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Thema: USA: Bekopftuchte Muslima verklagt Schmuckgeschäft wegen Nichteinstellung

  1. #1
    Ungläubiger Benutzerbild von Atheist
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    Standard USA: Bekopftuchte Muslima verklagt Schmuckgeschäft wegen Nichteinstellung

    USA: Muslima mit Kopftuch verklagt Schmuckgeschäft wegen "Diskriminierung"

    Die 24 Jahre alte Shereen Attia aus Fairfield verklagt die amerikanischen Whitehall-Juwelliere, weil man sie dort mit ihrem Kopftuch nicht eingestellt hat. Frau Shereen Attia hatte 2004 - ohne Kopftuch - als Aushilfe in einem Geschäft des Unternehmens gearbeitet. Man hatte ihr mündlich in Aussicht gestellt, wenn eine fest Angestellte Mitarbeiterin ausscheide, könne sie eventuelle eingestellt werden - sie könne sich dann jedenfalls bewerben. Im Oktober 2006 bewarbt sie sich - nun "religiöser" geworden und ein Kopftuch tragend - um eine feste Stelle. Sie wurde nicht eingestellt. Sie wähnt sich nun "betrogen" und diskriminiert und verklagt das Unternehmen
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    :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

    das ist Amerika!!! Wer die "Sitten" dort nicht akzeptieren will der soll sich in sein Heimaltand verpissen!:rolleyes: :rolleyes: X( X( X(

    ich fühle mich auch diskriminiert wenn ich in meinem Land verschleierten Pinguinen und fetten Kopftüchern begegne die ihr halbes Leben lang hier wohnen und immer nocht nicht unserer Sprache sprechen!
    Mein Bruder, es gibt eine ganze Sure, die „Die Kriegsbeute“ heißt. Es gibt keine Sure, die „Frieden“ heißt. Der Djihad und das Töten sind das Haupt des Islam, wenn man sie herausnimmt, dann enthauptet man den Islam.
    Der Gelehrte Omar Abdel Rahman von der Al-Azhar Universität in Kairo http://s1.directupload.net/images/07...p/kym8zfxy.jpg

  2. #2
    Querfront Benutzerbild von giggi
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    Standard AW: USA: Bekopftuchte Muslima verklagt Schmuckgeschäft wegen Nichteinstellung

    USA: Muslima mit Kopftuch verklagt Schmuckgeschäft wegen "Diskriminierung"

    Die 24 Jahre alte Shereen Attia aus Fairfield verklagt die amerikanischen Whitehall-Juwelliere, weil man sie dort mit ihrem Kopftuch nicht eingestellt hat. Frau Shereen Attia hatte 2004 - ohne Kopftuch - als Aushilfe in einem Geschäft des Unternehmens gearbeitet. Man hatte ihr mündlich in Aussicht gestellt, wenn eine fest Angestellte Mitarbeiterin ausscheide, könne sie eventuelle eingestellt werden - sie könne sich dann jedenfalls bewerben. Im Oktober 2006 bewarbt sie sich - nun "religiöser" geworden und ein Kopftuch tragend - um eine feste Stelle. Sie wurde nicht eingestellt. Sie wähnt sich nun "betrogen" und diskriminiert und verklagt das Unternehmen


    Das Muselmädchen muss akzeptieren, dass sie in einem anderen Land lebt und nicht in der islamischen Welt.Wenn sie dem nicht mächtig ist, dann wäre eine Reise ohne Wiederkehr in ihr Heimatland angesaqt.Dann könnte wenigstens ein Inländer diese Arbeit annehmen
    Geändert von giggi (12.07.2007 um 17:28 Uhr)
    “Ein Staat, d.h. die politische Einheit eines Volkes
    ist einer Rechtfertigung, Rechtmäßigkeit, Legitimität usw. so wenig fähig, wie in der Sphäre des Privatrechts der einzelne lebende Mensch seine Existenz normativ begründen müsste oder könnte“
    -Carl Schmitt-

  3. #3
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    Standard AW: USA: Bekopftuchte Muslima verklagt Schmuckgeschäft wegen Nichteinstellung

    Zitat Zitat von Atheist Beitrag anzeigen
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    :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

    das ist Amerika!!! Wer die "Sitten" dort nicht akzeptieren will der soll sich in sein Heimaltand verpissen!:rolleyes: :rolleyes: X( X( X(

    ich fühle mich auch diskriminiert wenn ich in meinem Land verschleierten Pinguinen und fetten Kopftüchern begegne die ihr halbes Leben lang hier wohnen und immer nocht nicht unserer Sprache sprechen!
    Muslime sind Meister in Toleranz und Gleichberechtigung, wenn sie in westliche Länder übersiedeln und diese einfordern.

    Die Einführung hoher Sozialstandarts und offene Grenzen als Grundlage für Massenzuwanderung in ihre eigenen muslimischen Länder lehnen sie aber kategorisch ab, dabei würden sich Millionen von Afrikanern vor der eigenen Haustür auf solche Vergünstigungen freuen.
    Wer Radischen kauft, sollte sie sich besser nicht von unten anschauen.

  4. #4
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    Standard AW: USA: Bekopftuchte Muslima verklagt Schmuckgeschäft wegen Nichteinstellung

    Man stelle sich vor, die bekämen quasi als Grundrecht zugesprochen in Vollmummenschanz Arbeitsplätze einklagen zu können, in diesem Spezialfall in einem Juwelierladen. Die Gedanken sind frei....

