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Thema: Muß ich als Drittschuldner einen Lohn-Pfändungsbeschluß eines AN durchführen?

  1. #1
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard Muß ich als Drittschuldner einen Lohn-Pfändungsbeschluß eines AN durchführen?

    Oder kann ich diesen auch ablehnen?
    Früher habe ich dies schon einmal gemacht. Soweit mir bekannt ist, muß ich einen Pfändungsbeschluß nicht durchführen, wenn ich ihn ablehne!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  2. #2
    Feind von Besatzern+Islam Benutzerbild von Pascal_1984
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    Standard AW: Muß ich als Drittschulder einen Lohn-Pfändungsbeschluß eines AN durchführen?

    da müsste ich mal nachfragen, eigentlich ne interessante frage! Werd mal n paar Kollegen damit morgen aufn nerv gehen
    Die Straße zur Hölle ist mit guten Absichten gepflastert!

    Wer Freiheiten aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!

    http://infowars.wordpress.com/2009/0...ama-tauschung/

    Willkommen in Tätervolk City, willkommen in Absurdistan, willkommen in Multi-Kultopia, sie rutschen auf knien im Dauerbetroffenheitswahn!!!

    Kalt duschen ist doch ohnehin viel gesünder - ein Warmduscher ist noch nie weit gekommen im Leben!
    --Thilo Sarrazin--

  3. #3
    Entarthet Benutzerbild von EinDachs
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    Standard AW: Muß ich als Drittschuldner einen Lohn-Pfändungsbeschluß eines AN durchführen?

    Zitat Zitat von lupus_maximus Beitrag anzeigen
    Früher habe ich dies schon einmal gemacht. Soweit mir bekannt ist, muß ich einen Pfändungsbeschluß nicht durchführen, wenn ich ihn ablehne!
    Also durchführen musst du den Beschluss nicht.
    Du musst nur die Drittschuldnererklärung abgeben.
    Tust du das nicht, kann ein etwaiger Gläubiger dich auf die Verfahrenskosten verklagen.
    Es kennzeichnet die Deutschen, dass bei ihnen die Frage »was ist deutsch?« niemals ausstirbt.
    Friedrich Nietzsche

  4. #4
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Muß ich als Drittschuldner einen Lohn-Pfändungsbeschluß eines AN durchführen?

    Zitat Zitat von EinDachs Beitrag anzeigen
    Also durchführen musst du den Beschluss nicht.
    Du musst nur die Drittschuldnererklärung abgeben.
    Tust du das nicht, kann ein etwaiger Gläubiger dich auf die Verfahrenskosten verklagen.
    Dies glaube ich nicht, die Verfahrenskosten sind ja nicht durch meine Schuld entstanden!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  5. #5
    Entarthet Benutzerbild von EinDachs
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    Standard AW: Muß ich als Drittschuldner einen Lohn-Pfändungsbeschluß eines AN durchführen?

    Zitat Zitat von lupus_maximus Beitrag anzeigen
    Dies glaube ich nicht, die Verfahrenskosten sind ja nicht durch meine Schuld entstanden!
    Schuldhaftes Verletzen deiner Pflicht eien Drittschuldnererklärung abzugeben.
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    Es kommt also drauf an:
    Denkst du, der (oder ein) Gläubiger würde dich verklagen? Dann solltest du auf jedem Fall mitwirken.
    Außerdem wirst du diese Erklärung wohl eher im Sinne deines AN schreiben als das Bezirks
    Es kennzeichnet die Deutschen, dass bei ihnen die Frage »was ist deutsch?« niemals ausstirbt.
    Friedrich Nietzsche

  6. #6
    Mitglied
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    Standard AW: Muß ich als Drittschuldner einen Lohn-Pfändungsbeschluß eines AN durchführen?

    Jawoll, der Lohn des AN wird von Drittschuldnern gepfändet, hahaha ;-)
    So wird dem Proletenunwesen hoffentlich bald der Boden entzogen.
    Der AN bekommt so lange Lohn, bis er kein Eigentum mehr hat. Dann wird seine Arbeitszeit zumutbarkeitsrechtlich erhöht, weil er nur so seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Der Lohn geht dann an die Schuldner und die Arbeit an den Arbeitgeber. Der Lohnpflichtige hingegen geht in die Arbeit.
    Wer schuldhaft keinen Arbeitsvertrag unterschreibt, wird auf seinen Geisteszustand hin untersucht und dann ggf. als verrückt ausgesteuert. Dann darf er machen, was er will - nur nicht das, was seine Geisteskrankheit ist: nicht arbeiten. Ein Geisteskranker glaubt, er sei kein Affe.

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