Vierzig Jahre Migration
Am 30.10.1961 wurde die türkisch-deutsche Vereinbarung über die Anwerbung von Arbeitskräften abgeschlossen. Wie bei den vorausgehenden Anwerbe-Abkommen mit anderen Ländern (Italien 1955, Spanien und Griechenland 1960) ging auch bei der Türkei die Initiative vom "Entsendeland" aus. Die damalige türkische Militärregierung beabsichtigte, durch eine befristete Emigration den Arbeitsmarkt zu entlasten, dringend benötigte Devisen ins Land zu bringen und durch das Know-how der qualifizierten Rückkehrer die wirtschaftliche Modernisierung in der Türkei zu fördern. Zudem wollte die Regierung die bisher individuelle, meist mit Hilfe kommerzieller Übersetzungsbüros stattfindende Migration von Arbeitskräften unter Kontrolle bringen.
Auf der anderen Seite gab es in der Bundesrepublik seit 1952 eine Diskussion darüber, ob und wie man den Arbeitskräftemangel durch die Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer mindern könne. Das starke Wirtschaftswachstum bedingte einen großen Arbeitskräftebedarf. Obwohl durch die Fluchtbewegung aus der DDR auch viele Arbeitskräfte kamen, stellten die deutschen Behörden 1960 fest, die Arbeitskräftereserven der Bundesrepublik lägen in der Hauptsache bei ausländischen Arbeitnehmern. Das Arbeitsministerium ließ seine Bedenken gegen den Abschluss eines Abkommens mit der Türkei fallen. Eine Rolle beim Zustandekommen des Abkommens spielte auch der Hinweis des türkischen Botschafters im Dezember 1960, seine Regierung betrachte die Ablehnung ihres Wunsches nach einem Vertrag als Zurücksetzung des Nato-Mitgliedes Türkei insbesondere gegenüber Griechenland.
Im November 1961 kamen die ersten 2100 türkischen "Gastarbeiter" auf der Grundlage des Anwerbeabkommens nach Deutschland. Damit beginnt eine vierzigjährige Migrationsgeschichte (B 2, B 3). Der Mauerbau 1961 stoppte die Wanderung aus dem Osten und begünstigte den raschen Zustrom türkischer Arbeitskräfte.
Phasen der Migration
Die Migrationsforschung (Falk, S. 149 ff.) unterscheidet vier Phasen der Migration in die Bundesrepublik:
1. Die Arbeitsmigration 1961 bis 1973
2. Der verstärkte Familiennachzug nach dem Anwerbestopp 1973
3. Die Phase der faktischen Niederlassung seit 1980
4. Die Minderheitenbildung seit Ende der achtziger Jahre
Zur Anwerbung der türkischen Arbeitskräfte richtete die Bundesanstalt für Arbeit in Istanbul eine deutsche Verbindungsstelle ein. Diese nahm die Auswahl auf der Grundlage einer beruflichen Eignungsprüfung und einer medizinischen Untersuchung vor. Von 1961 bis 1973 forderten die Unternehmen rund 710 000 Arbeitskräfte aus der Türkei an (B 4, B 5). Das Ausbildungs- und Qualifikationsniveau der ersten Generation türkischer Arbeitsmigranten war relativ niedrig, allerdings nicht niedriger als das der Arbeitskräfte anderer Länder. Die Zugereisten lebten zum größten Teil in von den Unternehmen zur Verfügung gestellten Gemeinschaftsunterkünften. Wegen der Enge traf man sich in der Freizeit oft an Bahnhöfen, in Parks oder in Kneipen (B 6). An ihren Lebensstandard stellten die türkischen Arbeiter minimale Anforderungen, um einen Großteil ihres Verdienstes in die Türkei schicken zu können. Dieser Geldtransfer war bis Ende der siebziger Jahre fast so hoch wie die Einnahmen des türkischen Staates aus Exporten. Die türkischen Arbeitnehmer fühlten sich in Deutschland in der Fremde (B 7, B 8). Meist hatten sie auch den Wunsch, in die Türkei zurückzukehren, um sich dort mit dem Ersparten eine Existenz aufzubauen.
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Wie wir wissen kam alles anders und die Türken haben über Missbrauch des Gesetzes zur Familienzusammenführung immer mehr unterqualifizierte Sozialhilfeempfänger ins Land geholt und damit unsere Sozialsysteme ruiniert.
Um es mal klar festzustellen, eine CDU Regierung hat das ganze verbrochen und eine SPD geführte Regierung hat versucht das zu stoppen. Leider ist heute anscheinend keine Deutsche Regierung mehr in der Lage den Wahnsinn zu beenden.
Wird Deutschland untergehen?