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Thema: § 130 gilt nicht gegen Deut-Hass-Hetze

  1. #1
    Mitglied
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    Mad § 130 gilt nicht gegen Deut-Hass-Hetze

    Berlin

    JUGENDGEWALT
    Wieder Randale in Bussen


    Andreas Kopietz

    Alles nur Scheiß-Deutsche überall!"
    Mit diesen Worten haben an einer Kreuzberger Bushaltestelle türkisch- und libanesischstämmige Jugendlicher Wartende angepöbelt und dann einen Busfahrer angegriffen.

    ............... Nach Darstellung der Polizei griffen die Jungen ohne Vorwarnung den Fahrer an und verletzten ihn im Gesicht. Der Fahrer löste die Bus-Alarmanlage aus, die Täter flüchteten. Ein Polizist außer Dienst verfolgte sie und alarmierte übers Handy Kollegen. In der Ritterstraße wurden die vier Jugendlichen gestellt. Dabei pöbelten sie den Polizeiobermeister außer Dienst mit "Scheiß-Deutscher" an, obwohl sie inzwischen wussten, dass der Beamte türkischstämmig ist.

    Die Polizei hatte sogar geprüft, ob sie wegen des Tatbestandes der Volksverhetzung zu ermitteln hat. Das wurde verworfen. Zum einen, weil viele Täter trotz "Migrationshintergrundes" selbst Deutsche seien und so ihre eigene Gruppe beschimpften. Auch die vier Randalierer vom Donnerstag haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Andererseits regele der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, dass Volksverhetzung vorliegt, wenn zum Hass gegen "Teile der Bevölkerung aufgestachelt" werde. Deutsche seien aber kein "Teil".

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    Weil Deutsche noch kein Teil sondern immer noch die Mehrheit sind darf man sie anpöbeln und deswegen gibt offenbar § 130 nicht !
    Geändert von SAMURAI (12.01.2008 um 14:50 Uhr)

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Kreuzbube
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    Standard AW: § 130 gilft nicht gegen Deuut-Hass-Hetze

    Logisch, der Hundertdreißíger ist Teil eines anti-deutschen Rassismus-Programmes - von den Demokraten als Maulkorb-Erlaß ausschließlich gegen Deutsche konzipiert!

    "Lieber entdeckte ich einen Satz der Geometrie, als daß ich den Thron von Persien gewänne!"
    Thales von Milet (Philosoph, Staatsmann und Mathematiker 624 v.u.Z. - 546 v.u.Z.)

  3. #3
    king and queen of hearts Benutzerbild von Just Amy
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    Standard AW: § 130 gilft nicht gegen Deuut-Hass-Hetze

    Zitat Zitat von SAMURAI Beitrag anzeigen
    Berlin

    JUGENDGEWALT
    Wieder Randale in Bussen


    Andreas Kopietz

    Alles nur Scheiß-Deutsche überall!"
    Mit diesen Worten haben an einer Kreuzberger Bushaltestelle türkisch- und libanesischstämmige Jugendlicher Wartende angepöbelt und dann einen Busfahrer angegriffen.

    ............... Nach Darstellung der Polizei griffen die Jungen ohne Vorwarnung den Fahrer an und verletzten ihn im Gesicht. Der Fahrer löste die Bus-Alarmanlage aus, die Täter flüchteten. Ein Polizist außer Dienst verfolgte sie und alarmierte übers Handy Kollegen. In der Ritterstraße wurden die vier Jugendlichen gestellt. Dabei pöbelten sie den Polizeiobermeister außer Dienst mit "Scheiß-Deutscher" an, obwohl sie inzwischen wussten, dass der Beamte türkischstämmig ist.

    Die Polizei hatte sogar geprüft, ob sie wegen des Tatbestandes der Volksverhetzung zu ermitteln hat. Das wurde verworfen. Zum einen, weil viele Täter trotz "Migrationshintergrundes" selbst Deutsche seien und so ihre eigene Gruppe beschimpften. Auch die vier Randalierer vom Donnerstag haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Andererseits regele der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, dass Volksverhetzung vorliegt, wenn zum Hass gegen "Teile der Bevölkerung aufgestachelt" werde. Deutsche seien aber kein "Teil".

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    Weil Deutsche noch kein Teil sondern immer noch die Mehrheit sind darf man sie anpöbeln und deswegen gibt offenbar § 130 nicht !
    die argumentation ist völliger schmarrn. je größer der teil ist, desto gefährlicher für das zusammenleben, und ob jemand auch noch seine eigenen gruppe beschimpft mindert garnix.

