Moin,
ich habe soeben im Gespräch mit einer Bekannten erfahren, dass das Land NRW plant, im Zuge des "Bürokratieabbaus" den bisher möglichen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt aus dem BGB zu streichen. Heisst das, dass man jetzt sofort vor'm Verwaltungsgericht klagen muss, wenn man an einem Bescheid etwas zu beanstanden hat? Nur die Wenigsten können sich doch ein langwieriges Verfahren gegen eine Behörde leisten.
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