(...)
Wie am Dienstag aus Regierungsquellen verlautete, riet Generalstaatsanwalt Meni Masus mit Blick auf das Westjordanland und den Gazastreifen zur Anerkennung der Genfer Konvention, die die Pflichten von Besatzungsmächten regelt.
(...)
Den Verlautbarungen zufolge warnte Masus nach dem IGH-Urteil vor möglichen Sanktionen gegen Israel. Ferner soll er dringend dazu geraten haben, die Annahme des vierten Genfer Abkommens von 1949 in Erwägung zu ziehen. Dieses legt die Rechte und Pflichten einer Besatzungsmacht im Umgang mit der Bevölkerung in besetzten Gebieten fest. Israel hat sich bislang aber geweigert, diese Konvention im Umgang mit den Palästinensern anzuwenden.
Das Verteidigungsministerium sprach sich unterdessen für veränderte Vorgehensweisen an den Kontrollpunkten im Westjordanland aus, wo Palästinenser häufig von Soldaten erschossen werden. Die bisherige Praxis schade dem Ansehen Israels, hieß es zur Begründung. Demnach soll Fehlverhalten von Soldaten künftig härter bestraft werden. Ferner will das Ministerium die Kontrollstellen mit Videokameras überwachen lassen, um Zwischenfälle besser dokumentieren zu können.