  4. #4
    Mitglied
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    Standard AW: § 130 gilft nicht gegen Deuut-Hass-Hetze

    Zitat Zitat von Just Amy Beitrag anzeigen
    die argumentation ist völliger schmarrn. je größer der teil ist, desto gefährlicher für das zusammenleben, und ob jemand auch noch seine eigenen gruppe beschimpft mindert garnix.
    Einfach noch mal neu lesen, Hirn einschalten.

    mfg

  5. #5
    king and queen of hearts Benutzerbild von Just Amy
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    Standard AW: § 130 gilft nicht gegen Deuut-Hass-Hetze

    Zitat Zitat von SAMURAI Beitrag anzeigen
    Einfach noch mal neu lesen, Hirn einschalten.

    mfg
    keine veränderung, erläutere mal.

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Preuße
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    Standard AW: § 130 gilft nicht gegen Deuut-Hass-Hetze

    Zitat Zitat von Kreuzbube Beitrag anzeigen
    Logisch, der Hundertdreißíger ist Teil eines anti-deutschen Rassismus-Programmes - von den Demokraten als Maulkorb-Erlaß ausschließlich gegen Deutsche konzipiert!
    Der §130 hat mit Demokratie soviel zutun, wie die Kommis mit Menschlichkeit oder Italiener mit fairem Fussball. Dieser Paragraph zielt genau gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung.

    Gruß Preuße

  7. #7
    king and queen of hearts Benutzerbild von Just Amy
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    Standard AW: § 130 gilft nicht gegen Deuut-Hass-Hetze

    Zitat Zitat von Preuße Beitrag anzeigen
    Der §130 hat mit Demokratie soviel zutun, wie die Kommis mit Menschlichkeit oder Italiener mit fairem Fussball. Dieser Paragraph zielt genau gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung.

    Gruß Preuße
    der pragraph verbietet hetze, nicht meinungsäußerung

  8. #8
    Arte-Gucker Benutzerbild von Kar murx
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    Standard AW: § 130 gilft nicht gegen Deutsch-Hass-Hetze

    Zitat Zitat von SAMURAI Beitrag anzeigen
    Auch die vier Randalierer vom Donnerstag haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Andererseits regele der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, dass Volksverhetzung vorliegt, wenn zum Hass gegen "Teile der Bevölkerung aufgestachelt" werde. Deutsche seien aber kein "Teil".

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    Weil Deutsche noch kein Teil sondern immer noch die Mehrheit sind darf man sie anpöbeln und deswegen gibt offenbar § 130 nicht !
    Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man eigentlich herzhaft ablachen

  9. #9
    Arte-Gucker Benutzerbild von Kar murx
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    Standard AW: § 130 gilft nicht gegen Deuut-Hass-Hetze

    Zitat Zitat von Just Amy Beitrag anzeigen
    der pragraph verbietet hetze, nicht meinungsäußerung
    Das war jetzt aber ganz schlechter Stil JustAmy, hätte ich von einer derart intelligenten Person wie dir nicht erwartet.

  10. #10
    Kreuzritter Benutzerbild von Heiliger
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    auf deutschen Boden...
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    Standard AW: § 130 gilft nicht gegen Deutsch-Hass-Hetze

    Zitat Zitat von SAMURAI Beitrag anzeigen
    Berlin

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    Andreas Kopietz

    Alles nur Scheiß-Deutsche überall!"
    Mit diesen Worten haben an einer Kreuzberger Bushaltestelle türkisch- und libanesischstämmige Jugendlicher Wartende angepöbelt und dann einen Busfahrer angegriffen.

    ............... Nach Darstellung der Polizei griffen die Jungen ohne Vorwarnung den Fahrer an und verletzten ihn im Gesicht. Der Fahrer löste die Bus-Alarmanlage aus, die Täter flüchteten. Ein Polizist außer Dienst verfolgte sie und alarmierte übers Handy Kollegen. In der Ritterstraße wurden die vier Jugendlichen gestellt. Dabei pöbelten sie den Polizeiobermeister außer Dienst mit "Scheiß-Deutscher" an, obwohl sie inzwischen wussten, dass der Beamte türkischstämmig ist.

    Die Polizei hatte sogar geprüft, ob sie wegen des Tatbestandes der Volksverhetzung zu ermitteln hat. Das wurde verworfen. Zum einen, weil viele Täter trotz "Migrationshintergrundes" selbst Deutsche seien und so ihre eigene Gruppe beschimpften. Auch die vier Randalierer vom Donnerstag haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Andererseits regele der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, dass Volksverhetzung vorliegt, wenn zum Hass gegen "Teile der Bevölkerung aufgestachelt" werde. Deutsche seien aber kein "Teil".

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    Weil Deutsche noch kein Teil sondern immer noch die Mehrheit sind darf man sie anpöbeln und deswegen gibt offenbar § 130 nicht !
    Dann eben anzeigen wegen Beleidigung § 185 StGB.

    Wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird.
    Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre oder Geldstrafe.

    Man muß die Gesetze nur ausnutzen, dann geht das auch mit der Bestrafung!
    Zeigt mir doch was Mohammed Neues gebracht hat und da wirst du nur Schlechtes und Inhumanes finden wie dies, dass er vorgeschrieben hat, den Glauben, den er predigte, durch das Schwert zu verbreiten

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