Im Hinblick auf Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen (also außenorts) dachte ich in meiner Einfalt immer, daß man ca. 2 - 3 % abzieht von der Geschwindigkeit zugunsten des Beschuldigten.
Fahre ich also gemessene 110 Stundenkilometer, dann wäre 1 Prozent 1,1 km/h, also war ich 6 Komma 7 Kilometer zu schnell. Passiert wohl gar nichts, eher schon bei 120 km/h = vermutlich Verwarnung.
Bei Schumacher scheint das aber anders zu laufen:
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Zitat mit Fettdruck von mir:
Kann kein Druckfehler sein: 1 Prozent von 130 ist 1,3 km/h, multipliziert mit 20 sind es 26 km/h, das wären nur vier km Überschreitung.Bei einer angenommenen Geschwindigkeit von 130 bei erlaubten 100 Stundenkilometern ziehe die Polizei zugunsten des Beschuldigten automatisch 20 Prozent ab. So bleibe eine Tempo-Überschreitung von vier Stundenkilometern.
Scheint ja eine gute Nachricht für Raser zu sein. Oder doch Mißverständnis? Ich fahre übrigens so gut wie immer nach den Schildern (soll kein Eigenlob sein).