+ Auf Thema antworten
Seite 3 von 6 ErsteErste 1 2 3 4 5 6 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 21 bis 30 von 53

Thema: Venezuela: Präsident Chavez bleibt im Amt - Zwei Tote bei der Wahl

  1. #21
    Eiskalter Engel Benutzerbild von Roter engel
    Registriert seit
    23.07.2004
    Ort
    Utopia
    Beiträge
    4.828

    Standard

    walfiler...bei der "Reichskristallnacht" waren die Nazis auch in zivil...

  2. #22
    SelbsternannterShitboxMOD Benutzerbild von WladimirLenin
    Registriert seit
    08.08.2003
    Ort
    Deutschland/VR Polen
    Beiträge
    3.652

    Standard

    Zitat Zitat von walfiler
    Wo siehst du da NPDler? Ich sehe da Menschen. Keiner der Menschen hat ein NPD Schild oder Zeichen. Kann es sein, dass du dir in deinem kranken Hirn einfach nur wünschst da NPSler zu sehen?
    P.S. Du solltest dir mal einen anderen Schreibstil angewöhnen, sonst beschwere ich mich bei der Forenleitung, dass du mich beleidigst!

    Zehn Jahre nach Rostocker Krawallen steht die Justiz am Pranger

    Di.18.06.02 - Zehn Jahre nach dem Brandanschlag auf das Asylbewerberheim in Rostock-Lichtenhagen wurde am Montag das vorläufig letzte Urteil gesprochen. Das Landgericht Schwerin verhängte gegen drei Täter Bewährungsstrafen zwischen 12 und 18 Monaten. Die drei Angeklagten wurden wegen Mordversuchs und schwerer Brandstiftung für schuldig befunden. Die jungen Männer aus Schwerin müssen damit für ihre Beteiligung an dem Anschlag, bei dem mehr als 100 Menschenleben gefährdet waren, nicht ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung Revision angekündigt hat.

    Das Gericht, das sich im wesentlichen auf die Aussagen einer Zeugin aus dem früheren Umfeld der Männer stützte, sah die Schuld der heute 27, 28 und 29 Jahre alten Mittäter als erwiesen an. "Sie haben jeder mindestens einen Brandsatz Richtung Heim geworfen", sagte der Vorsitzende Richter Horst Heydorn in der Urteilsbegründung. Doch hätten sie nicht zu den Haupttätern unter den rund 400 Angreifern gehört, die am 24. August 1992 unter dem Beifall tausender Schaulustiger Steine und Molotowcocktails gegen das Hochhaus geworfen hatten. Sie seien als einzige Täter von Lichtenhagen aber wegen Mordversuchs angeklagt worden, weil der Bundesgerichtshof 1994 die Rechtsprechung für fremdenfeindliche Brandanschläge verschärfte.

    In früheren Prozessen waren mehr als 40 Angreifer verurteilt worden; nur drei mussten Haftstrafen absitzen. Die zuletzt Angeklagten seien spontan nach Rostock gefahren, hätten sich dann aber bereitwillig in die Masse vor dem Heim eingereiht. "Sie wollten Furcht und Schrecken verbreiten", sagte Heydorn. Dafür hätten sie auch die Gefährdung von Menschenleben in Kauf genommen.

    Bei der Strafbemessung müsse jedoch die lange Zeitdauer zwischen der Tat und dem Prozessbeginn im November 2001 berücksichtigt werden, sagte Heydorn, gegen den wegen des Vorwurfs der Prozessverschleppung ermittelt wird. Alle drei Männer seien zwar auch nach Lichtenhagen mehrfach straffällig geworden. Doch sehe das Gericht heute für alle drei eine "günstige Sozialprognose".

    Mit den für je zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen von einem Jahr für den damals 17-jährigen sowie jeweils 18 Monaten für die beiden älteren Mittäter folgte das Gericht weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft. «Das Urteil geht in Ordnung», sagte Staatsanwalt Thorsten Kopf. Auch die beiden Nebenkläger, die erstmals in einem Lichtenhagen-Prozess zugelassen wurden, waren trotz der eher symbolischen Bewährungsstrafen mit dem Urteil halbwegs zufrieden. "Endlich ist gerichtlich anerkannt, dass es sich damals nicht nur um Randale, sondern um versuchten Mord handelte", sagte der Vietnamese Thin Do Nguyen, der seinerzeit mit seinen Landsleuten Ziel der Attacken war.

