Im Zusammenhang mit dem Freistaat Germanien ist dieses Frage aufgetaucht!verweigern?
Wenn man ein größeres Grundstück besitzt, kann man doch in einem Rechtsstaat, das Betreten dieses Privat-Grundstücks verbieten?
Damit kann man doch die Spreu vom Weizen trennen, weil z.B. der unerwünschte Bewerber garnicht nicht mehr zum Betrieb vordringen oder sich in eine Diskothek begeben kann!
Was können die Linken zu diesem Thema vorbringen?
Für die ist ja Besitz und Eigentum von urdeutschen Mitbürgern nicht existent, nur wenn sie etwas abgenommen bekommen, reißen sie ihre Klappe auf.