Europäische Kommission gegen Rassismus und Intolleranz
Allgemeine politische Empfehlung Nr. 5 von ECRI:
Bekämpfung von Intoleranz und Diskriminierung gegenüber Muslimen
Unter Betonung, dass der Grundsatz einer multireligiösen und multikulturellen Gesellschaft Hand in Hand mit der Bereitschaft der Religionen geht, in der Gesellschaft, deren Teil sie sind, nebeneinanderzu existieren; Empfiehlt den Regierungen der Mitgliedstaaten, in denen moslemische Gemeinschaften angesiedelt sind und in einer Minderheitssituation leben:
-sicherzustellen, dass die moslemischen Gemeinschaften nicht aufgrund der Umstände, wie sie ihr religiöses Leben organisieren und ihre Religion ausüben diskriminiert werden;
-gemäß der einzelstaatlichen Situation, geeignete Sanktionen gegen Diskriminierung aufgrund der Religion zu verhängen;
-die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die freie Religionsausübung voll und ganz garantiert wird; in diesem Zusammenhang sollten insbesondere unnötige rechtliche oder administrative Hindernisse für den Bau einer ausreichenden Zahl von Gebetshäusern zur Ausübung des Islam und für seine Bestattungsriten abgeschafft werden;
-sicherzustellen, dass die staatlichen Einrichtungen bei der Erfüllung ihrer täglichen Aufgaben die berechtigten kulturellen und sonstigen Anforderungen, die sich aus der multireligiösen Natur der Gesellschaft ergeben, berücksichtigen;
-festzustellen, ob Diskriminierung aus Gründen der Religion beim Zugang zur Staatsangehörigkeit vor kommt und, wenn das der Fall ist, die notwendigen Maßnahmen zu ihrer Beendigung zu ergreifen;
-die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um jede Äußerung von Diskriminierung aufgrund religiöser Überzeugungen beim Zugang zur Bildung zu beseitigen;
-Maßnahmen zu ergreifen, ggf. einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen, um die religiöse Diskriminierung beim Zugang zur Beschäftigung und am Arbeitsplatz zu bekämpfen;
-die Arbeitgeber darin zu bestärken, einen Verhaltenskodex zur Bekämpfung von religiöser Diskriminierung beim Zugang zur Beschäftigung und am Arbeitsplatz zu erstellen und um zusetzen und ggf. auf die Schaffung von Arbeitsplätzen hinzuarbeiten, die die Vielfalt der fraglichen Gesellschaft widerspiegeln;
-zu beurteilen, ob Mitglieder der moslemischen Gemeinschaften unter Diskriminierung in Verbindung mit sozialer Ausgrenzung leiden und, wenn dies der Fall ist, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um diese Phänomene zu bekämpfen;
-besonders auf die Lage der moslemischen Frauen zu achten, die sowohl unter der Diskriminierung gegen Frauen im Allgemeinen als auch unter der Diskriminierung gegen Muslime leiden können;
-sicherzustellen, dass an Schulen und höheren Bildungseinrichtungen, insbesondere im Geschichtsunterricht, keine verzerrten Auslegungen der Religions- und Kulturgeschichte vermittelt werden und das Bild des Islam nicht von Feindseligkeit und Bedrohung geprägt ist;
-sicherzustellen, dass im Religionsunterricht an Schulen der kulturelle Pluralismus respektiert wird und auch eine Weiterbildung der Lehrer vorgesehen ist;
-mit den örtlichen Moslemgemeinschaften einen Gedankenaustausch über die Auswahl und Ausbildung von Imamen zu führen, die die Gesellschaft,in der sie arbeiten, kennen und möglichst bereits Erfahrungen dort gesammelt haben;
-den freiwilligen Dialog auf lokaler und nationaler Ebene zu unterstützen, damit die Bevölkerung für die Bereiche sensibilisiert wird, in denen besondere Sorgfalt notwendig ist, um soziale und kulturelle Konflikte zu vermeiden;
-eine Auseinandersetzung in den Medien und der Werbebranche anzuregen über das Bild, das sie von den islamischen und moslemischen Gemeinschaften vermitteln und über ihre Verantwortung in diesem Zusammenhang zur Vermeidung von Vorurteilen und einseitigen Informationen ;
-dafür Sorge zu tragen, dass die Wirksamkeit aller Maßnahmen zur Bekämpfung von Intoleranz und Diskriminierung gegen Muslime überwacht und bewertet wird.