    Den langen Zeitraum von den Krawallen bis zur Verurteilung prangert indes Nguyen genau wie der Rostocker Ausländerbeauftragte Wolfgang Richter als "skandalös" an. Beide haben Brutalität und Hemmungslosigkeit des Mobs hautnah miterlebt und vertraten die Nebenklage. Sie konnten sich in der Brandnacht am 24. August in dem vor allem von Vietnamesen bewohnten Rostocker "Sonnenblumenhaus" mit den rund 100 Heimbewohnern erst in letzter Minute über das Dach in einen Nachbarwohnblock retten. Das Heim mit seiner freundlich verzierten Giebelfront wurde damals zum weltweiten Symbol deutscher Ausländerfeindlichkeit.

    Im Namen der in akute Todesgefahr gebrachten Menschen forderten die Nebenkläger "gerechte Bestrafung der Gewalttäter", was auch den Erwartungen breiter Kreise der Gesellschaft entsprach. Doch diese Erwartungen konnte das Gericht nach einem so langen Zeitraum nicht mehr erfüllen. Richter Horst Heydorn verwies auf strafmildernde Wirkungen, die sich aus der bedauerlich langen Frist zwischen Tathergang und Prozess ergeben hätten. Nach zehn Jahren sei ein erzieherischer Effekt als Hauptziel einer Bestrafung kaum noch zu erzielen.

    Heydorn räumte ein, dass es bei einer rechtzeitigen Verurteilung nach den Krawallen nicht mit einer Bestrafung unter drei Jahren Jugendhaft für die drei Angeklagten ausgegangen wäre, "die in vorderster Front der Brandstifter standen". Die Verteidiger hatten wegen der "unzureichenden Beweislage und des inakzeptabel langen Zeitraums bis zur Verurteilung" auf Freispruch plädiert und kündigten Revision an.

    Das Gros der Rostocker Krawall-Prozesse war schon bis Ende 1993 juristisch abgearbeitet worden. Dabei hatte es seinerzeit über 400 staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegeben. Daraus resultierten 34 Prozesse, bei denen 35 Verurteilungen und drei Strafbefehle von Rostocker Gerichten ergingen. Das Höchsturteil hatte sich auf eine dreijährige Jugendhaftstrafe belaufen.

    Der Prozess in Schwerin war wegen des Wohnsitzes der Angeklagten seinerzeit von der in Rostock laufenden Verfahrensserie abgetrennt worden. Drei Jahre brauchte dort die Staatsanwaltschaft bis zur Anklage. Der Prozessbeginn wurde dann, angeblich wegen wichtigerer Verhandlungen mit in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten, immer wieder hinaus geschoben. Dabei fiel wegen Verjährung einer der ursprünglich vier Angeklagten schon vor Prozessbeginn durch das juristische Verfahrenssieb. Ihm war lediglich Landfriedensbruch und nicht versuchter Mord vorgeworfen worden.

    Schwerins Justizminister Erwin Sellering bezeichnet den späten Prozess zu den Rostocker Krawallen als "bedauerlichen Ausreißer". Allerdings hatten es seit 1992 bereits drei seiner Amtsvorgänger in der Hand, für die juristische Aufarbeitung der Rostocker Krawalle zu sorgen, darunter auch Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschef, Harald Ringstorff, der das Amt des Justizministers in Doppelfunktion zeitweise übernommen hatte.

    Die Türkische Gemeinde in Deutschland nannte das Urteil laut Agenturmeldungen "beschämend". Es sei eine "Ermutigung für alle, die weitere rassistisch-antisemitische Gewalttaten als Kavaliersdelikt begreifen.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    P.S. Es wurden schon Rechtsextremisten verurteilt deswegen!
    "Und wenn alle anderen die von der Partei verbreitete Lüge glaubten – wenn alle Aufzeichnungen gleich lauteten –, dann ging die Lüge in die Geschichte ein und wurde Wahrheit."
    George Orwell, 1984

  3. #23
    GESPERRT
    Registriert seit
    27.07.2004
    Beiträge
    1.146

    Standard

    Schreib eben nächstesmal dazu, was das Bild darstellt.

    Und nachdem du jetzt bewiesen hast, dass sich auch bei rechten Parteien Straftäter aufhalten können muß ich jetzt wohl beweisen, dass auch in Venezuela Straftaten geschehen können oder wie? Fühlst du dich beleidigt wenn ich dir sage, dass das fast so krank ist wie darauf anzuspielen, die Anschläge wären von der NPD und nicht ein paar Spinnern die eben in der NPD sind ausgegangen?

  4. #24
    Eiskalter Engel Benutzerbild von Roter engel
    Registriert seit
    23.07.2004
    Ort
    Utopia
    Beiträge
    4.828

    Standard

    Ich finde die Anfechtung des Urteils nicht richtig...wo steht das es NPD-wähler sind oder aktive mitglieder???

