Es ist kein Berufsstand mit eigener Honorarordnung.
In einem ständisch organisierten Rechtsraum ist das fatal.
Es fehlen lukrative Abrechnungsgrundlagen.
"Arbeitnehmer"-Zuweisungen haben in ständrechtlicher Honorarordnung nichts verloren.
Als ET/NT-Dipl.-Ing. darf man auf keine sog. "IG-Metall" verwiesen werden, wie mir das aber permanent zugewiesen wurde.
Die Gewerkschaften sind vor allem Schuld an der desaströsen Verteilungsstruktur.
Diese Spaltungsorganisationen unterbinden leistungsadäquate Einkommen.
Somit bleibt nur Nixtun und Nachwuchsunterlassung.