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Thema: Kann man eigentlich den Ersatzdeutschen den Zugang zu einem privatem Grundstück ....

  1. #1
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard Kann man eigentlich den Ersatzdeutschen den Zugang zu einem privatem Grundstück ....

    verweigern?
    Im Zusammenhang mit dem Freistaat Germanien ist dieses Frage aufgetaucht!

    Wenn man ein größeres Grundstück besitzt, kann man doch in einem Rechtsstaat, das Betreten dieses Privat-Grundstücks verbieten?
    Damit kann man doch die Spreu vom Weizen trennen, weil z.B. der unerwünschte Bewerber garnicht nicht mehr zum Betrieb vordringen oder sich in eine Diskothek begeben kann!
    Was können die Linken zu diesem Thema vorbringen?
    Für die ist ja Besitz und Eigentum von urdeutschen Mitbürgern nicht existent, nur wenn sie etwas abgenommen bekommen, reißen sie ihre Klappe auf.
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  2. #2
    Foren-Veteran Benutzerbild von Schwarzer Rabe
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    Standard AW: Kann man eigentlich den Ersatzdeutschen den Zugang zu einem privatem Grundstück .

    Ja, man kann z.B. einfach schießen!

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Kann man eigentlich den Ersatzdeutschen den Zugang zu einem privatem Grundstück .

    Laß uns ein Grundstück kaufen, es einzäunen und dann können wir- im Rahmen der Gesetze eine Colonia Germaniae bilden.So etwa?

  4. #4
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Kann man eigentlich den Ersatzdeutschen den Zugang zu einem privatem Grundstück .

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Laß uns ein Grundstück kaufen, es einzäunen und dann können wir- im Rahmen der Gesetze eine Colonia Germaniae bilden.So etwa?
    Falsch, wenn ich so etwas propagieren würde, würden auf dem Grundstück keine deutschen Gesetze mehr gelten!
    Da gäbe ich dir Brief und Siegel.
    Nein, ich will nur wissen, ob dies noch gilt auf einem Privat-Grundstück: Betreten verboten, und man konnte dies auch durchsetzen!
    In der Vormuselzeit ging dies jedenfalls!
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  5. #5
    Mitglied
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    Standard AW: Kann man eigentlich den Ersatzdeutschen den Zugang zu einem privatem Grundstück .

    natürlich, das Hausrecht gilt immer noch. Ein Türsteher kann in seine Disko auch reinlassen wen er will, und für sonstige Privatgrundstücke gilt das natürlich auch

  6. #6
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Kann man eigentlich den Ersatzdeutschen den Zugang zu einem privatem Grundstück .

    Zitat Zitat von Chanan Beitrag anzeigen
    natürlich, das Hausrecht gilt immer noch. Ein Türsteher kann in seine Disko auch reinlassen wen er will, und für sonstige Privatgrundstücke gilt das natürlich auch
    Da bin ich mir hier nicht mehr so sicher!
    Schon einmal etwas von positiver Diskriminierung Deutscher gehört?
    Die ist nämlich erlaubt, bei Ersatzdeutschen nicht.

    Es kann in Irrwahnien durchaus sein, daß ich Deutschen den Zutritt verwehren kann, den Ersatzdeutschen aber, weil diese wertvoller sind, nicht!
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  7. #7
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    Standard AW: Kann man eigentlich den Ersatzdeutschen den Zugang zu einem privatem Grundstück .

    Zitat Zitat von lupus_maximus Beitrag anzeigen
    Da bin ich mir hier nicht mehr so sicher!
    Schon einmal etwas von positiver Diskriminierung Deutscher gehört?
    Die ist nämlich erlaubt, bei Ersatzdeutschen nicht.

    Es kann in Irrwahnien durchaus sein, daß ich Deutschen den Zutritt verwehren kann, den Ersatzdeutschen aber, weil diese wertvoller sind, nicht!
    das wäre keine positive Diskriminierung Deutscher, sondern negative

    vermutlich verträgt sich das seit Neustem nicht mehr so mit dem Antidiskriminierungsgesetz, da könntest Du allerdings recht haben, wahrscheinlich darfst Du ihnen den Zutritt verwehren, aber nicht unter Hinweis auf kulturellen oder religiösen Hintergrund, sag daher einfach sie wären Dir zu verwestlicht gewesen.

  8. #8
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Kann man eigentlich den Ersatzdeutschen den Zugang zu einem privatem Grundstück .

    Zitat Zitat von Chanan Beitrag anzeigen
    das wäre keine positive Diskriminierung Deutscher, sondern negative

    vermutlich verträgt sich das seit Neustem nicht mehr so mit dem Antidiskriminierungsgesetz, da könntest Du allerdings recht haben, wahrscheinlich darfst Du ihnen den Zutritt verwehren, aber nicht unter Hinweis auf kulturellen oder religiösen Hintergrund, sag daher einfach sie wären Dir zu verwestlicht gewesen.
    Soviel ich noch weiß, als ich noch jung und hübsch war, mußte man keinen Grund angeben, warum ich diesen oder jenen nicht auf dem eigenen Grundstück haben will!
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  9. #9
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Kann man eigentlich den Ersatzdeutschen den Zugang zu einem privatem Grundstück .

    Ich frage deshalb .....
    weil ja Werkzeug-Maschinen oder Fressalien gekauft oder hergestellt und gelagert werden müssen, bis wir Irrwahnien verlassen. Darüber möchte ich nicht zuvielen Einblick gewähren. Wenn diese Sachen dann mit uns Deutschland verlassen ist ja keine Mwst zu zahlen weil es dann ein Export nach Germanien ist.
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  10. #10
    Mitglied
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    Standard AW: Kann man eigentlich den Ersatzdeutschen den Zugang zu einem privatem Grundstück .

    Ups, ich dachte DU wärst weg ?

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