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Thema: "Türkentum"-Paragraph 301

  1. #1
    Mod - OUT OF ORDER Benutzerbild von basti
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    Standard "Türkentum"-Paragraph 301

    wenn es etwas ähnliches in deutschland gäbe, müsste man wohl die hälfte aller deutschen politiker wegsperren und die komplette grüne partei.
    im gegenteil, hier wird das "türkentum" gefördert.

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    Laßt kein faules Geschwätz aus eurem Mund gehen, sondern redet, was gut ist, was erbaut und was notwendig ist, damit es Segen bringe denen, die es hören.

  2. #2
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    Standard AW: "Türkentum"-Paragraph 301

    Hier wäre ein "Antideutschtum"-Paragraph eher denkbar. Aber das macht man lieber hintenrum.

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von EUROFREUND
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    Standard AW: "Türkentum"-Paragraph 301

    Zitat Zitat von basti Beitrag anzeigen
    wenn es etwas ähnliches in deutschland gäbe, müsste man wohl die hälfte aller deutschen politiker wegsperren und die komplette grüne partei.
    im gegenteil, hier wird das "türkentum" gefördert.

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    Gilt der Türkentum"-Paragraf 301 auch bald bei uns?

  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: "Türkentum"-Paragraph 301

    Zitat Zitat von EUROFREUND Beitrag anzeigen
    Gilt der Türkentum"-Paragraf 301 auch bald bei uns?
    Bei uns heißt das "Volksverhetzung".

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: "Türkentum"-Paragraph 301

    Ähnliche Paragraphen gibt es auch hier in Deutschland. Die Kritik ist vor allem , dass es sich um einen Gummiparagraphen handelt, da keine festgelegte Definition über das Türkentum vorhanden und die Strafbarkeit insoweit nicht erfassbar ist sondern vielmehr ein Interpretationsspielraum vorliegt. Ansonsten ist solch ein Paragraph der die Staatsorgane schützt nichts ungewöhnliches. Auch nicht in Deutschland.

    Im Allgemeinen gesprochen ist dieser Paragraph natürlich zu verurteilen und gehört nicht in ein demokratisches Rechtssystem. Deshalb plädiere auch ich für eine Streichung oder Änderung.
    Geändert von Alevi_Playa (05.10.2007 um 14:40 Uhr)

  6. #6
    Oberfrangge
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    Standard AW: "Türkentum"-Paragraph 301

    Zitat Zitat von Alevi_Playa Beitrag anzeigen
    Ähnliche Paragraphen gibt es auch hier in Deutschland.
    Kannste da mal ein paar nennen?
    "Jeder Muslim der daran glaubt dass die Erde rotiert, verliert sein Recht auf Leben und Besitz und soll getötet werden!"

    Bis heute gültige Fatwa eines der höchsten Korangelehrten: Abd al Aziz ibn Baz!

  7. #7
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    Standard AW: "Türkentum"-Paragraph 301

    Zitat Zitat von Wahabiten Fan Beitrag anzeigen
    Kannste da mal ein paar nennen?
    Bspw. aus dem StGB:
    § 90a
    Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole

    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)

    1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
    2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.

    (3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

    Der §301 in der Türkei ist im Grunde genommen nichts anderes. Nur wie gesagt ist die Interpretationsfreiheit das Problem. Deshalb wäre eine Änderung wünschenswert

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Akinci_Turk
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    Standard AW: "Türkentum"-Paragraph 301

    Zitat Zitat von Alevi_Playa Beitrag anzeigen
    Ähnliche Paragraphen gibt es auch hier in Deutschland. Die Kritik ist vor allem , dass es sich um einen Gummiparagraphen handelt, da keine festgelegte Definition über das Türkentum vorhanden und die Strafbarkeit insoweit nicht erfassbar ist sondern vielmehr ein Interpretationsspielraum vorliegt. Ansonsten ist solch ein Paragraph der die Staatsorgane schützt nichts ungewöhnliches. Auch nicht in Deutschland.

    Im Allgemeinen gesprochen ist dieser Paragraph natürlich zu verurteilen und gehört nicht in ein demokratisches Rechtssystem. Deshalb plädiere auch ich für eine Streichung oder Änderung.
    Dieser Paragraph schütz das land vor verätern wie Orhan Pamuk
    "Meinungsfreihait ja".Aber nicht in dem man sein eigenes Land verät.
    Für Veräter gibt es überhaupt keine Freiheit.Sie müssten eher eingesperrt werden

  9. #9
    Neu und verbessert Benutzerbild von Hubba Bubba
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    Standard AW: "Türkentum"-Paragraph 301

    Zitat Zitat von Akinci_Turk Beitrag anzeigen
    Dieser Paragraph schütz das land vor verätern wie Orhan Pamuk
    "Meinungsfreihait ja".Aber nicht in dem man sein eigenes Land verät.
    Für Veräter gibt es überhaupt keine Freiheit.Sie müssten eher eingesperrt werden
    Etwas gegen das System seines Landes zu sagen ist für dich also verrat?
    Des Weiteren schließen sich Meinungsfreiheit und dieser Paragraph genzlich aus.

  10. #10
    GESPERRT
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    Standard AW: "Türkentum"-Paragraph 301

    Zitat Zitat von Akinci_Turk Beitrag anzeigen
    Dieser Paragraph schütz das land vor verätern wie Orhan Pamuk
    "Meinungsfreihait ja".Aber nicht in dem man sein eigenes Land verät.
    Für Veräter gibt es überhaupt keine Freiheit.Sie müssten eher eingesperrt werden
    Orhan Pamuk war kein Verräter. Er ist Autor und hat zu den Massakern an den Armeniern eben eine bestimmte Meinung. Wenn er glaubt es war Völkermord kann er es glauben. Dafür ist er noch lange kein Verräter. Wenn du wirklich so denkst, bist du nicht besser als die rechten hier im Forum die dasselbe auch fordern, nur andersherum.

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