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Thema: in-flagranti-Fotos als Beweismittel nicht immer zugelassen!?

  1. #1
    Blau + Gelb = Grün Benutzerbild von Nestix
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    großes Grinsen in-flagranti-Fotos als Beweismittel nicht immer zugelassen!?

    Hallo Leute!

    Wenn man Fotos macht von Personen, die gerade dabei sind, eine Straftat zu begehen, dann ist es ja ein eindeutiges Beweismittel, eindeutiger geht es nicht.

    Aber, zumindest laut der Fernseh-Gerichtsshows, sie sind doch nicht immer als Beweismittel gültig, meinen die Richter, weil sie gegen das Persönlichkeitsrecht der darauf abgebildeten Person(en) verstieße.

    Nur wenn es um Kapitalverbrechen wie Mord und Totschlag geht, stehen die Interessen der Strafverfolgung an erster Stelle vor den Persönlichkeitsrechten der darauf abgebildeten Person(en).

    Denn wenn die Person auf dem Foto was dagegen hat, dass sie vom Gericht im Augenschein genommen wird, und als Beweismittel verwendet wird, könnte die Person trotz der Straftaten ungeschoren davon kommen.

    Ist es tatsächlich so, oder ist es eher nur Fernsehrgewäsch und alles Show?

    Ich meine, es kann doch nicht angehen, dass diese Personen immer ungeschoren davonkommen, auch wenn sie was angestellt haben. Oder?

    Grüße von Nestor

  2. #2
    GESPERRT
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    Standard AW: in-flagranti-Fotos als Beweismittel nicht immer zugelassen!?

    In der Regel sind Fotos harte Beweismittel.

    Wenn das Persönlichkeitsrecht angesprochen wird , geht es meist um
    zivilrechtliche Inhalte wie Maschendrahtzaun , Ehebruch usw..
    Da ist es manchmal unklar , ob nicht die fotografierte Situation bewusst herbei-
    geführt wurde und damit wenig Beweiskraft hat.

    Stell dir vor , der Dieb , der mit deiner geklauten EC-Karte am Automat steht,
    wird nicht verurteilt , weil die Automatenkamera gegen sein Persönlichkeitsrecht
    verstösst ....... denkbar ??? ..... nein , ein gesicherter Beweis !

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: in-flagranti-Fotos als Beweismittel nicht immer zugelassen!?

    Nestix, das mit den Fotos ist so eine Sache und bewegt sich immer in Grenzbereichen und hat nicht nur mit den Persönlichkeitsrechten, sondern auch mit den Rechtsgrundsätzen und der teilweise daraus resultierenden Abstraktheit des Rechts.
    Daraus resultieren immer Situationen, die mit dem persönlichen subjektiven Rechtsempfinden des Einzelnen kollidieren. Der Grund dafür liegt darin, das die meisten Menschen nur das tatsächliche Geschehen sehen, die juristische Bedeutung diese Geschehens aber nicht erfassen.
    Jetzt wird es schwierig und ich muss mit etwas komischen Beispielen kommen.

    Wenn ein Polizist einen Verdächtigen zusammenschlägt um ein Geständnis zu erzwingen, stellt die Vorgang eine Rechtsbruch mit strafrechtlicher Relevanz dar. Ein solches Geständnis wäre deswegen nicht zulässig vor Gericht.

    Beweise aus einer Durchsuchung, der die rechtliche Grundlage fehlt, sind unzulässig, weil die Durchsuchung einen Rechtsbruch darstellt.

    Folter und eine illegalle Durchsuchung stellen ein gravierende Verletzung der Grundrechte dar.
    Nun, wenn jemand wirklich schuldig ist, könnte man solche gravierende Verletzungen hinnehmen, aber was ist, wenn jemand unschuldig ist, was dann?

    So jetzt kommen wir zu einem der wichtigsten Rechtsgrundsätze überhaupt, der Unschuldsvermutung, jemand gilt so lange als unschuldig bis sein Schuld bewiesen ist (der Schuldbeweis ist in diesem Fall der Urteilsspruch).
    Daraus resultiert, das etwas was einen Rechtsbruch darstellt, wenn jemand unschuldig ist, auch immer noch einen Rechtsbruch darstellt, wenn sich die Schuld einer Person herausstellt.
    Die Handlung, die den Rechtsbruch darstellt, muss unabhängig von der Tat gesehen werden, für die die Schuld besteht.

    Bei Beweis-Fotos ist es relevant, auf welche Art und Weise sie zustande gekommen sind.
    Stellt die Art und Weise, wie das Foto zustande gekommen ist, einen Rechtsbruch von strafrechtlicher Relevanz dar, heißt es noch nicht automatisch, das es als Beweis unzulässig ist. Es muss überprüft werden, ob dieses Foto auch ohne den Rechtsbruch hätte zustande kommen können. Ist dies der Fall, dann ist es als Beweis zulässig. Ist es nicht der Fall, ist das Foto als Beweis unzulässig, da es dann wirklich einen Rechtsbruch darstellt.

    Ein Rechtsbruch (im strafrechtlichen Sinne) kann nicht Grundlage der Rechtsprechung sein.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #4
    Ex-Kirchenbankpolierer
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    Standard AW: in-flagranti-Fotos als Beweismittel nicht immer zugelassen!?

    Die deutschen Juristen sind mental auf der Stufe der dumm - dreisten Amis angekommen! Damit ist der letzte Schritt zur Resozilisierung und Repatriierung des deutschen Volkes gem. den amerikanischen Vorgaben erfüllt!

    Nur mal so als Beispiel für die Dummdreistigkeit der deutsche Juristen, die Recht im "Namen des Volkes" :hihi: sprechen ...................

    Im Rhein - Main - Gebiet haben ein paar Nicht - deutsche Bürger ein Auto geklaut.
    Ein paar B U N D E S POLIZISTEN die im Auftrag der Bahn unterwegs waren, haben den Braten gerochen und die beiden Täter geschnappt.
    Im Prozeß sind die Diebe freigesprochen worden!
    Warum?
    Die B U N D E S POLIZEI hätte die L A N D E S POLIZEI zur Hilfe rufen müssen und die Bundespolizisten haben sich des Vergehens der Amtsanmaßung schuldig gemacht, weil sie ihre Kompetenzen bzw. ihren kompetenzbereich überschritten haben als sie die beiden Verbrecher in den gestohlenen Auto verhaftet haben ...........

    /


    Wie dumm muss man heute sein um Urteile im "Namen des Volkes" sprechen zu dürfen?
    X(

    :nido:
    :deppenalarm:
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

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