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Thema: Zuwanderungsgesetz vs. GG

  1. #21
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Aus einem anderen Forum (nein, ich schreibe nicht aus welchem da ich da absolut keine rechten Rassistenspinner brauchen kann):

    "Sehr geehrter Herr Köhler,

    nach dem neuen Zuwanderungsgesetz werden deutsche Sprachkenntnisse VOR der Einreise von einem ausländischen Ehepartner verlangt. Man verweigert also konkret bei einer rechtmäßig geschlossenen Ehe die eheliche Gemeinschaft auf unbestimmte Zeit. Wie dies mit Artikel 6 unseres Grundgesetzes vereinbar ist, dürfte wohl Ihr Geheimnis bleiben. Richtig absurd wird das ganze dann, wenn man bedenkt dass das für EU-Ausländer die in Deutschland leben nicht gilt. Ein Spanier der seine z.B. peruanische Ehefrau nachholen will - kein Problem. Ein deutscher der das gleiche will - großes Problem ohne deutsche Sprachkenntnisse.
    Falsch, die Regelung mit den Sprachkenntnissen gilt nur für Ehen unter Ausländern!

    Zitat Zitat von AufenthG
    § 28 Familiennachzug zu Deutschen

    (1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

    1. Ehegatten eines Deutschen,

    2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
    3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

    zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.

    (2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.

    (3) Die §§ 31 und 35 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des Aufenthaltstitels des Ausländers der gewöhnliche Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet tritt.

    (4) Auf sonstige Familienangehörige findet § 36 entsprechende Anwendung.

    (5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  2. #22
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Wenn ein hier lebender Spanier seine Freundin aus Peru heiratet und er stellt diesen Visumsantrag von Deutschland aus: kein Problem

    Machst du als deutscher exakt das gleiche: Problem

    Wir werden hier mit Nicht-EU Ausländern gleichgesetzt. Selbst Asylanten sind in diesem Punkt im Vorteil.
    Falsch, siehe oben.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  3. #23
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Zitat Zitat von Adora Beitrag anzeigen
    Art. 3 wird nicht verletzt, weil das Merkmal "Staatsangehörigkeit" sich in ihm nicht findet.

    Artikel 3, Absatz 1: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"
    "Wer ein guter Verschwörungstheoretiker ist, der lässt sich aber von Fakten nicht ablenken."

    David Kriesel 2014

  4. #24
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Artikel 3, Absatz 1: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"
    Art. 3 Abs 3 ist hier einschlägig.

  5. #25
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    @Biskra

    Lies doch bitte mal nur was du fett rausgestellt hast:

    § 28 Familiennachzug zu Deutschen
    (1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

    Ehegatten eines Deutschen,
    minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
    Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
    zu erteilen, "

    ...fällt dir was auf?
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    David Kriesel 2014

  6. #26
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    So wurde uns das zumindest verkauft. Wart mal ab, der EU-Beitritt der Türkei ist meines erachtens ein reines Rückzugsgefecht. Und dann kann Ahmed seine Aishe ohne Probleme herholen, du deine Lucilla aber nicht.
    Wenn es den Ehegattenimport auch sonst etwas eingrenzt, ist es schon ok.

  7. #27
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    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    @Biskra

    Lies doch bitte mal nur was du fett rausgestellt hast:

    § 28 Familiennachzug zu Deutschen
    (1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

    Ehegatten eines Deutschen,
    minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
    Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
    zu erteilen, "

    ...fällt dir was auf?
    Azrael, lies mal alles fettgedruckte in meinem Beitrag. Fällt dir was auf?

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  8. #28
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Biskra, da steht "dem ausländischen Ehegatten eines Deutschen".

    Nicht "dem ausländischen Ehegatten eines Ausländers".

    Wird jetzt licht?

    Es geht explizit um Deutsch+andere Nationalität.
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    David Kriesel 2014

  9. #29
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    Zitat Zitat von Adora Beitrag anzeigen
    Wenn es den Ehegattenimport auch sonst etwas eingrenzt, ist es schon ok.
    Der Staat sollte sich nicht in die Frage wer wen heiratet einmischen. Das hatten wir schon mal.
    "Wer ein guter Verschwörungstheoretiker ist, der lässt sich aber von Fakten nicht ablenken."

    David Kriesel 2014

  10. #30
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    Zitat Zitat von Biskra Beitrag anzeigen
    Falsch, die Regelung mit den Sprachkenntnissen gilt nur für Ehen unter Ausländern!
    Wenn dem so wäre würde ich mich ja gar net aufregen. Aber diese Regelung gilt für Nicht-EU Ausländer und für Deutsche.

    Diese Regelung gilt NICHT für EU-Ausländern und Asylanten.

    Dieser Fakt führt so manche Argumentation von einigen hier ad absurdum.
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    David Kriesel 2014

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