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Thema: Widerspruch gegen Verwaltungsakt

  1. #1
    ... Benutzerbild von George Rico
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    Augenzwinkern Widerspruch gegen Verwaltungsakt

    Moin,

    ich habe soeben im Gespräch mit einer Bekannten erfahren, dass das Land NRW plant, im Zuge des "Bürokratieabbaus" den bisher möglichen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt aus dem BGB zu streichen. Heisst das, dass man jetzt sofort vor'm Verwaltungsgericht klagen muss, wenn man an einem Bescheid etwas zu beanstanden hat? Nur die Wenigsten können sich doch ein langwieriges Verfahren gegen eine Behörde leisten.


    ---

  2. #2
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    Standard AW: Widerspruch gegen Verwaltungsakt

    Das kann so nicht stimmen.

    Widersprüche/Beschwerden etc gegen Verwaltungsentscheidungen sind im
    Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt - nicht im BGB.

    Es gibt auch ein Landes- Verwaltungsverfahrensgesetz- da kann anderes als
    im Bundesgesetz drin stehen.

    Und solche Sachen gehen immer zum Verwaltungsgericht. Ist nichts schlimmes.
    Kostet wenig und es besteht dort kein Anwaltszwang.

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Misteredd
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    Standard AW: Widerspruch gegen Verwaltungsakt

    Die können nur das Landesverwaltungsverfahrensgesetz ändern. Klagen vor dem Verwaltungsgericht kosten keine Gerichtsgebühr und auch in der Regel keinen Anwalt (obwohl es meist besser ist, einen dabei zu haben).

    Der Wegfalls des Widerspruchsverfahren ist heute sowieso zu 90 % sinnlos, da kaum eine Behörde den Ausgangsbescheid abändert. Also nur wieder Bürokratie und unnütze Kosten. Ich würde es Begrüßen, wenn es gleich zum Gericht ginge.



    PS: Wundervoller Hund - Kompliment!

  4. #4
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    Standard AW: Widerspruch gegen Verwaltungsakt

    Zitat Zitat von Misteredd Beitrag anzeigen


    PS: Wundervoller Hund - Kompliment!

    10 Wochen alter Langhaar- Weimaraner mit noch blauen Augen.

    Das absolut niedlichste , was man (Frau) sich vorstellen kann.
    Die will ich sehen , die da widersteht !

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Misteredd
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    Standard AW: Widerspruch gegen Verwaltungsakt

    Zitat Zitat von GnomInc Beitrag anzeigen
    10 Wochen alter Langhaar- Weimaraner mit noch blauen Augen.

    Das absolut niedlichste , was man (Frau) sich vorstellen kann.
    Die will ich sehen , die da widersteht !
    Ich würde den auch durchknuddeln, wenn er/sie mich lässt!

    Ist das ein Junge oder ein Mädchen?

  6. #6
    GESPERRT
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    Standard AW: Widerspruch gegen Verwaltungsakt

    Zitat Zitat von Misteredd Beitrag anzeigen
    Ich würde den auch durchknuddeln, wenn er/sie mich lässt!

    Ist das ein Junge oder ein Mädchen?
    Das ist ein Junge. Mädels sind eine Spur schmaler im Oberkopf.
    Und knuddelverrückt sind die alle !
    Im Notfall : Zurückbeissen !

  7. #7
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    Standard AW: Widerspruch gegen Verwaltungsakt

    Die Abschaffung des Widerspruchverfahrens bei der Behörde macht eigentlich Sinn. Ich kenne aus der Praxis persönlich keinen Fall, wo die Ausgangs- oder die Widerspruchsbehörde einen Bescheid abgeändert hätte. Die Gerichte sind da schon wesentlich liberaler.

  8. #8
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    Standard AW: Widerspruch gegen Verwaltungsakt

    Man sollte sowieso rechtsschutzversichert sein, in der heutigen zeit.

  9. #9
    GOTT MIT UNS Benutzerbild von McDuff
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    Standard AW: Widerspruch gegen Verwaltungsakt

    Wieder ein Schritt weiter zur Bürokratur.
    "Bund der Kaisertreuen"

  10. #10
    PRO USA - I HATE ISLAM Benutzerbild von Kumusta
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    Standard AW: Widerspruch gegen Verwaltungsakt

    Zitat Zitat von Misteredd Beitrag anzeigen
    Ich würde den auch durchknuddeln, wenn er/sie mich lässt!

    Ist das ein Junge oder ein Mädchen?
    Das ist eine Rüdin!

    Aber mal im Ernst: Das ist ein ganz toller Hund! Gefällt mir.

    Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.

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