Für viele Migrantinnen bringt die Flucht in das Frauenhaus besondere Probleme mit sich. Einige durften in der Partnerschaft kein Deutsch lernen und leben wegen der Sprachbarriere im Frauenhaus sehr isoliert, bis sie die Möglichkeit haben, Deutschkurse zu besuchen.
Teilweise kommen durch die Trennung vom Ehemann ausländerrechtliche Probleme hinzu. Ein Anspruch auf einen eigenständigen Aufenthaltstitel besteht erst, wenn die Frauen nach der Heirat bereits zwei Jahre in Deutschland gelebt haben. Ist die Trennung vor Ablauf von zwei Jahren erfolgt, müssen die Frauen nachweisen, dass eine besondere Härte vorliegt und sie sich langfristig und vollständig durch eigenes Einkommen versorgen können.
Immer wieder sind Frauen dadurch gezwungen, prekäre Arbeitsverhältnisse einzugehen, z.B. 7-Tage-Woche, 12 – 14 Stunden Arbeitszeit pro Tag. Aus Angst vor einer Kündigung verzichten sie dann auf Urlaub oder Krankmeldung.
Durch die Anti-Terror-Gesetze wird bei Staatsangehörigen bestimmter Länder bei einer Aufenthaltsverlängerung routinemäßig eine Sicherheitsanfrage gestellt. Bis zur Beantwortung dieser Anfrage erhalten die Frauen lediglich eine sogenannte Fiktionsbescheinigung mit Gültigkeit von 3 Monaten. Diese Übergangsbescheinigung löst bei den Betroffenen starke Unsicherheit aus über den eigenen Status und die Zukunftsperspektiven und kann Wohnungs- und Arbeitssuche erschweren.