  5. #5
    Hände weg von Syrien! Benutzerbild von cajadeahorros
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    Standard AW: USA: Bekopftuchte Muslima verklagt Schmuckgeschäft wegen Nichteinstellung

    L'Oreal wurde auch gerade wieder verurteilt:

    . Juli 2007 - 13:46

    L'Oréal muss wegen rassistischer Diskriminierung Strafgeld zahlen

    PARIS - Die Kosmetikfirma Garnier, Tochter des französischen Konzerns L'Oréal, ist am Freitag von einem Pariser Berufungsgericht wegen rassistischer Diskriminierung zu 30 000 Euro (knapp 50 000 Franken) Strafgeld verurteilt worden.

    Dem Konzern und der Zeitarbeitsfirma Adecco wurde in dem Urteil vorgeworfen, im Rahmen einer Werbeaktion vorsätzlich keine dunkelhäutigen Hostessen engagiert zu haben. L'Oréal kündigte einen Rekurs im Kassationsgericht an.

    Das Gerichtsverfahren bezieht sich auf das Jahr 2000, als Garnier die Adecco-Filiale Districom in einem Fax damit beauftragt hatte, für eine Produktpräsentation "BBR-Personal" einzustellen.

    Die drei Initialen standen dabei laut Anklage für "Bleu, Blanc, Rouge" nach der französischen Flagge, was bedeutet, dass die Hostessen nicht ausländischer Herkunft sein sollten. L'Oréal wies den Diskriminierungsvorwurf "kategorisch" zurück.


    SDA-ATS
    Auf geb' ich mein Werk; nur Eines will ich noch: das Ende - das Ende!

    (Wotan, Die Walküre)

  6. #6
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: USA: Bekopftuchte Muslima verklagt Schmuckgeschäft wegen Nichteinstellung

    Zitat Zitat von cajadeahorros Beitrag anzeigen
    L'Oreal wurde auch gerade wieder verurteilt:

    . Juli 2007 - 13:46

    L'Oréal muss wegen rassistischer Diskriminierung Strafgeld zahlen

    PARIS - Die Kosmetikfirma Garnier, Tochter des französischen Konzerns L'Oréal, ist am Freitag von einem Pariser Berufungsgericht wegen rassistischer Diskriminierung zu 30 000 Euro (knapp 50 000 Franken) Strafgeld verurteilt worden.

    Dem Konzern und der Zeitarbeitsfirma Adecco wurde in dem Urteil vorgeworfen, im Rahmen einer Werbeaktion vorsätzlich keine dunkelhäutigen Hostessen engagiert zu haben. L'Oréal kündigte einen Rekurs im Kassationsgericht an.

    Das Gerichtsverfahren bezieht sich auf das Jahr 2000, als Garnier die Adecco-Filiale Districom in einem Fax damit beauftragt hatte, für eine Produktpräsentation "BBR-Personal" einzustellen.

    Die drei Initialen standen dabei laut Anklage für "Bleu, Blanc, Rouge" nach der französischen Flagge, was bedeutet, dass die Hostessen nicht ausländischer Herkunft sein sollten. L'Oréal wies den Diskriminierungsvorwurf "kategorisch" zurück.


    SDA-ATS
    Langsam machen sich die Eingefärbten immer unbeliebter!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  7. #7
    Ungläubiger Benutzerbild von Atheist
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    Standard AW: USA: Bekopftuchte Muslima verklagt Schmuckgeschäft wegen Nichteinstellung

    Zitat Zitat von lupus_maximus Beitrag anzeigen
    Langsam machen sich die Eingefärbten immer unbeliebter!
    alle Musels müssen zu lupus_maximus nach Neugermanien abgeschoben werden
    Mein Bruder, es gibt eine ganze Sure, die „Die Kriegsbeute“ heißt. Es gibt keine Sure, die „Frieden“ heißt. Der Djihad und das Töten sind das Haupt des Islam, wenn man sie herausnimmt, dann enthauptet man den Islam.
    Der Gelehrte Omar Abdel Rahman von der Al-Azhar Universität in Kairo http://s1.directupload.net/images/07...p/kym8zfxy.jpg

  8. #8
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: USA: Bekopftuchte Muslima verklagt Schmuckgeschäft wegen Nichteinstellung

    Zitat Zitat von Atheist Beitrag anzeigen
    alle Musels müssen zu lupus_maximus nach Neugermanien abgeschoben werden
    Dort werden sie dann nach Wallhalla abgeschoben, vorher müssen sie allerdings noch durch einen Ramadan, damit sie noch durchs Türchen gehen!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: USA: Bekopftuchte Muslima verklagt Schmuckgeschäft wegen Nichteinstellung

    Zitat Zitat von Atheist Beitrag anzeigen
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    das ist Amerika!!! Wer die "Sitten" dort nicht akzeptieren will der soll sich in sein Heimaltand verpissen!:rolleyes: :rolleyes: X( X( X(

    ich fühle mich auch diskriminiert wenn ich in meinem Land verschleierten Pinguinen und fetten Kopftüchern begegne die ihr halbes Leben lang hier wohnen und immer nocht nicht unserer Sprache sprechen!
    Solange es nur die Klage ist... Wenn das Gericht zugunsten des Juweliers entscheidet, ist ein Praezedenzfall geschaffen - insofern ist die Klage doch zu begruessen, egal, auf welcher Seite man steht.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Volkov
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    Standard AW: USA: Bekopftuchte Muslima verklagt Schmuckgeschäft wegen Nichteinstellung

    USA ist in den Strafgesetzen sowieso derart widersinnig, das dass kein normaldenkender Mensche mehr glauben kann. Was dort alles verboten und erlaubt ist.

    Echt, die Amis blicken nicht mehr durch und werden sich selbst richten was das betrifft. Vielleicht lernen sie dann dazu.

    Die Musel fühlen sich irgendwie nur in ihrer Welt wohl ? Deren Intelligenz bricht zu fast 75 % aus...

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