinge die zunächst unbefristet waren, auch nachträglich befristen kann...
Das würde aber knallhart gegen das Rückwirkungsverbot im Grundgesetz verstoßen.