  5. #25
    SelbsternannterShitboxMOD Benutzerbild von WladimirLenin
    Registriert seit
    08.08.2003
    Ort
    Deutschland/VR Polen
    Beiträge
    3.652

    Standard

    Zitat Zitat von walfiler
    Schreib eben nächstesmal dazu, was das Bild darstellt.

    Und nachdem du jetzt bewiesen hast, dass sich auch bei rechten Parteien Straftäter aufhalten können muß ich jetzt wohl beweisen, dass auch in Venezuela Straftaten geschehen können oder wie? Fühlst du dich beleidigt wenn ich dir sage, dass das fast so krank ist wie darauf anzuspielen, die Anschläge wären von der NPD und nicht ein paar Spinnern die eben in der NPD sind ausgegangen?
    Ich habe nie behauptet, dass dort alle Rechtsextremisten da waren, sondern ich schrieb, "Guck mal, was Rechtsextremisten angerichtet haben!"

    NPD-Kreisvorsitzenden Lutz Dessau verharmloste diese Ausschreitungen als "territoriales Verteidigungsdenken der Anwohner", die nur "rein juristisch" kriminelle Handlungen gewesen seien.
    "Und wenn alle anderen die von der Partei verbreitete Lüge glaubten – wenn alle Aufzeichnungen gleich lauteten –, dann ging die Lüge in die Geschichte ein und wurde Wahrheit."
    George Orwell, 1984

  6. #26
    Eiskalter Engel Benutzerbild von Roter engel
    Registriert seit
    23.07.2004
    Ort
    Utopia
    Beiträge
    4.828

    Standard

    achso, vielen dank...naja, dafür übertrieb die andre seite...kann man von einem kreisvorsitzenden auf alle naziwähler schließen???

  7. #27
    GESPERRT
    Registriert seit
    27.07.2004
    Beiträge
    1.146

    Standard

    Ich habe nie behauptet, dass dort alle Rechtsextremisten da waren, sondern ich schrieb, "Guck mal, was Rechtsextremisten angerichtet haben!"
    So what? Ist doch deren Sache und sie wurden ja auch verklagt. Was hat das mit der Politik der NPD zu tun? Oder noch viel wichtiger, was hat das mit nationalistischer Politik zu tun? Bezeichne ich alle Linken als Mörder weil die RAF Kaufhäuser in die Luft gejagt hat? Wohl kaum, denn mein Hirn ist, offensichtlich im Gegensatz zu deinem, in der Lage zu differenzieren.

  8. #28
    SelbsternannterShitboxMOD Benutzerbild von WladimirLenin
    Registriert seit
    08.08.2003
    Ort
    Deutschland/VR Polen
    Beiträge
    3.652

    Standard

    Zitat Zitat von Roter engel
    achso, vielen dank...naja, dafür übertrieb die andre seite...kann man von einem kreisvorsitzenden auf alle naziwähler schließen???
    Man kann ja diese Person von seinem Amt ja entheben!
    "Und wenn alle anderen die von der Partei verbreitete Lüge glaubten – wenn alle Aufzeichnungen gleich lauteten –, dann ging die Lüge in die Geschichte ein und wurde Wahrheit."
    George Orwell, 1984

  9. #29
    Eiskalter Engel Benutzerbild von Roter engel
    Registriert seit
    23.07.2004
    Ort
    Utopia
    Beiträge
    4.828

    Standard

    ich tendiere nicht unbedingt dazu jemanden wegen eines satzes für immer zu verurteilen!!!
    Ich möchte jetzt aber auich nichts relativieren, da ich den genauen zusammenhang auch nicht kenne

  10. #30
    SelbsternannterShitboxMOD Benutzerbild von WladimirLenin
    Registriert seit
    08.08.2003
    Ort
    Deutschland/VR Polen
    Beiträge
    3.652

    Standard

    Zitat Zitat von Roter engel
    ich tendiere nicht unbedingt dazu jemanden wegen eines satzes für immer zu verurteilen!!!
    Ich möchte jetzt aber auich nichts relativieren, da ich den genauen zusammenhang auch nicht kenne
    Jemand, der Solche Tat wie in Rostock-Lichtenhagen billigt, ist nicht als Politiker geeignet!
    "Und wenn alle anderen die von der Partei verbreitete Lüge glaubten – wenn alle Aufzeichnungen gleich lauteten –, dann ging die Lüge in die Geschichte ein und wurde Wahrheit."
    George Orwell, 1984

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben