Aber das beste kommt zum Schluss. Man kann wegen Dinge angeklagt werden, die nicht einmal drin stehen, dank dem wässrigen Begriff Türkentum. Ohman Pamuk musste ja nicht einmal gegen einen der Paragraphen verstoßen um angeklagt zu werden. Aber dieser schwammige, absolut undefinierte Begriff Türkentum macht eben alles möglich.
Besonders interresant ist doch, das die Strafe (wegen Beleidigung des Türkentums) höher ausfällt, wenn es im Ausland getan wird. Den Grund könnt ihr euch bestimmt denken.
1) Die Person, die das Türkentum, die Republik und die Große Nationalversammlung der Türkei öffentlich verunglimpft, wird mit Haft zwischen sechs Monaten und drei Jahren bestraft.
2) Die Person, die die Regierung der Republik Türkei, die Justizorgane des Staates oder die Einrichtungen des Militärs oder der Polizei öffentlich verunglimpft, wird mit Haft zwischen sechs Monaten und zwei Jahren bestraft.
3) Wenn die Verunglimpfung des Türkentums durch einen türkischen Staatsbürger im Ausland begangen wurde, wird die Strafe um ein Drittel erhöht.
4) Meinungsäußerungen, die der Kritik dienen, sind nicht als Straftat zu werten.
Hallo.
Ich denke es ist besser diesen vorhandenen Thread zu nutzen.
Ich suche aktuell Beispiele für Fälle der Anwendung des Türkischen Strafgesetz 301, die in den Medien in Deutschland bekannt wurden.
Speziell ein Fall wo ein kurdischer Junge auf einer Demo über die Türkische Flagge lief und angeklagt wurde.
Aufschrei in den Deutschen Medien, Tagesschau, Heute etc., und bei Deutschen Politikern. Ich erinnere mich an die Nachrichten, kann auch 10 Jahre, 15 Jahre... her sein, aber Ich finde keine Artikel darüber.
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