Hallo Leute!
Wenn man Fotos macht von Personen, die gerade dabei sind, eine Straftat zu begehen, dann ist es ja ein eindeutiges Beweismittel, eindeutiger geht es nicht.
Aber, zumindest laut der Fernseh-Gerichtsshows, sie sind doch nicht immer als Beweismittel gültig, meinen die Richter, weil sie gegen das Persönlichkeitsrecht der darauf abgebildeten Person(en) verstieße.
Nur wenn es um Kapitalverbrechen wie Mord und Totschlag geht, stehen die Interessen der Strafverfolgung an erster Stelle vor den Persönlichkeitsrechten der darauf abgebildeten Person(en).
Denn wenn die Person auf dem Foto was dagegen hat, dass sie vom Gericht im Augenschein genommen wird, und als Beweismittel verwendet wird, könnte die Person trotz der Straftaten ungeschoren davon kommen.
Ist es tatsächlich so, oder ist es eher nur Fernsehrgewäsch und alles Show?
Ich meine, es kann doch nicht angehen, dass diese Personen immer ungeschoren davonkommen, auch wenn sie was angestellt haben. Oder?
Grüße von Nestor