wenn es etwas ähnliches in deutschland gäbe, müsste man wohl die hälfte aller deutschen politiker wegsperren und die komplette grüne partei.
im gegenteil, hier wird das "türkentum" gefördert.
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wenn es etwas ähnliches in deutschland gäbe, müsste man wohl die hälfte aller deutschen politiker wegsperren und die komplette grüne partei.
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Laßt kein faules Geschwätz aus eurem Mund gehen, sondern redet, was gut ist, was erbaut und was notwendig ist, damit es Segen bringe denen, die es hören.
Hier wäre ein "Antideutschtum"-Paragraph eher denkbar. Aber das macht man lieber hintenrum.
Ähnliche Paragraphen gibt es auch hier in Deutschland. Die Kritik ist vor allem , dass es sich um einen Gummiparagraphen handelt, da keine festgelegte Definition über das Türkentum vorhanden und die Strafbarkeit insoweit nicht erfassbar ist sondern vielmehr ein Interpretationsspielraum vorliegt. Ansonsten ist solch ein Paragraph der die Staatsorgane schützt nichts ungewöhnliches. Auch nicht in Deutschland.
Im Allgemeinen gesprochen ist dieser Paragraph natürlich zu verurteilen und gehört nicht in ein demokratisches Rechtssystem. Deshalb plädiere auch ich für eine Streichung oder Änderung.
Geändert von Alevi_Playa (05.10.2007 um 13:40 Uhr)
Bspw. aus dem StGB:
§ 90a
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
Der §301 in der Türkei ist im Grunde genommen nichts anderes. Nur wie gesagt ist die Interpretationsfreiheit das Problem. Deshalb wäre eine Änderung wünschenswert
Orhan Pamuk war kein Verräter. Er ist Autor und hat zu den Massakern an den Armeniern eben eine bestimmte Meinung. Wenn er glaubt es war Völkermord kann er es glauben. Dafür ist er noch lange kein Verräter. Wenn du wirklich so denkst, bist du nicht besser als die rechten hier im Forum die dasselbe auch fordern, nur andersherum.
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